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Gerolzhofen
Überschreitung der Baugrenzen: Warum in Gerolzhofen ein Schlafzimmer auf der Deichkrone angebaut werden darf
Der Stadtrat fordert zunächst ein Gutachten zur Standfestigkeit und genehmigt zwei weitere Grenzüberschreitungen im Wohngebiet "Nördlich der Weißen Marter".
Über gleich drei Anträge aus dem Wohngebiet 'Nördlich der Weißen Marter' musste der Stadtrat entscheiden. Bei allen geplanten Bauvorhaben in der Straße Am Silberbach ging es um die Überschreitung der Baugrenzen.
Foto: Stefan Pfister | Über gleich drei Anträge aus dem Wohngebiet "Nördlich der Weißen Marter" musste der Stadtrat entscheiden. Bei allen geplanten Bauvorhaben in der Straße Am Silberbach ging es um die Überschreitung der Baugrenzen.
Stefan Pfister
 |  aktualisiert: 15.05.2024 02:48 Uhr

Es kommt zwar immer wieder vor, dass Bauherrn eine Ausnahme von der zulässigen Baugrenze beantragen. Weil vielleicht nicht alle Parkplätze auf dem Grundstück ausreichend Platz finden oder zu große bauliche Erweiterungen vorgenommen werden. Zuletzt war dies mehrfach im Neubaugebiet Am Nützelbach II in Gerolzhofen der Fall.

Dass der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung sich allerdings gleich mit drei ähnlichen Anträgen, dazu noch aus ein und derselben Straße auseinandersetzen musste, war doch eine gewisse Besonderheit. Konkret ging es um die Straße Am Silberbach im Bereich "Nördlich der Weißen Marter". In allen Fällen haben private Bauherrn eine Befreiung von den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans beantragt. 

Wintergarten, Freisitz und Schlafraum

Einmal, weil der geplante Anbau eines knapp 15 Quadratmeter großen Wintergartens an das bestehende Wohnhaus die Baugrenze um 80 Zentimeter überschreiten würde; das andere Mal aufgrund eines Freisitzes im Obergeschoss, der an einen bestehenden Treppenaufgang angebaut werden soll und bis auf einen Meter an die Grundstücksgrenze heranreichen würde.

Im dritten Fall möchte der Bauherr sein Haus um einen weiteren, 24 Quadratmeter großen Schlafraum im Erdgeschoss erweitern. Dieser Anbau würde aber nicht nur bis an die nördliche Grundstücksgrenze reichen. Entlang des Wohnhauses verläuft zudem die Grenze eines Hochwasserschutzdeiches. Durch den Anbau würde der Deich auf einer Länge von fünf Metern um mehr als vier Meter überbaut werden.

Alle Beschlussvorlagen sahen ursprünglich eine Zustimmung vor und die Erteilung des erforderlichen Einvernehmens. Dazu kam es aber erst nach einer ausgiebigen Diskussion, nachdem Günter Iff (Freie Wähler) im Hinblick auf die Überschreitung von Baugrenzen "eine gewisse Entwicklung in dem Baugebiet" ausgemacht hatte. Der Stadtrat hätte zwar schon Ausnahmen genehmigt, aber "wir wollen nicht von einer Ausnahme in die nächste stolpern", so Iff weiter.

Bürgermeister: Grundstücke mit kleinem Zuschnitt

Wie viele Befreiungen dort bereits erteilt wurden, konnte Stadtbaumeisterin Maria Hoffmann aus dem Stegreif nicht beantworten. Bürgermeister Thorsten Wozniak (CSU) merkte an, dass die Grundstücke in dem Straßenzug einen sehr kleinen Zuschnitt aufwiesen; vieles gehe über die Baugrenzen hinaus.

Arnulf Koch (CSU) sah alle Anträge "unkritisch". Er gehe davon aus, dass das Landratsamt die Überschreitung beim Deich prüfen werde. In diesem Wohngebiet habe es schon immer Probleme mit den Baugrenzen gegeben und deshalb Einzelfallgenehmigungen. Für Koch steht fest: "Dort ist eine Realität entstanden, die man akzeptieren muss." Auch Thomas Vizl (Geo-net) sah nur Kleinigkeiten, denen man zustimmen könne.

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Während der Wintergarten-Anbau sofort und einstimmig beschlossen wurde, sah dies bei den anderen Anträgen anders aus. Günter Iff hatte den Wunsch auf eine Vertagung geäußert, um das Thema grundsätzlich zu klären. Bürgermeister Wozniak plädierte stattdessen dafür, sich mit dem jeweiligen Einzelfall zu beschäftigen.

Vertagung von zwei Anträgen abgelehnt

Der von Günter Iff gestellte Geschäftsordnungsantrag wurde jedoch abgelehnt. So erteilte das Gremium mehrheitlich seine Zustimmung zu dem beantragten Freisitz, gegen die Stimmen der Freien Wähler (Iff, Hubert Zink und Johannes Roth) und von Christian Ach (CSU). 

Weil der dritte Antrag einem früheren Bauvorhaben, das ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung für die Deichkrone erhielt, ähnelte, muss wie im damaligen Fall ein statisches und gründungstechnisches Gutachten vorgelegt werden. Dabei muss die Standfestigkeit des Deiches geprüft werden.

Burkhard Wächter (CSU) hielt dieses Gutachten nicht für notwendig, auch weil es die Kosten für den Bauherrn erhöht. Dennoch wurde es zur Auflage gemacht und in den Beschlussvorschlag aufgenommen, den der Stadtrat schließlich mit großer Mehrheit befürwortete. Nur die Fraktion der Freien Wähler votierte dagegen.

 
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