Noch in dieser Woche will der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entscheiden, ob die Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamts Schweinfurt für einen Schüler ausgesetzt wird. Der 13-Jährige wehrt sich gemeinsam mit seinen Eltern gegen Corona-Auflagen der Behörde. Nachdem das Verwaltungsgericht Würzburg einen Eilantrag der Familie abgelehnt hat, müssen nun die Richter der höchsten Instanz in München urteilen.
Die Beschwerde sei am Mittwochmorgen beim Verwaltungsgerichtshof eingegangen, sagte ein Sprecher in München auf Nachfrage dieser Redaktion. Mit einem richterlichen "Beschluss" sei in den nächsten Tagen zu rechnen.
Wie berichtet, war in einer Schule in Schweinfurt ein Jugendlicher positiv auf Corona getestet worden. Daraufhin schickte das Gesundheitsamt seine Klasse komplett für zwei Wochen in Quarantäne. Außerdem sollten sich alle 24 Schüler einem PCR-Test unterziehen. Ein Schüler verweigerte jedoch sowohl Quarantäne als auch Test - und zog er mit seinen Eltern vors Verwaltungsgericht.
Drohen dem 13-Jährigen Zwangsmaßnahmen?
Die Würzburger Richter bestätigten im schriftlichen Verfahren die Position des Schweinfurter Gesundheitsamts. Die Quarantäne-Anordnung sei weder willkürlich erfolgt, noch sei sie als "rechtswidrige Freiheitsentziehung" zu werten. Dies hatten die Eltern behauptet. Das Gericht fand auch die Verpflichtung zum Corona-Test zumutbar - vor dem Hintergrund der exponentiell steigenden Infektionszahlen.
Ob und wie das Gesundheitsamt nun Zwang gegen den 13-Jährigen anwendet, um die angeordnete Quarantäne und den Test durchzusetzen, wollte Andreas Lösch, der Sprecher des Landratsamts Schweinfurt, auf Nachfrage nicht konkret sagen. Ganz allgemein sehe die Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums durchaus "Zwangsmittel" vor, um eine Anordnung zu vollstrecken. Dabei müssten aber die "Umstände des Einzelfalls" abgewogen werden. Ein Kind werde anders behandelt als ein Erwachsener, so Lösch. Denkbar sei, die Quarantäne zu verlängern. Außerdem könnten die zuständigen Ordnungsämter Bußgelder verhängen.
Im Internet erntet die Familie mehrheitlich Kritik
Im Internet wird das Vorgehen der Familie derweil mehrheitlich kritisch diskutiert. Hier werde das Wohl des Kindes dem "Narzissmus der Eltern" geopfert, schreibt ein Leser. Ein anderer betont, es sei das gute Recht der Familie, Vorgaben juristisch zu überprüfen.
Oder ist es besser, ich verweigere einen Test - stecke unwissentlich, weil ich asymptomatischer Patient bin und gar nichts von meiner Ansteckung weiß, viele andere an - und gefährde damit (ob bewusst oder unbewusst) andere Leben?
Schon eine sehr seltsame Vorstellung und Meinung, die Sie hier vertreten - aber das ist wiederum nur meine Meinung!