Das Verwaltungsgericht Würzburg hat den Eilantrag eines 13-Jährigen abgelehnt. Vertreten durch seine Eltern hatte sich der Schüler gegen die Anordnung des Gesundheitsamts Schweinfurt gewandt, sich in häusliche Quarantäne zu begeben und auf Corona testen zu lassen. Die Familie akzeptiert die Entscheidung offensichtlich nicht. Sie habe bereits Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München angekündigt, heißt es in einer Mitteilung des Würzburger Gerichts vom Dienstag.
Das Gesundheitsamt stuft den Jugendlichen als Kontaktperson der Kategorie 1 ein, weil er sich über einen längeren Zeitraum hinweg mit einem positiv auf das Coronavirus getesteten Mitschüler im Klassenzimmer einer Schule in Schweinfurt aufgehalten hat. Laut den geltenden Infektionsschutz -Regelungen sind die Konsequenzen dann eine 14-tägige Quarantäne sowie die Verpflichtung zum PCR-Test. Nur so könne man eine Weiterverbreitung des hoch ansteckenden Erregers verhindern.
Eltern: Quarantäne ist Freiheitsentzug
Die Eltern des Schülers sehen das anders. Ihrer Meinung nach ist die Einordnung als Kontaktperson "willkürlich" erfolgt. Die Schüler im Klassenzimmer hätten schließlich die notwendigen Abstände eingehalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen. Ein Klassenzimmer sei keine beengte Räumlichkeit, es werde dort auch regelmäßig gelüftet. Zudem, so die Eltern im schriftlichen Verfahren, sei die Quarantäne-Anordnung keine freiheitsbeschränkende, sondern eine "freiheitsentziehende Maßnahme", die nicht vom Gesundheitsamt, sondern nur per richterlichem Beschluss durchgesetzt werden könne – "gerade bei einem Kind".
Rechtswidrig sei auch der Zwang zum PCR-Test, weil dabei tief in die Mund- beziehungsweise Nasenhöhle eingedrungen und Probematerial entnommen werde. So ein "invasiver Eingriff" dürfe nur mit Einwilligung des Betroffenen vorgenommen werden. Diese liege aber nicht vor. Gleichzeitig ziehen die Eltern die Zuverlässigkeit von PCR-Tests ganz grundsätzlich in Zweifel. Das zeige das Beispiel eines Fußballers, dessen positives Testergebnis sich bei einer Überprüfung als falsch herausgestellt habe.
Gericht: Es besteht Ansteckungsverdacht
Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts wies die Argumentation des 13-Jährigen und seiner Eltern zurück. Das Robert Koch-Institut (RKI) nenne den gemeinsamen Aufenthalt mit einem positiv getesteten Mitschüler in einem Klassenzimmer ausdrücklich als "Beispiel für die Bejahung eines Ansteckungsverdachts". Insofern sei die Quarantäne-Anordnung "keine rechtswidrige Freiheitsentziehung". Ein Test, um zu klären, ob Klassenkameraden infiziert sind, sei zumutbar –nicht zuletzt vor dem Hintergrund der "aktuell exponentiell steigenden Infektionszahlen".
Laut Auskunft des Landratsamts Schweinfurt, zu dem das Gesundheitsamt gehört, sind sämtliche 23 Klassenkameraden des 13-Jährigen an der nicht näher genannten Schweinfurter Schule ebenfalls zum Testen und in Quarantäne geschickt worden - offenbar ohne Probleme. Weitere Verfahren beim Verwaltungsgericht Würzburg seien jedenfalls nicht anhängig, so Landratsamt-Sprecher Andreas Lösch.
Teilt man hier Unverständnis oder nur Mitleid für falsch abgebogene Zeitgenossen?
An die Grundrechtendisktutierer: Aussergewöhnliche Zustände erfordern aussergewöhnliche Maßnahmen. Auch hier gilt Bürgerpflicht zur Schadensvermeidung.
Diese obliegt jedem.
...Kosten der Justizbehörden müßten diesen "Eltern" auferlegt werden!
Zu einem derartig pur egoistischem Verhalten fehlt mir jedes Verständnis
Bleiben sie alle achtsam und gesund!
Solch massiven Leugner und Menschen die sich Wissent- und Willentlich in Ansteckungshefahr begeben sollten bei Ansteckung und Infektion die Krankenkassenleistungen entzogen/gekürzt werden.
Aber dann fordern sie wieder die Solidarität der Gemeinschaft …
Es ist erschreckend und nahezu unglaublich mit wieviel Ignoranz, Dummheit und Selbstgerechtigkeit manche Zeitgenossen geschlagen sind. Das dann aber noch auf dem Rücken des Kindes auszuleben ist schier unerträglich.
Und trotzdem kostet auch dieser Unfug den Steuerzahler nicht unerhebliche Summen. Ich könnte gerade kotzen.
Oder anders ausgedrückt: wenn mir mein Umfeld („die Gesellschaft“) so egal ist, dass ich sie im Zweifel nicht schützen möchte, habe ich a) kein originäres Interesse zu partizipieren und b) die jeweiligen Personen vermutlich auch kein Interesse an meiner Teilhabe. Was beides legitim ist.
Schlimm ist die Krankheit, schlimmer die Politik der Selbstzerstörung. Beachte die Toten im Straßenverkehr, Alkohol, Nikotin, Genussmittel allgemein, Sport usw. auf der Welt! Die Querulanten brachten meistens die Ordnung zurück, die Kosten (Kollateralschäden) muss immer das Volk tragen. Schön Gesund bleiben!
Da kann man nur noch den Kopf schütteln, über so ein Verhalten.
Welche "Erziehung" der wohl genossen hat?
Wohl gar keine, wie man auch an dem Verhalten der Eltern sehen kann.
...einem nur leid tun bei solchen Eltern @Catweazle6847. Er dient doch nur als vorgeschobenes Argument für deren Selbstsucht.
Mfg und ... bleiben Sie gesund
Hier geht es um den Narzißmus der Eltern!
Mich regt dieses Verhalten sowas von auf!