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Schweinfurt
Schweinfurter Prozess um schweren sexuellen Missbrauch in Kinderdorf: Urteil wird noch nicht rechtskräftig
Vor einer Woche fiel am Amtsgericht das Urteil. Zwei Prozessparteien legten Berufung ein. Ein Anwalt ist zufrieden. Das sind seine Gründe.
Zwei Männer wurden vor einer Woche wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen verurteilt. Ein Angeklagter legte Berufung ein. Ebenso die Staatsanwaltschaft.
Foto: René Ruprecht | Zwei Männer wurden vor einer Woche wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen verurteilt. Ein Angeklagter legte Berufung ein. Ebenso die Staatsanwaltschaft.
Christine Jeske
 |  aktualisiert: 19.01.2025 02:27 Uhr

Das Urteil im Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im Erich Kästner Kinderdorf wird noch nicht rechtskräftig. Angeklagt waren zwei Männer, die einst in dem Kinderdorf im Landkreis Schweinfurt beschäftigt waren.

Der 54-jährige Angeklagte, der vor einer Woche am Amtsgericht Schweinfurt zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, habe Berufung eingelegt, teilte der Gerichtssprecher mit. Der 44-jährige Beschuldigte – er erhielt eine Jugendstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung – habe auf Rechtsmittel verzichtet. Nicht so die Staatsanwaltschaft. Sie habe in seinem Fall Berufung eingelegt.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den älteren Angeklagten drei Jahre, für den jüngeren zwei Jahre Haft gefordert – jeweils ohne Bewährung.

Zudem hatte sie nach dem Urteil einen Antrag auf Erlass eines Untersuchungshaftbefehls gegen den 54-jährigen Angeklagten gestellt. Das Gericht hatte daraufhin Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen. Der Mann wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Nebenklage-Vertreter ist zufrieden

"Sehr zufrieden" mit dem Urteil ist derweil ein Vertreter der Nebenklage, Rechtsanwalt Oliver Peschkes. "Die Frage eines Prozesses und einer Verurteilung stand ja lange auf der Kippe."

Peschkes verweist auf den Umstand, dass nur noch diese beiden Fälle abgeurteilt werden konnten und die Taten 25 Jahre zurückliegen. Hätte man das Verfahren frühzeitiger und bezüglich aller Geschädigter geführt und eröffnet, "dann wäre die Haftstrafe ohne Zweifel deutlich höher ausgefallen".

 
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