Zwei Bauvorhaben standen auf der Tagesordnung der jüngsten Stadtratssitzung am Montagabend. Bei einem der Projekte regte sich allerdings Widerstand im Gremium.
Ein Bauherr plant an der neuen Straße "Zum Arlesgarten" im Baugebiet "Am Nützelbach II" den Bau eines zweigeschossigen Einfamilienwohnhauses mit flach geneigtem Satteldach. Hinzu kommen eine Auto-Garage und ein weiterer Stellplatz. Allerdings entspricht das Projekt in zwei Punkten nicht den Bestimmungen des Bebauungsplans.
Deswegen wurden Befreiungen von diesen Festsetzungen beantragt: Zum einen wird die maximal zulässige Traufhöhe (6,50 Meter) am Wohnhaus um bis zu 40 Zentimeter überschritten. Und zum anderen würde die Garage auf ganzer Länge mit 1,50 Metern die nördliche Baugrenze überschreiten. Die Gebäude wären auf dem Grundstück auch völlig anders platziert, als es im Bebauungsplan vorgesehen ist. Die Garagen-Ausfahrt würde zudem in Richtung Norden auf die Haupterschließungsstraße des Neubaugebiets münden statt – wie eigentlich vorgesehen – auf eine kleine Anliegerstraße.
Breite Ablehnung
Arnulf Koch für die CSU-Fraktion sagte, die Überschreitung der Traufhöhe sei unbedenklich. Allerdings könne man nicht akzeptieren, dass die Garage die Baugrenze überschreitet. Auf dem Grundstück sei ausreichend Platz, die Garage auch an anderer Stelle zu platzieren. Es gehe nicht an, dass man die Bestimmungen eines erst vor kurzem aufgestellten Bebauungsplans ignoriere, nur um im Garten mehr Freifläche zu bekommen. Dieser Meinung schlossen sich auch Günter Iff (Freie Wähler), Erich Servatius (SPD) und Thomas Vizl (Geo-net) an.
Bürgermeister Thorsten Wozniak ließ über den Bauantrag zweimal abstimmen: Der Überschreitung der Traufhöhe stimmte der Stadtrat einmütig zu. Der geplante Standort der Garage hingegen wurde einstimmig abgelehnt.
Zustimmung für Garage
Beim zweiten Bauantrag drehte es sich um ein Vorhaben am Wilhelm-Busch-Weg. Dort sollen eine Doppelgarage und zwei Einzelgaragen zwischen dem Wohnhaus und der Straße errichtet werden. Das Gebäude hat eine Gesamtlänge von elf Metern und eine Grundfläche von 94 Quadratmetern. Es erhält ein Pultdach. Für den Wilhelm-Busch-Weg gibt es keinen Bebauungsplan, deswegen fehlen auch Baugrenzen. Entscheidend ist in so einem Fall, dass sich das Bauvorhaben optisch gut in die Umgebung einfügt. Dies sah der Stadtrat als gegeben an und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.