
Nach der Urteilsverkündung ist für den Angeklagten klar: Diesen Schuldspruch der Berufungsinstanz nimmt er nicht hin. Die 3. Kleine Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt hatte den bekannten 64-jährigen Würzburger Rechtsanwalt zuvor am zweiten Verhandlungstag wegen Anstiftung zur Vereitelung der Zwangsvollstreckung zu einer Geldstrafe von 9000 Euro (90 Tagessätze à 100 Euro) verurteilt.
Der Angeklagte hatte vor sieben Jahren, im Frühjahr 2016, als Strafverteidiger das Mandat einer fristlos gekündigten Mitarbeiterin der Stadt Schweinfurt übernommen, die in 41 Fällen Bafög-Gelder zu Unrecht auf eigene Konten gelenkt hatte – insgesamt fast 300.000 Euro. Er vertrat die Frau in ihrem Strafverfahren, in dem sie letztlich zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt wurde. Der Anwalt hat ihr und ihrem Mann jedoch darüber hinaus dazu geraten, ihren hälftigen Vermögensanteil am nagelneuen Haus notariell auf den Ehemann zu übertragen, um das Zuhause vor dem möglichen Zugriff der Stadt Schweinfurt zu sichern. Davon war die Kammer nach ausführlicher Beweisaufnahme überzeugt.
Gericht erkennt Absicht
Tatsächlich habe die Schuldnerin im März 2016 ihr Haushälfte dann, ohne dass ihr ein Gegenwert zugeflossen wäre, notariell auf ihren Mann übertragen, so der Vorsitzende Richter. Bei ihm hätte die Stadt Schweinfurt nichts vollstrecken können. Diese Eigentumsübertragung wurde in einem späteren Arbeitsgerichtsprozess zwar wieder rückgängig gemacht, das Haus freiwillig verkauft und die Ansprüche der Stadt Schweinfurt ausgeglichen. Doch zu dem Zeitpunkt, als die Schuldnerin ihre Haushälfte auf ihren Gatten übertrug, habe sie dies in der Absicht getan, "die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln", sagte der Vorsitzende Richter: "Die Stadt sollte nicht reinvollstrecken können."
"Rechtswidrig war ihr Handeln zu diesem Zeitpunkt zweifellos", so der Vorsitzende über die untreue Ex-Mitarbeiterin der Stadt Schweinfurt, die dieser fast 300.000 Euro schuldete. Und: Der angeklagte Anwalt habe mit seinem Rat bei ihr diesen Tatbeschluss hervorgerufen: "Mehr braucht es nicht zu einer Anstiftung." Indem die Kleine Strafkammer – anders als das Amtsgericht – zumindest zeitweise eine Absicht der städtischen Ex-Mitarbeiterin zur Vereitelung der Zwangsvollstreckung bejahte, konnte sie nun im anwaltlichen Rat des Angeklagten zur Verschiebung ihres Hausanteils auf den Gatten eine Anstiftung sehen. Das Ziel sei gewesen, "das Haus aus dem Schuldnervermögen rauszukriegen."
Anwalt geht in Revision
Mit dem Urteil entsprach die Kammer weitgehend dem Antrag des Staatsanwalts. Er forderte eine Geldstrafe wie im Strafbefehl: 150 Tagessätze à 100 Euro. Erst durch den Anwalt sei das Ehepaar auf die Idee der Eigentumsübertragung gebracht worden. Die Verteidigung bezog sich auf das Ersturteil. Das Ehepaar habe eine Zwangsvollstreckung gar nicht verhindern wollen, also gebe es auch keine Anstiftung dazu. Es müsse demnach beim Freispruch des Angeklagten bleiben.
Die Verteidigung erhob gegen die Schweinfurter Staatsanwaltschaft einen heftigen Vorwurf: Sie wolle seinen Mandanten als "missliebigen Verteidiger verurteilt sehen", weshalb sie "nicht neutral ermittelt" habe. Eine Antwort darauf gab der Vorsitzende, allerdings aus Sicht der Kammer: "Es geht uns in keiner Weise darum, einem möglicherweise unliebsamen Strafverteidiger zu schaden, sondern um eine Entscheidung, die mit der Sach- und Rechtslage übereinstimmt."
Gegen das Urteil ist Revision möglich. Der Angeklagte kündigte sie an.