Ab Montag, 11. Oktober, gibt es für die meisten Bürger, die sich gegen eine Corona-Schutzimpfung entschieden haben, keinen Anspruch mehr auf kostenlose Coronatests. Nachdem grundsätzlich allen ein Impfangebot gemacht werden konnte, sieht der Bund keine Veranlassung mehr, die Testkosten auch weiterhin zu übernehmen. Kostenpflichtig werden die Tests aber nicht für alle. Stadt und Landratsamt Schweinfurt teilten nun mit, wer weiterhin einen kostenlosen Test erhalten kann.
Grundsätzlich gilt, dass private Anbieter von Teststationen ab Montag Geld für die angebotenen Tests verlangen können. Anders verhält es sich bei den von Stadt und Landkreis Schweinfurt betriebenen Testzentren. Aufgrund der Änderung der Corona-Testverordnung und der Bayerischen Teststrategie bieten diese (Schnelltestzentren in Dittelbrunn und Gerolzhofen sowie das mit der Stadt Schweinfurt betriebene PCR-Testzentrum Schweinfurt in den Ledward Barracks und das Schnelltestzentrum im Theater) künftig nur noch kostenfreie Testungen für berechtigte Personengruppen an.
Stadt und Landkreis Schweinfurt bieten keine kostenpflichtigen Tests an
Kostenpflichtige Tests nach individuellem Bedarf sollen dort explizit nicht angeboten werden. Stadt und Landratsamt verweisen auf die kostenpflichtigen Angebote bei Ärzten, Apotheken, Teststellen der Hilfsorganisationen oder sonstigen professionellen Anbietern. Für wen aber gelten jetzt die Ausnahmen?
Wie bereits berichtet, gehören zu den berechtigten Personen, die sich zunächst noch bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos testen lassen können, beispielsweise Menschen, die zum Zeitpunkt der Testung noch keine 18 Jahre alt sind, Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, oder Schwangere. Darüber hinaus bleiben etwa Testungen von Kontaktpersonen und Testungen von Verdachtspersonen zur Vorbeugung von Infektionen kostenfrei.
Wer kann sich ab Montag im PCR-Testzentrum Schweinfurt kostenlos testen lassen?
Wie das Landratsamt Schweinfurt mitteilt, müssen Anspruchsberechtigte dies nachweisen können. Diese Nachweise seien ebenso wie ein amtlicher Lichtbildausweis zwingend mitzubringen. Eine vorherige Terminbuchung sei ebenso erforderlich. Im PCR-Testzentrum Schweinfurt könnte ein Nachweis etwa das Vorzeigen der Corona-Warn-App oder der Luca-App sein, wenn diese ein erhöhtes Risiko anzeigen.
Außerdem können sich in den kommunalen Testzentren Personen kostenlos testen lassen, die in einer Einrichtung (Krankenhäuser, Schulen, Altenheime, Obdachlosenunterkunft) oder einem Unternehmen behandelt, betreut, gepflegt, untergebracht oder tätig waren oder sind, in dem innerhalb der vergangenen 14 Tage eine infizierte Person festgestellt wurde. Hierfür muss ein vom Gesundheitsamt ausgestellter Nachweis vorgelegt werden.
In besagten Fällen sind lediglich zwei Testungen pro Fall möglich. Ebenfalls berechtigt, sich kostenlos testen zu lassen, sind Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen, die einen Berechtigungsschein der Einrichtung vorzeigen müssen.
Wer kann sich ab Montag in den Schnelltestzentren Dittelbrunn und Gerolzhofen testen lassen?
In den Schnelltestzentren Dittelbrunn und Gerolzhofen sind Kinder unter 18 Jahren berechtigt, sich kostenlos testen zu lassen. Hierfür müssen sie einen Personalausweis, Kinderpass, Reisepass, Schülerausweis oder eine Schulbescheinigung vorlegen. Gleiches gilt für "Schnupfenkinder", also leicht symptomatische Kinder bis 14 Jahren, die einen Test für den Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen benötigen.
In Dittelbrunn oder Gerolzhofen können sich ebenfalls Studierende kostenlos testen lassen, die dafür eine Studienbescheinigung oder einen Studentenausweis vorlegen müssen. Gleiches gilt für Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit einem nicht in Deutschland zugelassenem Impfstoff erfolgt ist. Sie müssen zusätzlich einen Impfpass vorzeigen.
Hier kommen auch Personen an einen kostenfreien Test, die sich aus medizinischen Gründen nicht testen lassen können. Hierfür benötigen sie ein ärztliches Zeugnis. Schwangere oder Stillende können sich mit einem Mutterpass ausweisen. Personen, die an Impfwirksamkeitsstudien teilnehmen oder in den letzten drei Monaten teilgenommen haben, brauchen hierfür eine Bescheinigung. Gleiches gilt für Beschäftigte einer Pflegeeinrichtung.
Wie im Schweinfurter Testzentrum, können sich auch in Dittelbrunn und Gerolzhofen Personen kostenlos testen lassen, die in einer Einrichtung (wie einem Krankenhaus) oder einem Unternehmen behandelt, betreut, gepflegt, untergebracht oder tätig waren oder sind, in dem innerhalb der vergangenen 14 Tage eine infizierte Person festgestellt wurde.
Zudem haben Besucher von stationären Pflegeeinrichtungen oder ambulanten Pflegediensten Anspruch auf einen kostenlosen Test, wofür sie einen Berechtigungsschein der Einrichtung vorlegen müssen.