In dem Verfahren um die beantragte Entwidmung der Trasse der sogenannten Unteren Steigerwaldbahn von Schweinfurt bis Großlangheim gibt es eine neue Entwicklung: Nach Mitteilung des Landtagsabgeordneten Paul Knoblach (Grüne) hat das Bayerische Verkehrsministerium den Antrag der Thüringer Eisenbahn GmbH aus Erfurt abgewiesen, die Strecke soweit wieder herzustellen, dass dort ein Güterzug- oder Tourismusverkehr stattfinden kann.
Und so sieht die rechtlich recht komplexe Situation aus: Vor etwa drei Jahren haben alle Anrainergemeinden entlang der alten Bahnlinie (außer Gerolzhofen) bei der für das Bahnwesen in Bayern zentral zuständigen Regierung von Mittelfranken den Antrag gestellt, die Bahngrundstücke innerhalb ihrer Gemarkungen vom bahnrechtlichen Sonderstatus zu entwidmen.
Erster Hinderungsgrund
Im Jahr 2019 meldeten sich dann aber die Landkreise Schweinfurt und Kitzingen sowie die kreisfreie Stadt Schweinfurt in ihrer Eigenschaft als örtliche Träger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu Wort und stellten sich gegen die Entwidmungsanträge der Anrainer, indem sie bei der Regierung in Ansbach ein "Verkehrsbedürfnis" geltend machten – und damit einen rechtlichen Hinderungsgrund für die Strecken-Entwidmung im Sinne von Paragraf 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG).
Ein in der Folge bei der staatlichen Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) in Auftrag gegebenes Gutachten zum möglichen Fahrgast-Potenzial auf der Strecke erbrachte für die Gesamtstrecke einen Wert von 623 Reisendenkilometern und für eine mögliche Stichstrecke nur von Schweinfurt bis Gerolzhofen als Endstation einen Wert von 790 Reisendenkilometer. In Bayern werden momentan aber mindestens 1000 Reisendenkilometer verlangt, ehe der Freistaat einer Reaktivierung der Strecke nähertritt.
"Verkehrsbedürfnis" zurückgezogen
Der Kreistag Schweinfurt nahm deshalb per Beschluss sein 2019 geltend gemachtes "Verkehrsbedürfnis" wieder zurück. Auch der ÖPNV-Ausschuss des Kitzinger Kreistags hat dies bereits getan. Eine Entscheidung des Stadtrats Schweinfurt soll noch in diesem Dezember fallen. Sollte auch Schweinfurt – und davon ist auszugehen – angesichts der zu niedrigen Fahrgastzahlen seinen Antrag zurücknehmen, dann wäre der von den drei Körperschaften ins Feld geführte Hinderungsgrund für die Strecken-Entwidmung entfallen.
Zweiter Hinderungsgrund
Seit dem Frühjahr gab es für die Regierung von Mittelfranken aber noch einen anderen Aspekt zu berücksichtigen: Im April 2021 ging beim Verkehrsministerium in München der Antrag der Thüringer Eisenbahn GmbH mit Sitz in Erfurt auf "Erteilen einer Unternehmensgenehmigung zum Betreiben einer Eisenbahninfrastruktur" ein. Die Privatfirma wollte die Strecke soweit befahrbar machen, dass bei langsameren Geschwindigkeiten ein Güter- und ein Tourismusverkehr wieder möglich ist.
Da kein öffentlich finanzierter Schienenpersonennahverkehr angestrebt wurde, galt hier das Kriterium mit den 1000 Reisendenkilometern nicht. Allerdings hätte die von den Thüringern geplante "langfristige Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung" einen weiteren Hinderungsgrund für die Entwidmung dargestellt, wie er in Paragraf 23 AEG aufgezählt wird.
Gründe bleiben unklar
Die beantragte Unternehmensgenehmigung nach Paragraf 6 AEG war bislang allgemein als unproblematisch angesehen worden. Man ging davon aus, dass die im Gesetz gestellten Bedingungen hinsichtlich Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung des Unternehmens von der Thüringer Eisenbahn GmbH erfüllt werden, weil die Firma nach eigenen Angaben bereits mehrere Bahnstrecken in Ostdeutschland erfolgreich betreibt.
Doch nun die Überraschung: Der Antrag der Thüringer wurde laut MdL Knoblach vom Bayerischen Verkehrsministerium abgelehnt.
"Nichtöffentliches Verfahren"
Eine Bestätigung der Entscheidung aus dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr kam am Dienstagnachmittag. Das Ministerium sei die zuständige Genehmigungsbehörde in Bayern für nichtbundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen, heißt es. Über den Genehmigungsantrag sei in einem nichtöffentlichen Verwaltungsverfahren entschieden worden. Und weiter: "Das Ministerium wird sich zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen der Thüringer Eisenbahn GmbH nicht dazu äußern."
Die angefragte Thüringer Eisenbahn GmbH hat noch nicht geantwortet.
Sehr geehrter Herr MdL Knoblach:
Wie viele Stunden haben Sie, seitdem Sie im Landtag sitzen, schon persönlich mit Herrn Staatssekretär Eck unter vier Augen über Anliegen bei uns im Landkreis Schweinfurt gesprochen?
Ich behaupte noch keine 20 Stunden!
Wer glaubt über die Zeitung jemanden zu überzeugen der ist fehl am Platz!
Liebe GRÜNEN-Anhänger schon mal darüber nachgedacht.
Die Genehmigung wird auf nicht nachvollziehbare Weise verweigert, um eine Entwidmung voranzutreiben, die auf wenig plausiblen, mehrfach veränderten Berechungen fußt. Die geplante mutwillige Zerstörung wird mit Verfehlung aus der Luft gegriffener Kriterien begründet.
Der tatsächliche Wille der Mehrheit der Betroffenen ist unbekannt, lokale Vertreter im Dunstkreis eine Akteurs im Hintergrund (dessen Motivation z. B. in Spezlgeschäften mit lokalen Industrievertretern liegen könnten) machen sich zu willfährigen Handlangern aus Parteiräson.
Es wird blauäugig auf das Entgegenkommen eines mit der Region völlig unverbundenen Abbruchunternehmens vertraut, dessen Interessen offensichtlich nicht mit denen der Allgemeinheit deckungsgleich sind.
Und wer kümmert sich wirklich um die Mitmenschen, die sich einfach nur eine qualitativ hochwertige Anbindung an den ÖPNV wünschen, um zur Klimazielerreichung beitragen zu können?
https://www.kreis-calw.de/Der-Landkreis/Pressemitteilungen/Schienenanbindung-Nagolds-r%C3%BCckt-n%C3%A4her.php?object=tx,2442.14.1&ModID=7&FID=2442.13876.1&NavID=2442.562&La=1
Dies wurde bereits im Thread zu dieser Seite dargestellt - wie auch in früheren Beiträgen. Los ging es damit, dass die Strecke regelrecht zu einem Schnäppchenpreis an ein Unternehmen verscherbelt wurde, dessen einziger Geschäftszweck darin besteht, Bahnstrecken von den Landkarten zu eliminieren unbd damit dick Geld zu verdienen.
Eine weitere Ungereimtheit: Die Hinterzimmerklüngelei der Gemeindeoberhäupter.
S ä m t l i c h e Bürgermeister entlang der Strecke (ausgenommen Gerolzhofen) waren sich auf seltsame Art und Weise bei einem Geheimtreffen daüber einig, dass die Bahn weg muss!
Nicht die Bahn muss weg, sondern die graue Eminenz, die im Hintergrund die Fäden zieht.
Wenn Herr Eck so wie sie in ihren Beleidigungen schreiben tatsächlich diesen unwiderstehlichen Einfluss hat, warum nutzen Sie es dann nicht aus?
Wie verrückt muss ein Mensch sein auf den einflussreichsten Mann in Bayern, der noch in unserer Region wohnt, permanent einzudreschen?
Frage an Herrn MdL Knoblach:
Wie viele Stunden haben Sie, seitdem Sie im Landtag sitzen, schon persönlich über Anliegen bei uns im Landkreis Schweinfurt gesprochen? Ich behaupte noch keine 40 Stunden!
Wer glaubt über die Zeitung jemanden zu überzeugen der ist fehl am Platz!
Schon mal darüber nachgedacht.
Ich finde kein anderer Politiker im Landtag hat so viel Gutes für uns gebracht!
Aber das ist der Mensch, die Millionen und Projekte die er für uns gebracht hat "NORMAL" dafür ist er ja gewählt.
"UNDANK IST DER MENSCHEN LOHN"
Zum Glück gibt es auch noch Menschen die das anerkennen.
Herr Eck, danke für Ihre Weitsicht und Ihren ehrlichen Umgang mit uns!
Mit diesem Verhalten und diesen Äußerungen ist so ein Mensch charakterlich nicht geeignet.
Berufspolitiker müssen auch harsche Kritik ertragen können.
Im Ampel-Koalitionsvertrag steht, dass zukünftig wesentlich mehr Geld in die Schiene statt in die Straße investiert werden soll, um die Klimaziele im Verkehr zu erreichen. Der Anteil der Schiene am Güterverkehr soll deutlich gesteigert werden – was angesichts der Lkw-Schlangen auf den Autobahnen auch dringend nötig ist. Umfangreiche Förderungsmöglichkeiten stehen auch jetzt schon bereit. Der Abbau der Steigerwaldbahn wäre kurzsichtig und widersinnig. Man kann nur hoffen, dass die Thüringer Eisenbahn sich wehrt und dagegen klagt. Die nachfolgenden Generationen werden es ihr danken.