Der Fall des 13-jährigen Schülers, der sich gegen Corona-Anweisungen des Gesundheitsamts Schweinfurt wehrt, geht in eine neue Runde: Das Amt hat mit einer weiteren Anordnung die Verpflichtung zu häuslicher Isolation um zehn Tage verlängert. Alternativ müsse ein negativer Corona-Test vorgelegt werden. Dagegen wehren sich der Schüler und seine Eltern, sie haben erneut einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Würzburg eingereicht.
Somit hat sich der Eilantrag gegen die erste Anordnung des Gesundheitsamts erledigt. Er stand nach einer Beschwerde des 13-Jährigen gegen die Ablehnung durch das Verwaltungsgericht Würzburg bereits zur Entscheidung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München an. Diese Entwicklung bestätigte ein Sprecher des hohen Gerichts.
Schüler erschien nicht zum angeordneten Test
Wie berichtet, war in einer Schule in Schweinfurt ein Jugendlicher positiv auf Corona getestet worden. Daraufhin schickte das Gesundheitsamt seine Klasse komplett für zwei Wochen in Quarantäne. Außerdem sollten sich alle 24 Schüler einem PCR-Test unterziehen. Einer von ihnen verweigerte jedoch Quarantäne und einen Test.
Weil der Schüler, den die Behörden als Kontaktperson der Kategorie 1 einstufen, nicht zum angeordneten Test-Termin erschienen ist, hat das Gesundheitsamt die zunächst 14-tägige Quarantäne, die am 2. November ausgelaufen wäre, jetzt um zehn Tage, bis einschließlich 12. November verlängert.
Begründet wird dies laut Landratsamt-Sprecher Andreas Lösch mit dem Argument, dass die Inkubationszeit, also die Zeit zwischen der Ansteckung und den ersten Symptomen der Krankheit, 14 Tage betrage und ohne negatives Testergebnis keine Gewissheit bestehe, "dass keine Erkrankung mit Covid-19 aufgetreten ist".
Familie und Anwalt äußern sich öffentlich nicht
Die Familie und der Rechtsanwalt des 13-Jährigen Schülers wollen sich aktuell nicht öffentlich zum Hintergrund ihres Widerstands äußern. Es handele sich um ein "schwebendes Verfahren" vor dem Verwaltungsgericht, hieß es zur Begründung.
Im Eilantrag gegen die erste Anordnung hatten sie argumentiert, ein PCR-Test sei ein "invasiver Eingriff", weil dabei tief in die Mund- beziehungsweise Nasenhöhle eingedrungen und Probematerial entnommen werde. Ein solcher dürfe nur mit Einwilligung des Betroffenen vorgenommen werden. Diese liege aber nicht vor. Gleichzeitig zogen die Eltern die Zuverlässigkeit von PCR-Tests ganz grundsätzlich in Zweifel. Sie erwähnten unter anderem das Beispiel von Fußballern, deren positives Testergebnis sich bei einer Überprüfung als falsch herausgestellt habe.
Kann man nur hoffen, dass die laufenden Gerichtskosten etc. vom Kläger gezahlt und nicht von der Allgemeinheit getragen werden müssen.
Ärgerlich ist, das hierfür zahlreiche Ressourcen eingebracht und verschwendet werden müssen, obwohl sie dringend benötigt werden.