Nicht zum ersten Mal gab es im Stadtrat rege Diskussionen zu einem Bauantrag im Baugebiet „Am Nützelbach II“. In der Sitzung des Ferienausschusses mussten sich die Mitglieder erneut mit Abweichungen von den Vorgaben des Bebauungsplanes beschäftigen. Dabei wurde nicht nur Kritik am Bauherrn laut.
Dieser plant den Bau eines dreigeschossigen Mehrfamilienhauses in der Rodewischer Straße, mit neun Wohnungen und Stellplätzen für 17 Fahrzeuge, die im hinteren Grundstücksbereich errichtet werden sollen. Das Problem dabei: Nahezu alle Parkplätze überschreiten die Baugrenze.
Erschwerend kommt hinzu, dass die gesamte bebaute Fläche erheblich größer ausfallen wird als im Bebauungsplan festgelegt. Zugelassen ist eine Grundflächenzahl von 0,40. Durch die Planung erhöht sich diese Kennziffer auf 0,80. Das heißt: Statt 40 Prozent des Grundstücks werden 80 Prozent bebaut.
Vorgeschrieben wäre bei einem Mehrfamilienhaus dieser Größe ein privater Spielplatz. Weil dieser aus Platzgründen nicht auf das Grundstück passt, erlaubte der Ausschuss dem Bauherrn, diesen abzulösen.
Stadtrat Arnulf Koch (CSU) räumte ein, dass Fehler im Bebauungsplan gemacht wurden. Eigentlich wünsche sich die Stadt aber mehr Wohnraum. Die auch künftig zu erwartenden Abweichungen sind aus seiner Sicht eher ein Dilemma für die Bauherrn, die dadurch höhere Kosten hätten.
Auch Kritik am Planer des Bauvorhabens
Während Koch der Beschlussfassung zustimmte, ebenso wie die Mehrheit des Gremiums, votierte die Geo-net-Fraktion gegen die beantragten Befreiungen. Bauchgrimmen hatte Thomas Vizl mit der Verdopplung der Grundflächenzahl. Er sieht darin eine viel zu große Versiegelung. Das ergebe sich auch daraus, weil das Gebäude nicht weit genug nach hinten gebaut werde. Zweiter Bürgermeister Erich Servatius (SPD) regte an, den Bauherrn auf eine bessere Versickerung bei den Stellplätzen hinzuweisen.
Deutliche Kritik übte Norbert Finster (SPD) am Planer des Bauprojekts. Aus seiner Sicht sei es absehbar, dass die Planung bei einem solchen Grundstück sowie der darauf vorgesehenen Anzahl von Wohnungen und so vielen Parkplätzen „nicht hinhaut“. Dem pflichtete Servatius bei. Der Stadtrat müsse bei künftigen Bebauungsplänen mehr darauf achten, dass alles, was auf das Grundstück muss, auch darauf passt.
Es gibt mehr Geld für Wahlhelfer
Einen weiteren Bauantrag genehmigte der Ausschuss einstimmig. In Rügshofen darf der Bauherr auf einem Nebengebäude eine Dachterrasse errichten und diese überdachen.
Im Vorfeld der Landtags- und Bezirkstagswahlen am 8. Oktober hoben die Stadträte das sogenannte Erfrischungsgeld auf 50 Euro an. Bislang erhielten die ehrenamtlichen Mitglieder der Urnen- und Briefwahlvorstände für ihre Dienste 40 Euro ausbezahlt. Von der Maßnahme erhofft man sich, mehr Helferinnen und Helfer für die Auszählung zu finden.