Im Zusammenhang mit Frage, ob zwischen Großlangheim und Sennfeld jemals wieder Züge fahren, ist ein langer Atem gefragt. Denn die Debatte über eine mögliche Reaktivierung der Trasse der Unteren Steigerwaldbahn wird seit vielen Jahren geführt. Insofern wundert es kaum, dass jetzt bekannt wurde, dass die jüngste Entwicklung in diesem Zusammenhang fünf Monate zurückliegt – ohne erkennbare Folgen.
Denn wie diese Redaktion auf Nachfrage erfuhr, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München bereits am 24. August 2023 entschieden, dass die Firma Meißner Gleisrückbau nicht in das am Verwaltungsgericht (VG) Würzburg anhängige Beschwerde-Verfahren im Zusammenhang mit der Steigerwaldbahn einzubeziehen ist.
Beschwert hat sich Thüringer Eisenbahn GmbH, um doch noch die Erlaubnis zu erhalten, auf der seit Anfang 2016 stillgelegten Bahnstrecke zwischen Großlangheim und Sennfeld eine Eisenbahninfrastruktur betreiben zu dürfen. Ob diese Beschwerde Erfolg hat, lässt sich aktuell nicht abschätzen. Ebenso wenig lässt sich vorhersagen, wie lange das VG Würzburg bis zu einer Entscheidung braucht. Dabei könnte der Ausgang des Gerichtsverfahrens über die Zukunft der Bahntrasse entscheidende Bedeutung haben.
Rückbaufirma darf vor Gericht nicht mitreden
Wie ein Pressesprecher des BayVGH gegenüber dieser Redaktion erläutert, ist das Zwischenverfahren, das die Gleisrückbaufirma durch ihre Beschwerde ein Jahr zuvor angestoßen hat, mit der Entscheidung des Münchner Gerichts vom 24. August 2023 rechtskräftig abgeschlossen worden. Gegenstand der Beschwerde war ein sogenannter Beiladungsantrag der Rückbaufirma, die Grundstücke der stillgelegten Bahnstrecke Kitzingen/Etwashausen-Gerolzhofen-Gochsheim/Sennfeld erworben hat.
Vorausgegangen war dem ein Antrag der Thüringer Eisenbahn vom März 2021. Das Unternehmen möchte eine Unternehmensgenehmigung, um auf dem Abschnitt zwischen Großlangheim und Gochsheim eine Eisenbahninfrastruktur zu betreiben. Es würde dafür die Trasse auf eigene Kosten so weit wiederherstellen, dass dort Güterverkehr und touristischer Eisenbahnverkehr möglich ist. Das dafür zuständige bayerische Verkehrsministerium lehnte den Antrag der Thüringer im November 2021 jedoch ab – wogegen die Antragstellerin vor dem VG Würzburg im Dezember 2021 klagte, um die Genehmigung auf dem Gerichtsweg zu erstreiten.
Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz
Im Februar 2022 wandte sich dann die Gleisrückbaufirma ans VG, um an dem Verfahren beteiligt zu werden. Der Firma ging es, wie der Sprecher des BayVGH erläutert, darum, dass sie als Eigentümerin der Streckengrundstücke in dem Verfahren ihre Interessen wahren wollte. Am 24. August 2022 lehnte das VG dieses Gesuch allerdings ab, wogegen die Klägerin sich beim BayVGH als nächsthöherer Instanz beschwerte. Sie verfolgte weiter ihr Ziel, als Dritte im Status einer Beteiligten ins Verfahren einbezogen zu werden.
Dieser Versuch ist mit dem Beschluss des BayVGH vom 24. August 2023 allerdings gescheitert. Das Gericht befand: Für das Verfahren am VG sei es "weder zwingend erforderlich noch verfahrensfördernd", die Rückbaufirma beizuladen, wie der Sprecher des Gerichts berichtet.
Gegenüber dieser Redaktion erläuterte dieser den Beschluss noch etwas näher. Ihm zufolge würde selbst dann nicht ins Eigentum der Besitzerin, der Rückbaufirma, eingegriffen, wenn der Thüringer Eisenbahn eine Genehmigung zur Wiederaufnahme des Bahnverkehrs erteilt würde. Denn die von dieser Firma erworbenen Grundstücke seien im betroffenen Streckenabschnitt noch zu Eisenbahnzwecken gewidmet. Eine solche öffentlich-rechtliche Widmung beschränke die Nutzung des Eigentums – etwa in Form eines Abbaus der Schienen und/oder durch den Verkauf der Grundstücke – nach wie vor und verpflichte die Rückbaufirma zur Duldung einer Wiederinbetriebnahme schon jetzt.
Andere Fragen stehen im Mittelpunkt
"Ihr Rechtsstatus würde sich damit durch eine Unternehmensgenehmigung nicht verschlechtern", beschreibt der Sprecher die Rechtsauffassung des BayVGH. Und weiter: Zum Gerichtsverfahren könne die Besitzerin der Bahntrasse "nichts Wesentliches" beitragen. Hier gehe es in der Frage, ob die Thüringer Eisenbahn die Eisenbahninfrastruktur wiederaufnehmen darf, um andere Faktoren, beispielsweise deren Zuverlässigkeit, Finanzkraft und fachliche Eignung.
Vom VG Würzburg heißt es auf Nachfrage dieser Redaktion, dass nach dem Beschluss des BayVGH die dort seit gut zwei Jahren anhängige Klage der Thüringer Eisenbahn fortgeführt werde. Die zuständige Berichterstatterin habe von der Klägerin aktualisierte Unterlagen angefordert, berichtet ein Pressesprecher des VG zum Stand des Verfahrens.
Wer jetzt auf einen schnellen Gerichtsbeschluss hofft, sollte den abschließenden Satz des Sprechers lieber nicht lesen: "Wann mit einer Terminierung bzw. Entscheidung in der Sache zu rechnen ist, lässt sich derzeit noch nicht absehen."
Es stand einmal in der Main-Post, die Strecke soll soweit befahrbar sein, das Tourismusverkehr möglich ist. Danach sieht man weiter, was noch so geht.
Die Thüringer Eisenbahngesellschaft wird mit Sicherheit die Strecke nicht nur mit 30 km/h ertüchtigen, da diese schon erfolgreich Strecken in Thüringen reaktiviert haben. Eine Eisenbahngesellschaft, die erfolgreich Strecken in Thüringen betreiben, werden sich schon etwas dabei gedacht haben eine Betriebsgenehmigung für die Steigerwaldbahn zu stellen, da diese das Potenzial in dieser Strecke sehen.
Gegenfrage: Wie würde das aussehen, wenn der 15 km/h schnelle autonome Gerhard Eck Gedächtnisbus auf der Strecke fahren würde? Der müsste auch erstmal bezahlt werden, außerdem die Strecke komplett asphaltiert werden. 50 km?
Da lass ich doch lieber die ThE mal machen, die die Strecke auf eigene Kosten wieder herstellen und betreiben möchte.
Die Zeit heilt Wunden und lässt Bahngleise verschwinden. Die vielen Jahre, die noch vergehen, bis eine Entscheidung fallen wird, nutzt die Natur und lässt ein grünes Biotop durch die Landkreise wachsen. Unsere Naturschützer stehen dann schon mit den nächsten Klagen parat, um die zwischenzeitlich dort heimisch gewordenen seltenen Vögel, Hamster, Mäuse und sonstigen schützenswerten Kreaturen in jahrelangen Aktionen aufzuspüren und umzusiedeln.
Bis dahin ist dann auch die Thüringer Eisenbahn aufgrund dort entstandener Streikwellen pleite.
Also - hört auf zu klagen, entlastet Gerichte und Zeitungsreporter, spart gigantische Summen einer Instandsetzung und jahrzehntelang folgende Subventionen und schont eure Nerven!
Das erste Symbolfoto zeigt auch schon, wie es maximal weitergehen kann!
Mit freundlichem Gruss
Stefan Fuchs
Bahn,- und Fahrradfahrer
Steuerzahler
Wenn diese Thüringer Gesellschaft so finanzkräftig ist, diese marode Strecke wieder aufblühen zu lassen, bitteschön, denn es gibt sehr viele Befürworter der Eisenbahn, nur muß es sich auch lohnen. Denn sehr viele sind aufgrund einer Kosten- Nutzungsrechnung gegen die unflexible Schienenbahn, da es in Zukunft bestimmt kostengünstigere Möglichkeiten geben wird.
Und wenn die Thüringer die Kosten übernehmen, wird ja auch kein Steuergeld, das auch die Nichtbefürworter aufbringen müssen, in den Sand gesetzt.
Was ist aber im Falle einer Insolvenz?
Den Vorwurf eines Befürworters, die "Regierung habe hier illegal" gehandelt ist gegenstandslos, es liegt ja alles vor Gericht.
Weiß man nicht.
Und diese, wie sagten "unflexible Schienenbahn" hat durchaus Potential vor allem für den südlichen Landkreis Schweinfurt und den nördlichen Landkreis Kitzingen.
Und gibt es eigentlich eine Kosten Nutzenanalyse für den autonomen Gedächtnisbus, den die Gegner ja so oft ins Spiel gebracht haben? - Naja das Thema autonomer Bus auf der Steigerwaldbahn hat sich sowieso erledigt und war einfach nur ein Täuschungmanöver alla CSU.