
Für Karlheinz Geier ist es ein Unding in Zeiten des Fachkräftemangels. Er hatte lange nach einem passenden Mitarbeiter gesucht, einem "konventionellen Dreher", wie man es früher genannt hat. Schließlich fand er einen, Rasheed, 37, aus Nigeria, der genau diese Anforderung erfüllte. "Er war für mich wie ein Diamant. Der gehört geschliffen, das ist klar", sagt der 63-jährige Geschäftsführer der Spezialmaschinenfabrik (SMS) in Schonungen. "Aber nach einem halben Jahr hat er alles perfekt gekonnt." Geier spricht in der Vergangenheit, denn die Stelle ist wieder frei. Der Nigerianer musste zurück in seine Heimat.
Es fing 2018 an. Karlheinz Geier stellte Rasheed – der nur seinen Vornamen öffentlich machen will – als Zerspanungsmechaniker ein. Erst einmal befristet für ein Jahr. Schon drei Monate später folgte das erste Problem. Ohne Vorankündigung wurde die Erlaubnis revidiert, Geier musste seinen Mitarbeiter entlassen. Tut er das nicht, so steht es auf dem Schreiben der Regierung von Unterfranken, droht ihm eine Strafe von bis zu 500.000 Euro. "Ich habe kurz vor Weihnachten dem Ehepaar eine Kündigung unter den Christbaum gelegt", sagt der 63-Jährige.
Beschäftigungserlaubnis endete im Juli 2022
Nach langem bürokratischen Hin und Her bekam Geier eine neue Beschäftigungserlaubnis für den 37-Jährigen. Dieses Mal aber nur für sechs Monate befristet. "Warum, weshalb, weiß ich nicht", sagt der Geschäftsführer. Und so ging es auch weiter. Immer wieder musste Rasheed eine neue Erlaubnis beantragen, Geier musste sie begründen, immer wieder wurde sie schließlich genehmigt, auch wenn die Zeiträume immer kürzer wurden. Bis zum Juli 2022.
Geier setzte sich für seinen Mitarbeiter ein, kontaktierte unterfränkische Landtags- und Bundestagsabgeordnete, helfen konnte ihm niemand. In einem Schreiben des Betriebsrates von SMS, das der Redaktion vorliegt, heißt es: "Er war ein äußerst engagierter Mitarbeiter und überzeugte durch große Leistungsbereitschaft." Auch habe es nie Verständnisprobleme geben, da er "der deutschen Sprache mächtig" gewesen sei. Auf die Frage, ob er ihn wieder einstellt, wenn er zurück nach Deutschland kommt, antwortet Geier prompt: "Sofort. Er ist ein super Facharbeiter."
Rasheed ist mit einer Deutschen verheiratet
Für Alexandra ist es schwer zu begreifen, dass ihr Mann nun in Nigeria ist, und sie nicht weiß, wann sie ihn wiedersieht. Auch sie möchte nur ihren Vornamen in der Zeitung lesen. Sie und Rasheed sind seit Januar 2016 ein Paar, seit Februar 2018 verheiratet. Sie lernten sich über das Internet kennen. Alexandra sagt: "Diesen Mann zu treffen und in mein Leben zu lassen, war die beste Entscheidung meines Lebens." Man habe ihr "den Fels in der Brandung" genommen.
2014 sei ihr Mann aufgrund der Perspektivlosigkeit in seiner Heimat nach Deutschland gekommen, wollte sich in einem anderen Land etwas aufbauen. "Und er hat vom ersten Tag an seinen Lebensunterhalt selbst, ohne jemals Sozialhilfe oder sonstige Sozialleistungen der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen zu haben, bestritten", sagt sie.

Dass ihr Mann letztlich Anfang August von acht Polizeibeamten in drei zivilen Fahrzeugen abgeholt und zum Amtsgericht Haßfurt gebracht wurde, damit habe sie nicht gerechnet. Sie habe gedacht, der jahrelange Kampf sei fast geschafft. Nach der Gerichtsverhandlung wurde ihr Mann in Abschiebe-Gewahrsam in die Justizvollzugsanstalt Hof gebracht. Die Anwältin der Familie riet Rasheed, freiwillig nach Nigeria auszureisen, um der Abschiebung zu entgehen.
Zentrale Ausländerbehörde: Nigerianer war "vollziehbar ausreisepflichtig"
Als Grund für die Maßnahme wurde Alexandra "die Untätigkeit und Unwilligkeit unsererseits" genannt. So habe man es ihr bei der Zentralen Ausländerbehörde Unterfranken (ZAB) in Schweinfurt erklärt. Sie sagt: "Wir haben regelmäßigen Kontakt mit der ZAB gehalten, sowohl persönlich als auch über unsere Anwältin, und versucht, den Aufforderungen der Behörde immer nachzukommen. Wir sind uns keines Versäumnisses bewusst, und uns Untätigkeit vorzuwerfen, empfinden wir als unverschämt."
Rasheed hatte nach seiner Ankunft 2014 einen Antrag auf Asyl gestellt, der abgelehnt wurde. Er klagte dagegen, zog im September aber seine Klage zurück, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen. So, erzählt Alexandra, wurde es ihnen von der Ausländerbehörde Haßfurt geraten.
Aus der Regierung von Unterfranken heißt es auf Nachfrage, dass der Nigerianer dann seit Oktober 2018 "vollziehbar ausreisepflichtig" gewesen sei. Daraufhin hätte er sich zur Erteilung eines Visums für den Familiennachzug einen Termin im deutschen Generalkonsulat in Lagos geben lassen müssen. Auf diese Möglichkeit sei die Familie im Oktober 2018 hingewiesen worden.
Laut der Familie wurde der Termin nie bestätigt
Anfang April 2019 setzte die Zentrale Ausländerbehörde der Familie eine Frist, dass sie bis 9. April eine Terminbestätigung zur Botschaftsvorsprache im deutschen Generalkonsulat vorlegen solle. Dem kam die Familie nach, die Behörde bestätigt den Eingang einer Terminbestätigung am 9. April 2019. Tatsächlich aber – das zeigt die E-Mail des Anwaltes des Paares von eben jenem Tag – gab es nur eine Bestätigung für eine Registrierung für einen Termin. Darin heißt es vom Generalkonsulat: "Circa zwei bis drei Monate vor Ihrem Termin erhalten Sie eine gesonderte E-Mail mit dem genauen Zeitpunkt Ihres Termins."
Laut Alexandra kam diese Mail aber nie. Im Dezember 2019 heißt es aus dem Generalkonsulat auf Anfrage des Anwaltes der Familie, dass sich Rasheed auf der Warteliste für ein Visum befinde. Leider bestehe "eine hohe Nachfrage nach Visa und den dazugehörenden Antragsterminen". Die Zuteilung eines vorgezogenen Termins sei deshalb – trotz erfolgter Vorabzustimmung seitens der Ausländerbehörde – bedauerlicherweise nicht möglich.
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wurde abgelehnt
Die Familie wartete ab. Währenddessen beantragte ihr Anwalt immer wieder Duldungen und Beschäftigungserlaubnisse für Rasheed, die er letztlich auch immer bekam, da die Ausländerbehörde sich darauf verließ, dass er das Visumsverfahren nachholt. Erst versuchte der Anwalt einen "Aufenthaltstitel aus familiären Gründen zur Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit seiner Ehefrau" für den 37-Jährigen zu erlangen – vergebens. 2020 – nachdem es immer noch keinen Termin in Lagos gab – wies er die Ausländerbehörde schließlich darauf hin, dass aufgrund der Coronapandemie die Nachholung des Visumsverfahren "nicht zumutbar" sei. Auch sein Job bei SMS würde dadurch gefährdet.
Die Familie habe von einer anderen Stelle erfahren, dass die Terminanfragen nach einem Jahr gelöscht würden, erzählt Alexandra – und registrierte ihren Mann im Oktober 2021 schließlich erneut für einen Termin in Lagos. Wieder hieß es: Circa drei bis sechs Wochen vor dem Termin werde man sie über den Zeitpunkt des Termins informieren.
Rasheed wäre Ende September acht Jahre ununterbrochen in Deutschland gewesen
Die Zentrale Ausländerbehörde Unterfranken griff dann im August dieses Jahres ein. Der Nigerianer habe einen Termin im Generalkonsulat in Lagos nie wahrgenommen. "Schlüssige, nachvollziehbare Gründe, warum eine solche Terminwahrnehmung innerhalb von drei Jahren nicht möglich gewesen wäre, wurden trotz bekannter längerer Wartezeiten nicht belegt", heißt es aus der Pressestelle. Es scheint, als habe die Behörde die Termin-Registrierung, die die Familie im April 2019 eingereicht hatte, als Terminbestätigung gesehen.
Ende September wäre Rasheed acht Jahre ununterbrochen in Deutschland gewesen. Nach Paragraf 25b Aufenthaltsgesetz hätte er dann die Möglichkeit auf eine "Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration" gehabt.
Rasheed ist jetzt wieder in Nigeria, hält über den Nachrichtendienst Whatsapp mit seiner Frau Kontakt. Wann er sie tatsächlich wieder in die Arme schließen kann, ist unklar. Die Familie stellte eine erneute Terminanfrage im August 2022. Aus dem Auswärtigen Amt heißt es auf Nachfrage dieser Redaktion, dass die Wartezeit auf Termine bei der Visastelle in Lagos "bei Terminen zur Beantragung von Visa zur Familienzusammenführung" derzeit über ein Jahr betrage.
Beamten die solche Entscheidungen treffen sollten dringend zu Sozialstunden verpflichtet werden in afrikanischen Flüchtlingslagern und in Jobs in D. zu denen bei uns (fast) nur noch Migranten bereit und fähig sind wie z. B. Spargelernte …
eindeutig gegen den Geist des Grundgesetzes verstoßen, denn Familien und Ehepaare auseinander zu reißen, wollten die Väter und Mütter unserer Verfassung nach den Gräueltaten des Naziregimes bestimmt nie wieder.
Und das nur weil sich Betonköpfe in Ausländerbehörden profilieren wollen, die im Geiste des Hr. Scheuer beweisen wollen, dass man den Schwarzafrikaner doch los werden kann, egal ob integriert und volkswirtschaftlich gesehen nützlich.
Unser Boot ist nicht voll, sondern wird leerer und leerer. Und es bleiben die im Boot, die nicht rudern können oder wollen. Denn die tüchtigen Ruderer schmeißen unsere tapferen Paragraphenreiter ja über Bord.
Man kann es nicht verstehen!
Wünschen Sie sich, dass Sie oder nahe stehende Verwandte von Menschen gepflegt werden, die weder das Fachwissen noch die nötige Empathie zu diesem Beruf mitbringen, aber dafür stramm deutsch sind?
Oder würden Sie nicht lieber eine Pflegekraft bekommen, die vielleicht keine Vergangenheit in Deutschland hat aber dafür weiß, was sie tut und das nötige Einfühlungsvermögen für diesen Beruf hat?
oder ist es der Hintergrund, dafür zu sorgen, dass die Unternehmen ihre Fachkräfte ausschließlich in den wenig motivierten "bürgergeld-satten" Kreisen suchen müssen statt Leute einstellen zu können, die etwas reißen wollen, aber jederzeit wieder ausgewiesen werden können? Na dann bin ich mal gespannt, wie lange der Lebensstandard im "kollektiven Freizeitpark Deutschland" (zitiert nach Helmut Kohl) noch so bleibt...
Noch gibt es das Aufenthaltsgesetz!"
Nicht jeder, sondern wer qualifiziert ist oder sich integriert und qualifiziert.
Nebenbei bemerkt: Ein rumänischer Staatsbürger kann jederzeit als EU-Bürger in Deutschland einreisen, arbeiten oder nicht. Ganz wie es ihm gefällt.
Und wer viel Zeit auf Demonstrationen verbringt, ist möglicherweise ebenfalls nicht ausgelastet.
Was für Bürokraten und Bleistiftspitzer ohne jegliches Verantwortungsgefühl haben wir
in unseren Ämtern nur sitzen .
in unseren Ämtern nur sitzen ."
Viele, und man kann sie nicht mal richtig zur Rechenschaft ziehen.
Ein Beispiel;
Gegen meinen Sohn hat das LRA Main Spessart einen Bescheid erlassen mit sofortiger Wirkung.
Rechtsanwalt hat ein Eilantrag ans Verwaltungsgericht WÜ gestellt, gegen den sofortigen Bescheid.
Das VG Würzburg hat nach drei Wochen entschieden das der Bescheid sofort aufzuheben ist, da der Bescheid vor Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig erfolgt ist.
Anwaltskosten und Schadensersatz? Manche Beamten wissen gar nicht wie sie eine Existenz aufs Spiel setzen.