
Es war eine lange Verhandlung am Schöffengericht in Bad Kissingen am 20. August 2020. Eine, bei der es, wie Richter nicht leicht gewesen sei, Wahrheit und Unwahrheit zu identifizieren. So formulierte es damals Richter Reinhard Oberndorfer. Es ging um sexuellen Missbrauchs eines Kindes.
Der Richter verurteilte den 43 Jahre alten Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, die Staatsanwaltschaft eine höhere Haftstrafe gefordert – ohne Bewährung. Das Urteil wurde wegen eingelegter Berufung nicht rechtskräftig. Deswegen wird an diesem Donnerstag am Landgericht Schweinfurt erneut verhandelt.
Es ist bayerweit das einzige Verfahren gegen einen katholischen Priester, das durch die Untersuchung "Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" in Gang gekommen ist. Die Missbrauchsstudie war im September 2018 veröffentlicht worden und hatte die hohe Zahl der Fälle von sexualisierter Gewalt ans Licht gebracht. Und letztlich den Priester des Bistums Würzburg vor Gericht.
Ermittlungen dazu führte die Staatsanwaltschaft Schweinfurt. Es stand der Missbrauch eines zwölfjährigen Mädchens im Raum. Auslöser war ein Eintrag in der Personalakte des Priesters aus dem Jahr 2011, der zum damaligen Zeitpunkt jedoch noch keine relevanten Folgen hatte. Von Kirchenseite aus war der Fall sozusagen zu den Akten gelegt und der Priester aufgefordert worden, den Kontakt zu dem Mädchen, damals Ministrantin in der Gemeinde, abzubrechen.
Ein Tatnachweis konnte Jahre später aufgrund des alten Aktenvermerks nicht geführt werden, lautete die Auskunft des Schweinfurter Oberstaatsanwalts Axel Weihprecht, nachdem die Ermittlungen im März 2019 eingestellt wurden. Als die jetzt erwachsene Frau jedoch neue Angaben machte und den Priester dabei schwer belastete, wurden sie wieder aufgenommen.
Ende Februar 2020 gab die Diözese bekannt, dass Bischof Franz Jung den Priester suspendiert hat. Über ein halbes Jahr später kam der Fall vor Gericht. Zu Beginn lautete die Anklage zusätzlich auf schweren sexuellen Missbrauch. Dieser Vorwurf wurde während des Prozesses fallengelassen.
Verteidigung forderte Freispruch - Zeugin sei unglaubwürdig
Während der Verhandlung vor dem Schöffengericht Bad Kissingen wurde klar, dass die Frau noch immer starke Gefühle für den Priester empfindet. Was als kindliche Schwärmerei begann, soll nach anfänglicher Zurückweisung durch den Geistlichen zu innigen Umarmungen, einem Zungenkuss und sexuellen Handlungen geführt haben. Als die Frau 18 Jahre alt war, seien die beiden eine Beziehung eingegangen. Als die strafrechtlichen Ermittlungen begannen, habe der Priester diese beendet, hieß es beim Prozess.
Für die Staatsanwaltschaft war erwiesen, dass der Mann die Frau, als sie minderjährig war, in zwei Fällen sexuell missbraucht hat. Die Verteidigung dagegen hob die Unglaubwürdigkeit der Zeugin hervor. Erst habe sie den Priester entlastet, dann belastet. Der Richter und die Schöffen sahen die Zeugin als glaubwürdig an.
Nach dem Urteil ging die Verteidigung in Berufung. Ebenso die Staatsanwaltschaft Schweinfurt - mit dem Ziel, eine höhere Strafe zu erreichen. Nun wird vor dem Landgericht neu verhandelt.
Viele dieser normalen jungen Männer die es trotzdem versuchen, da sie meinen sich im System zurechtzufinden scheitern früher oder später oder kommen in eine Lebenskrise; entweder schon im Studium oder eben erst danach wenn sie zum Priester geweiht sind.
Auf der anderen Seite gibt es wohl diejenigen die gut mit dem System zurechtkommen. Diese sind dann aber manches Mal so weltfremd, dass es ihnen maximal gelingt sich selbst und eine kleine Gruppe zu begeistern aber sicherlich keine große Kirchengemeinde.
Tja und dann gibt es die total verkorksten Menschen die früher oder später vor Gericht landen müssten.
Mit den wenigen, offenen, normaldenkenden, mitfühlenden, der Gemeinde verbundenen Priestern wird die Kirche keinen Staat mehr machen können. Verlierer sind am Ende alle.
"innigen Umarmungen, einem Zungenkuss und sexuellen Handlungen"....
er hätte mal lieber gar nichts gemacht - das war natürlich ein Fehler!!
Aber von "sexuellem Missbrauch" oder gar "sexueller Gewalt" ist wohl nicht unbedingt zu sprechen. Es scheint mir eher ein Grenzfall zu sein. Von ihm ging nichts aus - er hat sich nicht irgendwann mal nicht mehr innerlich widersetzen können.
In dem Artikel auf dem Link "Gefühle für den Priester" bezeichnet sich die Frau noch heute als "hartnäckig" und lässt weiterhin nicht ab von ihm.
Minderjährig geht gar nicht - aber als Priester, der ständig und hartnäckige Angebote erhält, hat man es auch echt nicht leicht.
Deshalb könnte man die Ehe und den Geschlechtsverkehr (natürlich nur mit Volljährigen - damit man mich nicht falsch versteht) für Priester doch zulassen. Da könnte man sich manches Leid für die Betroffenen und jahrelanges Versteckspielen (und im Prinzip ahnen es doch alle) ersparen.
Na da haben sie aber ordentlich abgeledert. Leider erschließt sich mir nicht so ganz, was ihr Post mit dem Artikel zu tun hat?
Oder haben Sie ihn gar nicht
gelesen?
@simonhard