Die Werte steigen und steigen. Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz in Schweinfurt am Donnerstag die 200er-Marke erstmals wieder überschritten hatte, bringt der Freitag einen noch höheren Anstieg. Wie das Robert-Koch-Institut (RKI) mitteilte, ist die Sieben-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet auf 241,5 gestiegen. Am Vortag lag der Wert noch bei 202,1. Grund für den rasanten Anstieg sind erneut zahlreich gemeldete Neuinfektionen. Alleine für Freitag meldete das RKI 30 neue Fälle. Wie die Stadt Schweinfurt am Freitag informierte, gelten durch die nun eingeführte bundesweite Notbremse sowie einer Verschärfung der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Schweinfurt ab sofort neue Regeln.
Diese Corona-Regeln gelten ab Samstag in Schweinfurt
- Ausgangssperre: Es bleibt bei der nächtlichen Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr
- Einzelhandel: Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht nun vor, dass der Einzelhandel ab einem Inzidenzwert von über 150 nur noch Click&Collect (Abholung von vorbestellter Ware) anbieten darf, was also auf Schweinfurt zutrifft. Click&Meet war mit negativem Coronatest bis zuletzt bis zu einem Wert von 200 möglich. Das ist ab sofort nicht mehr der Fall. Für alle geöffneten Geschäfte (auch für Lebensmittelläden und Discounter) gilt neu eine verschärfte Flächennutzungsregelung. So darf auf den ersten 800 Quadratmetern der Ladenfläche nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter eingelassen werden, überschreitet die Ladenfläche 800 Quadratmeter, ist für diese Fläche die Quote "ein Kunde pro 40 Quadratmeter" einzuhalten. Eine Testpflicht gibt es für diese geöffneten Geschäfte, die der täglichen Versorgung dienen, nicht.
- Friseure: Da die Bundes-Notbremse vorgibt, welche Regelungen bei entsprechenden Werten zwingend gelten, können die Länder Maßnahmen zwar verschärfen, aber nicht mildern. So gilt nun auch in Bayern, dass Friseurbesuche sowie die Inanspruchnahme von Fußpflege nur nach Vorlage eines höchstens 24 Stunden alten negativen Coronatests möglich sind.
- Schule: In Schweinfurt ist auch weiterhin ab einem Inzidenzwert über 100 lediglich Distanzunterricht möglich (Ausnahme: Abschlussklassen, die 4. Klassen der Grundschulen, die Q11 in Gymnasien sowie Fachoberschulen).
- Sport: Nach dem neuen Bundesgesetz ist bei einer Inzidenz über 100 die Ausübung von Mannschaftssportarten verboten, weshalb auch Sportanlagen im Freien wieder geschlossen werden müssen.
- Gastronomie: Die Bundes-Notbremse verschärft auch die Regelungen für die to-go-Angebote, in dem Speisen und Getränke nur noch bis 22 Uhr ausgegeben werden dürfen. Darüberhinaus besagt das Bundesinfektionsschutzgesetz, dass kreisfreie Städte und Landkreise die Maßnahmen bei Inzidenzwerten über 200 und/oder Werten, die den Bundesdurchschnitt weit überschreiten, weitere Regelungen treffen können.
Die Schweinfurter Stadtverwaltung werde deshalb das Infektionsgeschehen weiter sehr genau beobachten und sich weitere Maßnahmen vorbehalten. Es gehe daher ein erneuter dringender Appell an die Bürger, sich an die vorgegebenen Regelungen zu halten und Kontakte so gut es geht zu minimieren, heißt es in einer Mitteilung.
Zwei Todesfälle im Landkreis Schweinfurt
Im Landkreis Schweinfurt hat sich die Lage minimal verbessert. Laut RKI lag die Sieben-Tages-Inzidenz am Freitag dort bei 130,8, es wurden 27 Neuinfektionen gemeldet. Jedoch wurden im Landkreis zwei weitere Todesfälle in Zusammenhang mit einem positiven Corona-Befund vermeldet.
Da der Wert im Landkreis Schweinfurt noch unter 150 liegt, gilt für den dortigen Einzelhandel nach wie vor die Möglichkeit des Termin-Shoppens (Click & Meet) unter Vorlage eines negativen Corona-Tests.
Eine frühere Version des Artikels ist mittlerweile überholt, da die nun angekündigte bundesweite Notbremse für eine Veränderung der bisherigen Kriterien und Corona-Maßnahmen führt.