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Schweinfurt
Wollte ein Anwalt die Zwangsvollstreckung vereiteln?
Knapp 293 000 Euro hatte eine Mitarbeiterin der Schweinfurter Bafög-Stelle veruntreut. Was ihr Anwalt konstruierte, um das neue Haus vor dem Zugriff der Stadt zu schützen.
Ein Würzburger Rechtsanwalt stand in Schweinfurt vor dem Landgericht. Ihm wurde vorgeworfen, dass er die Zwangsvollstreckung einer Immobilien vereiteln wollte.
Foto: Patty Varasano | Ein Würzburger Rechtsanwalt stand in Schweinfurt vor dem Landgericht. Ihm wurde vorgeworfen, dass er die Zwangsvollstreckung einer Immobilien vereiteln wollte.
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:46 Uhr

Strafrechtlich ist die ehemalige Mitarbeiterin der städtischen Bafög-Stelle längst belangt worden. Im September 2018 wurde sie vom Landgericht Schweinfurt wegen Untreue in 41 Fällen in der Zeit von Oktober 2014 bis Oktober 2015 zu dreieinviertel Jahren Haft verurteilt. Die Rückzahlung der knapp 300 000 Euro, die sie zu Unrecht auf eigene Konten abgezweigt hatte, wollte ihr Würzburger Rechtsanwalt aber verhindern, heißt es in dem Strafbefehl gegen den 61-jährigen Juristen, den nach dessen Einspruch der Staatsanwalt jetzt vor dem Amtsgericht Schweinfurt als Anklage verliest. Der Vorwurf: "Beihilfe zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung".

Schuldversprechen ohne Leistung

Diese sollte laut Staatsanwalt wie folgt stattfinden: Die untreue Ex-Mitarbeiterin, gegen welche die Stadt Schweinfurt ihre Ansprüche geltend machen kann, überträgt ihren halben Eigentumsanteil am neu gebauten Haus an ihren Ehemann, "um das Grundstück dem Zugriff im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegen sie zu entziehen". Der Gatte wurde "Alleineigentümer" und ließ im März 2016 notariell eine Eigentümerbriefgrundschuld im Grundbuch eintragen.

Im Juni 2016 gaben die beiden Eheleute laut Staatsanwalt gegenüber einer GmbH für "Debitorenmanagement" ein notarielles Schuldanerkenntnis ab, wonach sie dieser Firma 200 000 Euro schulden. Aber: "Diesem Schuldversprechen lag keinerlei Rechtfertigung zugrunde", so der Staatsanwalt. Sinn und Zweck dieses Schuldversprechens und der darauffolgenden Pfändung sei einzig gewesen, durch die tatsächlich erfolgte Pfändung des Grundschuldbriefes durch die GmbH "der Stadt Schweinfurt den Zugriff auf das Grundstück endgültig unmöglich zu machen". Diese stellte im Februar 2017 Strafantrag gegen den Anwalt.

Haus sollte gesichert werden

Der ermittelnde Kripobeamte sagt als Zeuge: "Bei den Gläubigern sollte der Eindruck entstehen, dass bei dem Ehepaar nichts zu holen ist." An der Aktion sei auch eine Frau beteiligt gewesen, die damals sowohl für den Anwalt tätig gewesen sei, als auch als "Justiziarin" für die GmbH, die nun im Besitz des Grundschuldbriefes war. Kurz davor sei diese Justiziarin und Anwaltsmitarbeiterin noch "in Haft gesessen". Laut ihrer damaligen Aussage sei es bei dem gemeinsamen Termin darum gegangen, "das Haus mit Grundstück zu sichern". Bei der GmbH sei eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden, wobei man den Grundschulbrief gefunden habe –  wenn auch unter einem anderen Buchstaben.

"Was lag der Schuldanerkenntnis an die GmbH als Gegenleistung zugrunde?", fragt der Amtsrichter die verurteilte Ex-Mitarbeiterin der Stadt. Antwort: "Ich weiß es nicht." Sie und ihr Mann hätten geglaubt, "dass damit die Schulden bei der Stadt reguliert werden". Nachdem dies aber durch den Anwalt und die Firma nicht erfolgt sei, hätten sie selbst einen Makler beauftragt, um das Haus zu verkaufen und mit dem Erlös die Schulden bei der Stadt zu bezahlen. "Wir wollten den Schaden von Anfang an begleichen", sagt auch ihr Ehemann. Das sei längst passiert.

Ohne Haupttat keine Beihilfe

Zum Glück für den Würzburger Anwalt, der sich in dem Verfahren von einem Verteidiger vertreten lässt und selbst keine Aussagen macht. Denn – so sieht es sogar der Staatsanwalt – wenn schon die Gläubiger nicht die Absicht hatten, die Zwangsvollstreckung ihrer Immobilie zu vereiteln, könne ihr Anwalt dazu auch nichts beigetragen haben. Oder: Ohne Haupttat kein Beihilfedelikt. So kommt es nach zweieinhalb Stunden einvernehmlich zum Freispruch.

Der Vorsitzende Richter bittet den Verteidiger, dem angeklagten Rechtsanwalt Folgendes auszurichten: Was dieser seinen Mandanten geraten habe, sei "erheblich grenzwertig, er hat da mit dem Feuer gespielt".

 
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Kommentare
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  • H. T.
    Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen.
    Allein um sicher Unrecht zu tun, muss man die Rechte studiert haben.
    Georg Christoph Lichtenberg
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  • T. E.
    Unglaublich dieser Freispruch, m.E. gehört diesem Anwalt ein Berufsverbot
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  • K. K.
    Die Vorteile überwiegen natürlich, aber das sind die Nachteile der Rechtsstaatlichkeit. Aus der Sicht des sog. "Rechts"-Anwalts: In dubio pro meo statt in dubio pro reo.
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  • R. D.
    Deutsche Rechtsprechung....
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