Bisher hat der Staat die Kosten für Corona-Schnelltests übernommen. Doch ab kommenden Montag, 11. Oktober, muss jeder, der nicht geimpft oder genesen ist und deshalb im Zuge der geltenden 3G-Regeln ein negatives Testergebnis braucht, den Schnelltest selbst bezahlen. Bestimmte Gruppen bleiben allerdings von der Kostenpflicht ausgenommen. Die Regeln dafür sind bundesweit einheitlich.
Welche Personen können sich weiter kostenlos testen lassen?
Der Bund nennt mehrere Personengruppen, für die Corona-Schnelltests kostenlos bleiben: So gilt die Kostenpflicht nicht für diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Ausgenommen bis Ende des Jahres sind zudem Schwangere: Für sie gibt es inzwischen zwar eine Impfempfehlung. Den schwangeren Frauen soll aber ausreichend Zeit gegeben werden, "sich über die bestehenden Impfangebote zu informieren und einen vollständigen Impfschutz zu erlangen".
Eine kostenlose Übergangsfrist bis Jahresende gilt auch für Teenager über zwölf Jahren. Kinder unter zwölf Jahren, für die es bislang kein Impfangebot gibt, sollen sich dauerhaft kostenlos testen lassen können. Allerdings werden die meisten Kinder und Jugendlichen in Bayern ohnehin in den Schulen und Kitas regelmäßig kostenlos getestet.
Ebenfalls kostenfrei bleibt der Corona-Test zur Beendigung einer Quarantäne nach einer nachgewiesenen Corona-Infektion. Auch Studierende aus dem Ausland, die mit in Deutschland nicht zugelassenen Impfstoffen geimpft sind, können sich bis Ende 2021 kostenlos testen lassen. Zeitlich unbegrenzt kostenlose Schnelltests bekommen alle, die an klinischen Studien zu Corona-Impfstoffen teilgenommen haben.
Wie muss man den Anspruch auf Gratis-Tests nachweisen?
Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss dies mit einem persönlichen ärztlichen Attest nachweisen – eine Angabe der Diagnose ist dabei nicht nötig. Für Schwangere reicht der Mutterpass, für Kinder und Jugendliche im Zweifel ein Altersnachweis.
Wie viel werden die Corona-Schnelltests kosten?
Bislang erstattete der Staat den Teststellen pauschal 11,50 Euro pro Test. Künftig legen die Einrichtungen den Preis selbst fest. Experten erwarten eine große Preisspanne zwischen 10 und 40 Euro pro Test. Zudem wird wohl die Anzahl der Teststellen sinken. Möglich bleibt die Testung in kommerziellen Testzentren wie auch in Apotheken oder Arztpraxen.
Was gilt für Schnelltests am Arbeitsplatz und beim Besuch in Alten- oder Pflegheimen?
In Alten- und Pflegeheimen bleibt es bei den kostenlosen Schnelltests für Besucherinnen und Besucher. Arbeitgeber müssen allen Beschäftigten, die nicht nur im Homeoffice arbeiten, mindestens zweimal wöchentlich einen kostenlosen Corona-Test anbieten.
Ist nach einem positivem Schnelltest auch der PCR-Test kostenpflichtig?
Nein. Besteht durch einen positives Ergebnis beim Schnelltest der begründete Verdacht auf eine Corona-Infektion, bleibt der Nachweis per PCR-Test kostenlos. Dafür sollte man sich sofort an den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden. Auch wer mit Symptomen oder als Kontaktperson eines Infizierten zum Hausarzt geht, kann weiter kostenlos getestet werden.
Warum werden die Corona-Schnelltests überhaupt kostenpflichtig?
"Es kann und darf nicht sein, dass die Freiheit des Einzelnen, sich nicht impfen zu lassen, dauerhaft von allen Mitgliedern der Solidargemeinschaft finanziert wird", erklärte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) bereits im Sommer. Jeder Bürger habe inzwischen ausreichend Zeit gehabt, das kostenlose Impfangebot anzunehmen. Holetscheks Hoffnung: Alle, die aufgrund der kostenlosen Tests bislang keinen Grund für eine Impfung sahen, könnten ihre Entscheidung noch einmal überdenken.
In einer früheren Text-Version hieß es, auch für Besucher in Krankenhäusern sei der Schnelltest in Zukunft weiter kostenfrei. Dies ist nicht richtig. Wir bitten diesen Fehlen zu entschuldigen.
Wer sich aber die Freiheit nimmt, sich nicht impfen zu lassen, der sollte sich dann aber auch die Freiheit nehmen, Corona-Tests selbst zu bezahlen, deren Kosten bisher von der Allgemeinheit getragen worden sind.
Alles andere ist egoistisch und verlogen.
...mal über einen Kassenwechsel nachdenken.
Würde auf jeden Fall schneller gehen.
...Zitat: "Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss dies mit einem persönlichen ärztlichen Attest nachweisen – eine Angabe der Diagnose ist dabei nicht nötig."
Jeder mit einer derartig schweren Krankheit hat doch einen Haus-Arzt seines Vertrauens, der ihm ein solches Attest (auch nach einer Impfung) austellt oder?
Man kann doch nicht jeden Einzelfall in eine Verordnung packen...