Die für Samstag angekündigte "Querdenker"-Demo in Schweinfurt sorgt für Ärger: Mit Unverständnis reagierte die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) auf die Genehmigung der Kundgebung. "Angesichts dermaßen hoher Inzidenzwerte um die 300 ist es völlig unverantwortlich und auch nicht vermittelbar, eine Versammlung dieser Größenordnung zu genehmigen", empört sich der unterfränkische DPolG-Vorsitzende Thorsten Grimm in einem Schreiben.
"Bei einer Veranstaltung, die maßgeblich durch Querdenker geprägt sein wird, sind Verstöße gegen die Infektionsschutzgesetze programmiert." Das werde von der Stadt Schweinfurt "billigend in Kauf genommen". Die Verwaltung weist die Kritik in einer Pressemitteilung gleichwohl zurück.
Die Stadt genehmigte die Demo, die über Soziale Netze bundesweit beworben wird, am Mittwoch unter sehr strengen Auflagen. Bei der Kundgebung unter dem Motto "Deutschland trifft sich in Unterfranken" sind bis zu 3400 Teilnehmer erlaubt. Es gilt Maskenpflicht, es gibt keine Musik, es darf nicht gegessen, getrunken oder geraucht werden. Außerdem muss der Veranstalter, eine Gruppe um einen Mann aus dem Landkreis Bad Kissingen, bis zu 170 Ordner stellen. Die Teilnehmer müssen immer mindestens zwei Meter auseinander stehen.
Gegen die Auflagen wurde vor dem Verwaltungsgericht Würzburg geklagt. Es wies die Klage ab und gab der Stadt Recht, wie aus einer Erklärung der Pressesprecherin Carolin Opel am Freitag hervorgeht.
Bereits für den 1. Mai hatte die Stadt vier Veranstaltungen mit bis zu 2000 Teilnehmern genehmigt. Zwar fanden nur zwei Demos mit deutlich weniger Teilnehmern tatsächlich statt. Die Polizei war dennoch mit einem Großaufgebot im Einsatz und ist dies auch am 8. Mai. Mit Blick darauf meint Grimm: "Anscheinend will Schweinfurt neben einem aktuellen Corona-Hotspot auch noch Versammlungs-Hotspot werden." Das Zeichen an Polizei und Bevölkerung sei "verheerend".
Stadt Schweinfurt folgt Vorgaben des bayerischen Innenministeriums
Anna Barbara Keck, Pressesprecherin der Stadt Schweinfurt, erklärte, angesichts der Inzidenz von 273,2 am Freitag sei der Unmut über die Kundgebung "verständlich." Allerdings handele die Stadt gemäß der derzeit gültigen bayerischen Infektionsschutzverordnung.
Die Stadt, so Keck, habe Anfang der Woche, als die Inzidenz über 300 lag, in einer Allgemeinverfügung eine Teilnehmerbegrenzung bei Versammlungen unter freiem Himmel von maximal 200 festlegen wollen. Man habe diese Allgemeinverfügung der Regierung von Unterfranken vorgelegt, die sie vom bayerischen Gesundheits- und Innenministerium prüfen ließ. Das Ergebnis war, "dass von einer fixen Teilnehmerobergrenze abgeraten wird", schreibt Keck in ihrer Pressemitteilung. Und: "Ansonsten wäre das Einvernehmen nicht erteilt worden."
Die Stadt sei gezwungen gewesen, ihre Allgemeinverfügung ohne feste Teilnehmerbegrenzung zu erlassen und habe deshalb entsprechende Auflagen gemacht, die auch vom Verwaltungsgericht bestätigt wurden.
Ostdeutsche Städte erlaubten ähnliche Veranstaltungen nicht
Polizeigewerkschafter Grimm erklärt, in Sachsen und Thüringen gebe es andere Regeln: "Zwickau, Jena oder Leipzig haben es am 1. Mai vorgemacht, wie es gehen kann. Hier wurden angemeldete Demonstrationen bei teilweise deutlich niedrigeren Inzidenzwerten konsequent abgesagt", betont Grimm.
Die Stadt verwahrt sich gegen die Kritik, verweist darauf, dass die Infektionsschutzverordnungen in Sachsen und Thüringen im Gegensatz zur bayerischen eine klare Regelung zu Teilnehmerzahlen bei Kundgebungen enthielten. Ein Blick in die Verordnungen zeigt: In Sachsen dürfen sich bei einer Inzidenz über 300 tatsächlich nur zehn Menschen versammeln, einen Spielraum wie in Bayern gibt es nicht.
Das bayerische Innenministerium erklärte am Freitag auf Anfrage, man habe die Stadt "ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Einzelfall von der zuständigen Versammlungsbehörde Teilnehmerobergrenzen zu verfügen sind, wenn dies infektionsschutzrechtlich geboten ist". Auch detaillierte rechtliche Hinweise habe man gegeben. In die konkrete Zulassung von bis zu 3400 Personen sei das Ministerium nicht eingebunden gewesen und prüfe nun, "ob aufgrund neuer Gefährdungserkenntnisse eine Abänderung des Bescheids zu erfolgen hat".
Sonst muss man ein Dorffest, ein Konzert oder Volksfest nur als Demo anmelden, dann wird es wohl auch genehmigt werden müssen. Ich finde es eine Schande, dass sich hier tausende treffen dürfen aber nur 15 Personen zu einer Beerdigung gehen dürfen. Wo ust hier der Fehler?
Egal! Lasst doch die Leute sterben, die Pfleger verzweifeln, die Ladeninhaber, Gastwirte, Kulturschaffende pleite gehen! Hauptsache, die Quarkdenker können demonstrieren!
Wie hat neulich jemand geschrieben nach der Demo in Stuttgart!
"Liebe Polizei, gebt einfach den Pflegekräften die Schlüssel zu Eueren Wasserwerfern!"