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Gerolzhofen
Steigerwaldbahn: Der Verkehrsminister pocht auf "Recht und Gesetz"
Im Landtag wurde über drei Anträge zur Steigerwaldbahn debattiert. Offensichtliche Informationsdefizite sorgten für Unschärfen in der Diskussion – selbst beim Verkehrsminister.
Im Bayerischen Landtag im Maximilianeum in München wurde über die Zukunft der Steigerwaldbahn gestritten.
Foto: Sven Hoppe | Im Bayerischen Landtag im Maximilianeum in München wurde über die Zukunft der Steigerwaldbahn gestritten.
Klaus Vogt
 |  aktualisiert: 19.10.2020 10:43 Uhr

In der vergangenen Woche beschäftigte sich der Bayerische Landtag – wie berichtet – mit der Zukunft der Steigerwaldbahn. Drei Dringlichkeitsanträge von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und von der AfD – alle zugunsten einer Wiederbelebung der Eisenbahnlinie – standen zur Abstimmung.

Die Grünen forderten, das laufende Entwidmungsverfahren für die Strecke unverzüglich zu stoppen und eine Analyse zu den potenziellen Fahrgastzahlen durch die staatliche Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) zu erstellen.

Der Antrag der SPD-Fraktion ging noch einen Schritt weiter: Er forderte ein Moratorium für einen Verkauf aller reaktivierbaren Bahnstrecken in Bayern.

Und der Antrag der AfD zielte wie der der SPD auf alle stillgelegten Bahnstrecken im Freistaat und forderte vor einer Entwidmung und vor einem Verkauf ebenfalls erst eine Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Alle drei Anträge wurden mehrheitlich abgelehnt. Skurrile Randnotiz: Gegen den Antrag der AfD stimmten sogar die Abgeordneten von SPD und Grüne – offenbar nur, weil er von der AfD kam. Auf den Inhalt kommt es da nicht an.

"Es fehlen eindeutige Beschlüsse"

Die Meinung der CSU-Fraktion hatte der Abgeordnete Thorsten Schwab (Marktheidenfeld) dargelegt. Die CSU unterstütze grundsätzlich die Reaktivierung von Bahnstrecken. Im Herbst nach der Sitzungspause werde man sich mit 38 stillgelegten Strecken in ganz Bayern beschäftigen. Wichtig sei es aber, dass die Reaktivierungen jeweils auch vor Ort mitgetragen werden. Daran fehle es seiner Meinung nach bei der Steigerwaldbahn.

"Die Landkreise Schweinfurt und Kitzingen müssen eindeutige Beschlüsse fassen", sagte Schwab. Sie hätten zwar beschlossen, dass die Studien einschließlich einer Kostenanalyse endlich in Auftrag gegeben werden sollen. "Aber es gibt keine eindeutigen Beschlüsse in dem Sinne: Ja, wir wollen die Reaktivierung dieser Bahnstrecke."

Später schaltete sich dann auch Verkehrsminister Hans Reichhart (CSU) selbst in die Debatte ein. "Wir sollten uns an Recht und Gesetz halten", appellierte der Minister insbesondere an die Adresse der Grünen-Fraktion, die unter Führung von Paul Knoblach (Garstadt) den sofortigen Stopp des Entwidmungsverfahrens gefordert hatte. Der Ablauf des von allen Anrainergemeinden (außer Gerolzhofen) beantragten Entwidmungsverfahrens sei bundesrechtlich vorgeschrieben und werde derzeit von den zuständigen Verwaltungsbehörden (Eisenbahnbundesamt und Regierung von Mittelfranken) durchgeführt.

Es gebe rechtlich nur zwei Möglichkeiten, diese Entwidmung zu stoppen, erklärte der Minister: entweder die Gemeinden nehmen ihre Entwidmungsanträge zurück oder die Landkreise Schweinfurt und Kitzingen signalisieren erstens ihr Interesse an der Strecke und fassen zweitens einen Beschluss, dass die Reaktivierungskriterien anerkannt werden, insbesondere dass der ÖPNV mit dem Schienenpersonennahverkehr abgestimmt wird. "Dazu waren die Landkreise leider bis jetzt nicht in der Lage", behauptete der Minister. 

Aus Unwissen oder Kalkül?

Die Äußerung von Minister Reichhart ist ein gutes Beispiel, wie die Debatte im Landtag verlief: Es gab viele sachliche Unschärfen in den verschiedenen Redebeiträgen der unterschiedlichen Fraktionen – ob aus purem Unwissen, aus der Emotion heraus oder aus politischem Kalkül, das sei dahingestellt. Die SPD-Abgeordnete Martina Fehlner (Aschaffenburg) fühlte sich sogar zu einem Zwischenruf berufen und behauptete fälschlicherweise, für die Entwidmung der Strecke sei nicht die Regierung von Mittelfranken, sondern die von Unterfranken zuständig.

Verkehrsminister Hans Reichhart forderte in der Landtagsdebatte vom Landkreis Schweinfurt eindeutige Beschlüsse pro Steigerwaldbahn ein. Derartige Beschlüsse gibt es aber längst.
Foto: ANGIE WOLF | Verkehrsminister Hans Reichhart forderte in der Landtagsdebatte vom Landkreis Schweinfurt eindeutige Beschlüsse pro Steigerwaldbahn ein. Derartige Beschlüsse gibt es aber längst.

Selbst Verkehrsminister Reichhart hatte offenbar nicht den neuesten Informationsstand und verquickte in seiner Rede außerdem zwei verschiedene Verfahrensstufen für eine mögliche Reaktivierung der Steigerwaldbahn miteinander. Zur Erklärung: Ein Entwidmungsverfahren nach  Paragraf 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetz kann in der Tat nur dann erfolgreich sein, wenn kein Verkehrsbedürfnis für die Strecke geltend gemacht wird. Im Gegensatz zu Reichharts Behauptung haben die Landkreise Schweinfurt und Kitzingen dieses Verkehrsbedürfnis aber längst angemeldet. Der Kreistag Schweinfurt hat in seiner Sitzung vom 14. März 2019 mit 41 zu 14 Stimmen beschlossen: "Die Verwaltung wird beauftragt, (...) zu den Entwidmungsanträgen der Anrainergemeinden gegenüber der Regierung von Mittelfranken und dem Eisenbahnbundesamt ein langfristiges Verkehrsinteresse geltend zu machen."

Und hier der Kommentar des Autors zur Landtagsdebatte. 

Begründet wird dieses Verkehrsinteresse damit, dass man ein attraktives ÖPNV-Netz und eine gute regionale und überregionale Verkehrsanbindung im südlichen Landkreis Schweinfurt schaffen will und dass es laut zweier Gutachten auch genug Potenziale an Fahrgästen gibt. Aufgrund dieser Einwendungen aus Schweinfurt und Kitzingen ist vermutlich davon auszugehen, dass die Regierung von Mittelfranken in Ansbach und das Eisenbahnbundesamt in Berlin die Entwidmungsanträge der Anrainergemeinden ablehnen werden.  Noch gibt es allerdings keine Entscheidungen.

Erst braucht es die Entwidmungsentscheidung

Erst wenn die Entscheidungen aus Ansbach und Berlin – idealerweise rechtlich unanfechtbar – vorliegen und die Entwidmung tatsächlich abgelehnt worden ist, geht es konkret weiter mit einer möglichen Reaktivierung der Schienenstrecke. Auch für diesen Fall hat der Kreistag Schweinfurt am 14. März aber schon einen Beschluss gefasst: "Sollten die zuständigen Behörden (...) die Entwidmungsanträge ablehnen, wird die Verwaltung beauftragt, die Bayerische Eisenbahngesellschaft im Anschluss zeitnah aufzufordern, zusammen mit einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen ein Konzept zu entwickeln, wie die Strecke wirtschaftlich ertüchtigt und betrieben werden kann." 

Die staatliche Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) hat vier Rahmenbedingungen für eine Strecken-Reaktivierung aufgestellt, die alle vorliegen müssen, ehe der Freistaat überhaupt prüft, ob er ein Verkehrsunternehmen für eine stillgelegte Strecke beauftragen wird.

Diese vier Punkte sind: 1. ein vom Freistaat anerkanntes Gutachten, wonach eine Fahrgast-Nachfrage von mindestens 1000 Reisenden-Kilometer gegeben ist; 2. Die Infrastruktur der Strecke wird ohne Zuschuss des Freistaats in einen Zustand versetzt, der einen attraktiven Zugverkehr ermöglicht; 3. Ein Eisenbahnstrukturunternehmen betreibt die Strecke dauerhaft zu einem Preis, der nicht teurer ist als die Deutsche Bahn; 4. Der Landkreis als Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verpflichtet sich vertraglich, ein mit dem Freistaat abgestimmtes Buskonzept im Bereich der Reaktivierungsstrecke umzusetzen.

Bereitschaft für ÖPNV-Konzept ist da

Diese vierte Voraussetzung ist es, die Verkehrsminister Hans Reichhart in seinem Redebeitrag im Landtag als noch nicht erfüllt angemahnt hat. In der Tat fehlt eine konkrete ÖPNV-Vereinbarung. Allerdings muss sie zum jetzigen Zeitpunkt, wo noch nicht einmal geklärt ist, ob die Strecke entwidmet wird oder nicht, noch nicht vorliegen.

Doch es gibt im Kreistagbeschluss vom 14. März auch einen Passus, der klar signalisiert, dass der Landkreis Schweinfurt sehr wohl seinen Bus-ÖPNV auf die Eisenbahn abstellen würde, wenn es denn so weit sein sollte. Im Beschluss heißt es nämlich, mit der Aufforderung an die BEG, ein Konzept zu entwickeln, wie die Strecke wirtschaftlich ertüchtigt und betrieben werden könnte, sei auch "die Vorlage eines angepassten und mit der BEG abgestimmten Buskonzeptes (...) verbunden."

Falls diese Formulierung für das Verkehrsministerium nicht ausreicht, ist noch genug Zeit, dass der Kreistag sie in einer weiteren Abstimmung konkretisiert. Es stellt sich allerdings die Frage, ob das Verkehrsministerium überhaupt schon den Schweinfurter Kreistag-Beschluss vom vergangenen März kennt.

 
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