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Schweinfurt
Schweinfurt: 13-Jähriger wehrt sich gegen Quarantäne und Corona-Test
Quarantäne sei Freiheitsentzug, lässt ein 13-Jähriger über seine Eltern verlauten. Auch einen  Corona-Test verweigert die Familie – und zog vor Gericht. Zunächst erfolglos.
Ist ein verpflichtender Corona-Test für Kinder zumutbar, wenn der Verdacht einer Ansteckung im Klassenzimmer besteht. Ja, sagt das Verwaltungsgericht Würzburg.
Foto: Symboldbild: Michael Kappeler, dpa | Ist ein verpflichtender Corona-Test für Kinder zumutbar, wenn der Verdacht einer Ansteckung im Klassenzimmer besteht. Ja, sagt das Verwaltungsgericht Würzburg.
Michael Czygan
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:24 Uhr

Das Verwaltungsgericht Würzburg hat den Eilantrag eines 13-Jährigen abgelehnt. Vertreten durch seine Eltern hatte sich der Schüler gegen die Anordnung des Gesundheitsamts Schweinfurt gewandt, sich in häusliche Quarantäne zu begeben und auf Corona testen zu lassen. Die Familie akzeptiert die Entscheidung offensichtlich nicht. Sie habe bereits Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München angekündigt, heißt es in einer Mitteilung des Würzburger Gerichts vom Dienstag.

Das Gesundheitsamt stuft den Jugendlichen als Kontaktperson der Kategorie 1 ein, weil er sich über einen längeren Zeitraum hinweg mit einem positiv auf das Coronavirus getesteten Mitschüler im Klassenzimmer einer Schule in Schweinfurt aufgehalten hat. Laut den geltenden Infektionsschutz -Regelungen sind die Konsequenzen dann eine 14-tägige Quarantäne sowie die Verpflichtung zum PCR-Test. Nur so könne man eine Weiterverbreitung des hoch ansteckenden Erregers verhindern. 

Eltern: Quarantäne ist Freiheitsentzug 

Die Eltern des Schülers sehen das anders. Ihrer Meinung nach ist die Einordnung als Kontaktperson "willkürlich" erfolgt. Die Schüler im Klassenzimmer hätten schließlich die notwendigen Abstände eingehalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen. Ein Klassenzimmer sei keine beengte Räumlichkeit, es werde dort auch regelmäßig gelüftet. Zudem, so die Eltern im schriftlichen Verfahren, sei die Quarantäne-Anordnung keine freiheitsbeschränkende, sondern eine "freiheitsentziehende Maßnahme", die nicht vom Gesundheitsamt, sondern nur per richterlichem Beschluss durchgesetzt werden könne – "gerade bei einem Kind".

Rechtswidrig sei auch der Zwang zum PCR-Test, weil dabei tief in die Mund- beziehungsweise Nasenhöhle eingedrungen und Probematerial entnommen werde. So ein "invasiver Eingriff" dürfe nur mit Einwilligung des Betroffenen vorgenommen werden.  Diese liege aber nicht vor. Gleichzeitig ziehen die Eltern die Zuverlässigkeit von PCR-Tests ganz grundsätzlich in Zweifel. Das zeige das Beispiel eines Fußballers, dessen positives Testergebnis sich bei einer Überprüfung als falsch herausgestellt habe.

Gericht: Es besteht Ansteckungsverdacht 

Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts wies die Argumentation des 13-Jährigen und seiner Eltern zurück. Das Robert Koch-Institut (RKI) nenne den gemeinsamen Aufenthalt mit einem positiv getesteten Mitschüler in einem Klassenzimmer ausdrücklich als "Beispiel für die Bejahung eines Ansteckungsverdachts". Insofern sei die Quarantäne-Anordnung "keine rechtswidrige Freiheitsentziehung". Ein Test, um zu klären, ob Klassenkameraden infiziert sind, sei zumutbar –nicht zuletzt vor dem Hintergrund der "aktuell exponentiell steigenden Infektionszahlen".

Laut Auskunft des Landratsamts Schweinfurt, zu dem das Gesundheitsamt gehört, sind sämtliche 23 Klassenkameraden des 13-Jährigen an der nicht näher genannten Schweinfurter Schule ebenfalls zum Testen und in Quarantäne geschickt worden - offenbar ohne Probleme. Weitere Verfahren beim Verwaltungsgericht Würzburg seien jedenfalls nicht anhängig, so Landratsamt-Sprecher Andreas Lösch. 

 
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  • Funkenstern
    Ob diese Leute denn wirklich wissen, was Freiheitsentzug per Definition ist?
    Teilt man hier Unverständnis oder nur Mitleid für falsch abgebogene Zeitgenossen?
    An die Grundrechtendisktutierer: Aussergewöhnliche Zustände erfordern aussergewöhnliche Maßnahmen. Auch hier gilt Bürgerpflicht zur Schadensvermeidung.
    Diese obliegt jedem.
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  • l.saubert@web.de
    Was war denn 2018? Und bitte nicht Corona mit der Influenza vergleichen.
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  • jlattke
    Ich bitte sehr um Entschuldigung, Sie sollten sich definitiv mal mit den Fakten auseinandersetzen. Sie sind NICHT Trump. Falschbehauptungrn werden durch SIE nicht zu einer neuen Wahrheit. Bei UNS konnte eine größere Übersterblichkeit abgewendet werden. Das liegt insbesondere an der guten medizinischen Versorgung. In anderen Länder ist diese sehr wohl teilweise sogar dramatisch gestiegen.
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  • r.kerber@web.de
    Und den entstanden Schaden zu mindern und auszugleichen ist dann auch jedermanns Pflicht. Daher wäre es doch angemessen, von jetzt an die nächsten 5 bis 8 Jahre die Renten um 20 % zu kürzen, um einen Ausgleich zu schaffen für die staatlichen Aufwendungen für Kurzarbeit und zukünftige Arbeitslose. Schließlich sind wir ja solidarisch und schützen mit dem Lockdown die am meisten gefährdete Bevölkerungsgruppe der Ü 70-jährigen. Solidarität ist keine Einbahnstraße.
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  • Mainpostonlinezugang
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  • Albatros
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  • Laeufer61
    Sämtliche entstehenden...

    ...Kosten der Justizbehörden müßten diesen "Eltern" auferlegt werden!
    Zu einem derartig pur egoistischem Verhalten fehlt mir jedes Verständnis traurig

    Bleiben sie alle achtsam und gesund!
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  • holle4es
    Welcher 13-Jährige wehrt sich gegen 14 Tage schulfrei, ganzen Tag Playstation zocken und vorm Fernseher hängen, gerade jetzt im Herbst? Dass da die Eltern hinter der Aktion stecken, ist doch wohl sonnenklar. Wurde die Wohnung nach Aluhüten durchsucht?
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  • jlattke
    Wie wenig manche aus der Geschichte lernen ist echt nicht auszuhalten! Selbst im Mittelalter haben unserer Vorfahren schneller realisiert was es bedeutet wenn man nicht handelt.

    Solch massiven Leugner und Menschen die sich Wissent- und Willentlich in Ansteckungshefahr begeben sollten bei Ansteckung und Infektion die Krankenkassenleistungen entzogen/gekürzt werden.

    Aber dann fordern sie wieder die Solidarität der Gemeinschaft …

    Es ist erschreckend und nahezu unglaublich mit wieviel Ignoranz, Dummheit und Selbstgerechtigkeit manche Zeitgenossen geschlagen sind. Das dann aber noch auf dem Rücken des Kindes auszuleben ist schier unerträglich.

    Und trotzdem kostet auch dieser Unfug den Steuerzahler nicht unerhebliche Summen. Ich könnte gerade kotzen.
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  • l.saubert@web.de
    Offensichtlich verwechseln Sie hier einiges. Die von Ihnen angeführten Links haben nichts mit dem Artikel zu tun.
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  • svenkoeberlein@gmx.net
    Mund auf, Stäbchen rein und getestet sein! Ist echt mit einem wahnsinnig hohen Risiko verbunden und ein echt einschneidendes Erlebnis für ein 13-jähriges Kind...NICHT!
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  • r.kerber@web.de
    Ist doch gut, wenn die Coronawillkür hin und wieder von Gerichten geprüft wird.
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  • Albatros
    @hentinger, man muss einfach akzeptieren, dass es innerhalb der Gesellschaft einen bestimmten Anteil an Menschen gibt, welche geistig nicht in der Lage sind, die COVID19-Problematik zu verstehen. Diesen Leuten darf man nicht böse sein, sie können nicht anders. Erschwerend kommt bei diesen Menschen hinzu, dass sie auch das Wesen der Demokratie nicht im Ansatz verstehen, da sie glauben, dass es richtig ist, sich immer nur die Rosinen eines Systems für sich heraus zu picken.
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  • jlattke
    @hentinger In keinster Weise stelle ich das Grundrecht einer jedweden Klage in Frage – dafür sind unsere juristischen Wege ja geschaffen und verbrieft worden. Dennoch kann ich Motive und Handlungen hinterfragen – oder kritisieren. Quarantäne ist ein probates Mittel unabhängig einer persönlichen Bewertung der aktuellen Gesamtmaßnahmen …

    Oder anders ausgedrückt: wenn mir mein Umfeld („die Gesellschaft“) so egal ist, dass ich sie im Zweifel nicht schützen möchte, habe ich a) kein originäres Interesse zu partizipieren und b) die jeweiligen Personen vermutlich auch kein Interesse an meiner Teilhabe. Was beides legitim ist.
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  • dottore
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  • henner59
    Es besteht Ansteckungsverdacht? Alle meldepflichtigen Krankheiten mit möglichen kontakten, sofort zum Abstrich und Quarantäne. Sehen Sie mal was RKI so auf Lager hat.
    Schlimm ist die Krankheit, schlimmer die Politik der Selbstzerstörung. Beachte die Toten im Straßenverkehr, Alkohol, Nikotin, Genussmittel allgemein, Sport usw. auf der Welt! Die Querulanten brachten meistens die Ordnung zurück, die Kosten (Kollateralschäden) muss immer das Volk tragen. Schön Gesund bleiben!
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  • saf.wuerzburg@t-online.de
    Ein 13 jähriger, der noch grün ist hinter den Ohren, meint, der Welt sagen zu müssen, was richtig ist oder falsch bzw. dass diese nach seiner Pfeife tanzt.

    Da kann man nur noch den Kopf schütteln, über so ein Verhalten.

    Welche "Erziehung" der wohl genossen hat?

    Wohl gar keine, wie man auch an dem Verhalten der Eltern sehen kann.
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  • Laeufer61
    Der Bub kann...

    ...einem nur leid tun bei solchen Eltern @Catweazle6847. Er dient doch nur als vorgeschobenes Argument für deren Selbstsucht.

    Mfg und ... bleiben Sie gesund
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  • fuchsastefan@web.de
    Hier geht es nicht um das Wohle des Kindes.
    Hier geht es um den Narzißmus der Eltern!
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  • tinamausi2404
    Egoismus pur.... Hauptsache MIR geht es gut... Was mit den anderen ist, interessiert mich nicht. Ich habe ein Recht auf meine Freiheiten...
    Mich regt dieses Verhalten sowas von auf!
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