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Schweinfurt
Schweinfurt: Diese neuen Corona-Regeln gelten ab Donnerstag
Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in der Stadt weiter über 300, im Landkreis über 200. Was sich ab Donnerstag deshalb ändert und worauf zu achten ist.
Die neue Allgemeinverfügung in Schweinfurt schreibt unter anderem Einschränkungen für Versammlungen vor.
Foto: Anand Anders | Die neue Allgemeinverfügung in Schweinfurt schreibt unter anderem Einschränkungen für Versammlungen vor.
Nicolas Bettinger, Volontär, Mediengruppe Main-Post
Nicolas Bettinger
 |  aktualisiert: 10.02.2024 08:18 Uhr

Die Zahlen bewegen sich weiter auf einem hohen Niveau. Das Robert-Koch-Institut meldete am 5. Mai eine Sieben-Tage-Inzidenz von 321,9 im Stadtgebiet. Damit ist der Wert im Vergleich zum Vortag zwar leicht gesunken, jedoch wurden alleine am Mittwoch 24 Neuinfektionen gemeldet. Aufgrund der anhaltenden Entwicklung erlässt die Stadtverwaltung nun eine neue Allgemeinverfügung, welche weitere Einschränkungen nach sich zieht. Zwei Tage lang herrschte Unklarheit über die genauen Details der Regeländerungen, da die Stadtverwaltung noch auf die Freigabe der Staatsregierung warten musste. Nun wurden die Veränderungen bekannt, die neben der nächtlichen Ausgangssperre vor allem die Bereiche Schule und Versammlungen betreffen.

Diese Regeln gelten ab Donnerstag in Schweinfurt

Aufgrund des Infektionsgeschehens müsse die Stadtverwaltung per Allgemeinverfügung verschärfte Regelungen erlassen, kündigte Schweinfurts Oberbürgermeister Sebastian Remelé bereits am Montag an. Neben den ohnehin durch die "Bundesnotbremse" geltenden Regeln wird es ab Donnerstag, 6. Mai, nun folgende Änderungen geben.

  • Schulen: An Schulen findet kein Präsenz- und kein Wechselunterricht statt. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Abschlussklassen aller weiterführenden Schularten und Schulen zur sonderpädagogischen Förderung. Neu ist, dass in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen ebenfalls Distanzunterricht stattfindet.
  • Nächtliche Ausgangssperre: Die nächtliche Ausgangsperre beginnt in der Stadt Schweinfurt bereits um 21 Uhr (bislang 22 Uhr) und endet um 5 Uhr.
  • Versammlungen: Bei Versammlungen unter freiem Himmel muss zwischen allen Teilnehmern ein Mindestabstand von zwei Metern gewahrt und jeder Körperkontakt mit anderen Versammlungsteilnehmern oder Dritten vermieden werden, außerdem sind sie auf einen Ort begrenzt, es dürfen also keine Demonstrationszüge stattfinden.
  • Versammlungen: Versammlungen in geschlossenen Räumen werden auf eine Höchstdauer von 90 Minuten beschränkt. Dies gilt nicht für Aufstellungsversammlungen politischer Parteien für die Bundestagswahl.
  • Gottesdienste: Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte jeglicher Glaubensausrichtung in Präsenzform werden auf eine Höchstdauer von 60 Minuten beschränkt. Die zulässige Höchstteilnehmerzahl in Gebäuden bestimmt sich nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von drei Metern zu anderen Plätzen gewahrt wird.
  • Testpflicht: Jeder Beschäftigte in Einrichtungen wie etwa Pflegeheimen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung hat sich regelmäßig, an zwei Tagen pro Kalenderwoche, in denen der Beschäftigte zum Dienst eingeteilt ist, einem Corona-Test zu unterziehen und das Ergebnis auf Verlangen der Leitung der Einrichtung oder der Stadt Schweinfurt vorzulegen.

Die neue Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 19. Mai 2021. Die Regelungen zu Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum bleiben zudem erhalten.

Landkreis Schweinfurt: Vorerst keine verschärften Regeln

Ebenfalls weit über dem Bundesdurchschnitt (132,8) liegt weiterhin der Inzidenzwert im Landkreis Schweinfurt. Dieser ist weiter gestiegen und lag am Mittwoch bei 210,5. Das Robert-Koch-Institut meldete an diesem diesem Tag 48 Neuinfizierte. Ob der Landkreis deshalb ebenfalls härtere Maßnahmen ergreifen wird, ist derzeit nicht bekannt.

Laut Angaben des staatlichen Gesundheitsamtes Schweinfurt (Stand 4. Mai) sind 910 Personen (Landkreis 460 / Stadt Schweinfurt 450) mit dem Coronavirus infiziert. 65 Personen müssen laut dem Staatlichen Gesundheitsamt Schweinfurt in Krankenhäusern behandelt werden. Die Zahl der Todesfälle liegt bei insgesamt 200 (Landkreis 123 / Stadt Schweinfurt 77). Zudem gelten 628 Menschen (Landkreis 379 / Stadt Schweinfurt 249) als enge Kontaktpersonen und befinden sich derzeit in Quarantäne.

 
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  • N. S.
    Ich vermisse die Angaben zum Einzelhandel, sind nun Geschäfte offen oder zu? Wie sieht es für Geimpfte und getestete aus?
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  • K. B.
    Und genau diese neuen sollen nun was bringen???
    Maßnahmen bringen nur da was, wenn man WEISS, WO die Infektionen hauptsächlich stattfinden. Die neuen Maßnahmen sind teilweise Aktionismus. Und an der frischen Luft ist die Ansteckung... ach was solls, bringt eh nix sich aufzuregen....
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  • D. H.
    Audem Bild schauen bei einigen die Nasen raus, wenn es do auf Demis zugeht krin Wunder wen es viele Infektionen gibt. Verbietet sol he Demos/Versamlungen
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    Tja - erst der Plan schnell Geimpfte von der Regelungen auszunehmen, nun wird die Ausgangssperre zufällig eine Stunde vorverlegt. Kein Verständnis. Sagt uns nur vorher schon Bescheid, wenn im Sommer die Sperre ab 19 Uhr beginnt für Ungeimpfte. Das Unrecht wiederholt sich gerade!
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  • N. K.
    Naja, irgendwas müssen die sich ja an Maßnahmen überlegen, dass es anders ist als vorher.
    Viele Möglichkeiten gibt´s halt nicht. Da bleiben nur mal wieder die Schwächsten - also die Schüler - übrig
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  • M. S.
    Laut der Allgemeinverfügung findet nicht nur in den 4. Klassen der Grundschulen, sondern auch in der 11. Jahrgangsstufe der Gymnasien Distanzunterricht statt! Ich hatte mich gefreut, dass mein 11.Klässler jetzt endlich mal zuverlässig in die Schule kann, um sich auf sein Abitur nächstes Jahr vorzubereiten - und jetzt das!!! Mir fehlen echt die Worte!!! Kann mir bitte jemand mal sagen, wie viele positive Fälle in den letzten Wochen an den Gymnasien aufgetreten sind? Ich glaube nämlich nicht, dass dies gerechtfertigt ist!
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  • M. S.
    Soso - einen Tag später ändert die Stadt Schweinfurt ihre Allgemeinverfügung nochmal (natürlich wegen der Erleichterungen für Geimpfte und Genesene) - und streicht stillschweigend die 11. Jahrgangsstufen wieder raus, weil die plötzlich doch als "Abschlussklassen" gelten...
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