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Schweinfurt
Schweinfurter Keller werden weiter erforscht
Die Verwaltung präsentiert im Bauausschuss die Ergebnisse der Untersuchung im vergangenen Jahr. Welche Geheimnisse unter dem Kornmarkt und am Oberen Wall lauerten.
So manche Überraschung bieten die Keller unter Schweinfurts Altstadt, im Bild der Keller des Alten Gymnasiums. Auch im nächsten Jahr wird das Kellerkataster fortgeführt, wie die Verwaltung im Bauausschuss informierte.
Foto: Peter Hofmann | So manche Überraschung bieten die Keller unter Schweinfurts Altstadt, im Bild der Keller des Alten Gymnasiums. Auch im nächsten Jahr wird das Kellerkataster fortgeführt, wie die Verwaltung im Bauausschuss informierte.
Oliver Schikora
 |  aktualisiert: 27.04.2023 09:19 Uhr

Das Kellerkataster ist eine Herzensangelegenheit des SPD-Stadtrates Peter Hofmann. Er hat es im Stadtrat initiiert, veranstaltet selbst unter dem Titel EkSPDition Führungen in der Schweinfurter "Unterwelt" – die nächste am 1. Februar – die in der Bevölkerung sehr beliebt sind, bis zu 500 Anmeldungen gibt es. Hofmann ist froh, dass das Projekt Kellerkataster auch 2020 fortgesetzt wird, im Bauausschuss wurde dies kürzlich auch bestätigt.

Stadtbaumeister Markus Sauer stellte im Ausschuss vor, was der beauftragte Forscher im vergangenen Jahr bei seinen Untersuchungen der Keller am Kornmarkt, Obere Straße, Oberer Wall und Krumme Gasse herausfand. In der Tat war es interessant und für die Erforschung der Stadtgeschichte erhellend. 28 Keller wollte man besichtigen, in 14 durfte man schließlich hinein, sie unter anderem fotografieren und kartieren.

Die Keller sind fast ausnahmslos Gewölbekeller aus Kalkbruchstein und wurden in den meisten Fällen von Handwerkern zur Lagerung von Waren oder Rohstoffen genutzt. Die ältesten Bauakten der Häuser stammen aus dem Jahr 1850, die Keller sind sicher deutlich älter, so Sauer.

Weit verzweigte Gänge unter ehemaliger Brauerei am Wall

Besonders interessant seien die Ergebnisse im Bereich des Anwesens der früheren Brauerei "Krackhardt" in den Kellern Krumme Gasse 38, Obere Straße 18/20 und Am Oberen Wall 31. "Da ist ein weit verzweigtes Netz aus Gängen, Treppen und Kellern auf mehreren Ebenen", so Sauer, unter anderem gibt es einen Eiskeller aus dem Jahr 1887. Außerdem gehört ein markantes Bauwerk dazu, das die Schweinfurter als "Weißer Turm" kennen, der am Oberen Wallweg liegt und in dem Sinne kein Turm ist, sondern ein Eiskeller als quadratischer, oberirdischer Bau. Durch einen unterirdischen Gang ist der "Weiße Turm" an das Kellersystem der Brauerei angeschlossen.

Schon 2016 hatte der Stadtrat einen Grundsatzbeschluss gefasst, für die Schweinfurter Keller ein Kataster zu erstellen. 2017 gab es erste Begehungen und einen Bericht, 2018 ging es in Sachen Kellerkataster aber nicht vorwärts, erst 2019 wurde weitergeforscht. Die Keller in der Innenstadt sind unter Schutz gestellt, dürfen nur nach vorheriger Kartierung und Untersuchung abgerissen oder verändert werden, wenn Bauherren Maßnahmen an ihren Häusern planen. Aus Sicht von Peter Hofmann, der sich mit seiner Internetseite www.schweinfurtfuehrer.de um die Aufarbeitung der Stadtgeschichte verdient gemacht hat und schon zwei Bildbände zur Stadtgeschichte veröffentlichte, zeigen die Keller wichtige Details zur Stadtgeschichte mehrere hundert Jahre zurück.

Nächste Kellerführung von Peter Hofmann am 1. Februar 

Bei der nächsten „EkSPDition“ in Schweinfurts Keller am 1. Februar ab 14 Uhr führt Peter Hofmann durch die alten Gewölbe unter dem Pfarrhaus der Heilig-Geist-Kirche. Diese gehen laut Hofmann mit großer Wahrscheinlichkeit auf die Zeit vor dem großen Stadtverderben im Jahr 1554 zurück. Führen werden Peter Hofmann, SPD-Stadträtin Marietta Eder und der ehrenamtliche Stadtarchivar der Pfarrei Heilig-Geist, Klaus Kispert.

Eine Teilnahme kann nur bei vorheriger bestätigter Anmeldung gewährleistet werden. Die Führungen sind halbstündig ab 14 Uhr, letzte Führung ist um 17.30 Uhr. Anmeldung beim SPD-Büro in Schweinfurt, Tel.: (09721) 715777 oder per E-Mail an info@spd-schweinfurt.de

 
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  • Werner12
    Ich vermute das einige die keinen Zugang zu ihren Kellern gestatten die schon rechtswidrig baulich verändert haben.
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