
Im Prozess um schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in einer Betreuungseinrichtung ist am Amtsgericht Schweinfurt das Urteil gefallen. Die beiden Angeklagten waren einst in der bekannten Einrichtung, dem Erich Kästner Kinderdorf in Oberschwarzach (Lkr. Schweinfurt), tätig gewesen. Die Vorfälle, um die es bei den Vorwürfen gegen die beiden Beschuldigten geht, liegen gut 25 Jahre zurück.
Das Urteil des Vorsitzenden Richters Michael Roth an diesem Mittwoch: drei Jahre Freiheitsstrafe für den älteren Angeklagten. Der jüngere Beschuldigte, im angeklagten Zeitraum erst 18 Jahre alt war, wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt - zu einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt auf Bewährung. Zudem muss er 2000 Euro an den Würzburger Verein Wildwasser zahlen.
Für die Schweinfurter Staatsanwältin Lena Herbert gab es in der seit Ende November laufenden Verhandlung "keinerlei Zweifel, dass die Taten so stattfanden" wie in der Anklageschrift formuliert – und wie von den Nebenklägern und mehreren Zeugen geschildert. Herbert forderte am Mittwoch drei beziehungsweise zwei Jahre Haft - jeweils ohne Bewährung.
Nebenklage-Anwalt: Heimkinder aufs Schrecklichste von Autoritätspersonen missbraucht
Die Vertreter der beiden Nebenkläger wurden in ihren Plädoyers deutlich. Es gebe Fälle, die einen nicht loslassen würden, sagte Anwalt Oliver Peschkes aus Wiesbaden. Er habe dies in 30 Jahren "in dieser Dimension so noch nicht erlebt". Heimkinder seien aufs Schrecklichste körperlich und seelisch missbraucht worden - von Autoritätspersonen. Er forderte Haftstrafen von drei Jahren und neun Monate beziehungsweise zwei Jahren und acht Monaten.
Nebenklage-Anwalt Maximilian Schüßler aus Würzburg schloss sich dem an. In dem Heim könne grundsätzlich etwas nicht stimmen. Seele und Urvertrauen von Kindern seien "unwiederbringlich zerstört" worden.
Verteidiger forderten "im Zweifel für den Angeklagten" und Freispruch
Anwalt Frank Barthel aus Kitzingen, Verteidiger des älteren Beschuldigten, zählte in seinem Plädoyer Widersprüche in der Aussage eines Nebenklägers auf. Er forderte deshalb "in dubio pro reo", im "Zweifel für den Angeklagten", für seinen Mandanten.
Dr. Peter Auffermann aus Würzburg, Anwalt des jüngeren Angeklagten, meinte: "Das schlechteste Beweismittel in jedem Verfahren sind die Zeugen." Erst recht, wenn die Vorwürfe 25 Jahre zurücklägen. Er forderte einen Freispruch.
Die beiden Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Wie sieht es mit zivilrechtlicher Entschädigung und "Wiedergutmachung" aus - die Opfer müssen zumindest eine umfassende finanzielle Genugtuung für die Gewalt und das durch "Autoritätspersonen" erlittene Leid erhalten!
Hier fehlen die ganzen kirchenkritischen Vielredner, warum nur?
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Mit freundlichen Grüßen
Main-Post-Team
Diese Aussage ist falsch. Es gibt prägende Erfahrungen wie konkrete Missbrauchs- oder Vergewaltigungserlebnisse, die sich bis in völlige unwesentliche Details ins Gedächtnis eingraben und die Betroffenen traumatisieren - das kann Ihnen jeder Aussagepsychologe erklären.
Zum Thema empfehle ich den Dokumentarfilm "Die Kinder aus Korntal".
Ich frage mich allerdings von der rechtlichen Seite ist denn diese Straftat nicht nach 10 beziehungsweise bei besonders schweren Fällen nach 20 Jahren verjährt?
Das liegt ja schon 25 Jahre zurück da müsste doch schon die Verjährungsfrist eingetreten sein. Ich frage mich irgendwie, was die Begründung ist, dass das noch vor Gericht entschieden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Bullmann MPA
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Bullmann, MPA