Überraschende Wendung am Freitagabend in Sachen der angekündigten "Querdenker"-Kundgebung in Schweinfurt. Die Stadt hat die an diesem Samstag, 8. Mai, ab 14 Uhr geplante Veranstaltung nun doch verboten. Gründe sind die nach wie vor hohe Inzidenz in Schweinfurt mit 273,2 sowie die Tatsache, dass Polizei und Innenministerium neue "Gefährdungserkenntnisse" geltend machten.
In der von Stadt und Polizeipräsidium gemeinsam am Freitag um 23.26 Uhr verschickten Erklärung heißt es weiter, dass es neue polizeiliche Erkenntnissen zu dem Veranstalter der am Samstag geplanten Versammlung auf dem Schweinfurter Volksfestplatz und dem zu erwartenden Gefährdungspotenzial gebe. Daraufhin gelangte das Bayerische Innenministerium noch am Abend zu einer Gefahrenprognose, die weit aus brisanter ausfällt, als die, die der Stadt Schweinfurt bei Erlass des Bescheids am Mittwoch vorlag und die deshalb von der Stadtverwaltung so nicht berücksichtigt werden konnte.
Die Regierung von Unterfranken wies nach diesen neuen Erkenntnissen in Absprache mit dem Bayerischen Innenministerium nach Rücksprache mit dem Oberbürgermeister die Stadt an, ihren bereits vom Verwaltungsgericht Würzburg mit Beschluss vom 7. Mai 2021 als rechtmäßig anerkannten Bescheid aufzuheben und entsprechend der neuen Gefährdungsbeurteilung die Durchführung der Versammlung zu verbieten.
Die neuen Erkenntnisse bestätigten auch Oberbürgermeister Sebastian Remelé in seiner ursprünglichen Absicht, die Veranstaltung auf maximal 200 Teilnehmer zu begrenzen. Er sei dankbar für die Entwicklung am Freitag: "Die Stadtverwaltung war von Anfang an bemüht, Schweinfurt vor dieser Situation zu bewahren. In Anbetracht des aktuellen Infektionsgeschehens in der Stadt war die geplante Demonstration auch zu Recht von den Bürgern mit großem Unmut aufgenommen worden."
Der OB gesteht zu, dass sich über bestimmte Corona-Maßnahmen "sicherlich diskutieren lässt, aber nicht in einem solchen Rahmen. Ich bitte daher alle Schweinfurter Bürger, morgen nicht auf den Volksfestplatz zu kommen. Die Versammlung ist untersagt – lassen Sie uns weiter zusammenstehen im Kampf gegen die Pandemie und lassen wir es nicht zu, dass rechtsgerichtete und gewaltbereite Gruppierungen die aktuelle Situation nutzen, um sich in unserer Stadt auszubreiten.“
Das Ordnungsamt der Stadt erließ noch in der Nacht auf Samstag den neuen Bescheid, er wurde dem Versammlungsanmelder umgehend persönlich durch die Polizei überbracht.
Die Schweinfurter Polizei wird am Samstag auch mit starken Unterstützungskräften der Operativen Ergänzungsdienste sowie der Bereitschaftspolizei vor Ort sein, um das von der Stadt erlassene Verbot der Versammlung durchzusetzen und die Sicherheit für die Bevölkerung zu gewährleisten. "Die unterfränkische Polizei appelliert an alle Personen, die vorhatten, an der Versammlung teilzunehmen, gar nicht erst anzureisen", heißt es in der Erklärung.
Die Stadtverwaltung hatte am Mittwoch die von einer Gruppe um einen Mann aus dem Landkreis Bad Kissingen angemeldete, bundesweit in sozialen Medien beworbene Veranstaltung mit maximal 3400 Personen genehmigt. Für den Volksfestplatz und die umliegenden Straßen wurden strikte Auflagen erlassen: Maskenpflicht, kein Rauchen, Trinken und Essen sowie zwei Meter Abstand zwischen den Teilnehmern.
Starke Kritik an Stadtverwaltung im Vorfeld der geplanten Veranstaltung
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) kritisierte die Genehmigung: "Angesichts dermaßen hoher Inzidenzwerte um die 300 ist es völlig unverantwortlich und auch nicht vermittelbar, eine Versammlung dieser Größenordnung zu genehmigen", empört sich der unterfränkische DPolG-Vorsitzende Thorsten Grimm in einem Schreiben. "Bei einer Veranstaltung, die maßgeblich durch Querdenker geprägt sein wird, sind Verstöße gegen die Infektionsschutzgesetze programmiert."
Gegen die städtischen Auflagen vom Mittwoch klagte der Veranstalter vor dem Verwaltungsgericht Würzburg. Dieses wies die Klage ab und gab der Stadt Recht, wie aus einer Erklärung der Pressesprecherin Carolin Opel am Freitag hervorgeht. Ob nun gegen das komplette Verbot geklagt wird, war am Freitagabend unklar.
Stadt Schweinfurt folgt Vorgaben des bayerischen Innenministeriums
Schweinfurts Pressesprecherin Anna Barbara Keck erklärte, man habe beim ursprünglichen Bescheid gemäß der derzeit gültigen bayerischen Infektionsschutzverordnung entschieden. Anfang der Woche, als die Inzidenz über 300 lag, wollte die Verwaltung in einer Allgemeinverfügung eine Teilnehmerbegrenzung bei Versammlungen unter freiem Himmel von maximal 200. Man habe diese Allgemeinverfügung der Regierung von Unterfranken vorgelegt, die sie vom bayerischen Gesundheits- und Innenministerium prüfen ließ.
Das Ergebnis war, "dass von einer fixen Teilnehmerobergrenze abgeraten wird", so Keck. Und: "Ansonsten wäre das Einvernehmen nicht erteilt worden." Die Stadt sei gezwungen gewesen, ihre Allgemeinverfügung ohne feste Teilnehmerbegrenzung zu erlassen und habe deshalb entsprechende Auflagen gemacht, die auch das Verwaltungsgericht bestätigte.
Ostdeutsche Städte erlaubten ähnliche Veranstaltungen nicht
Polizeigewerkschafter Grimm erklärt: "Zwickau, Jena oder Leipzig haben es am 1. Mai vorgemacht, wie es gehen kann. Hier wurden angemeldete Demonstrationen bei teilweise deutlich niedrigeren Inzidenzwerten konsequent abgesagt." Die Stadt verweist darauf, dass die Infektionsschutzverordnungen in Sachsen und Thüringen im Gegensatz zur bayerischen eine klare Regelung zu Teilnehmerzahlen bei Kundgebungen enthielten.
Ein Blick in die Verordnungen zeigt: In Sachsen dürfen sich bei einer Inzidenz über 300 tatsächlich nur zehn Menschen versammeln, einen Spielraum wie in Bayern gibt es nicht. Das bayerische Innenministerium erklärte auf Anfrage, man habe die Stadt "ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Einzelfall von der zuständigen Versammlungsbehörde Teilnehmerobergrenzen zu verfügen sind, wenn dies infektionsschutzrechtlich geboten ist". Auch detaillierte rechtliche Hinweise habe man gegeben. In die konkrete Zulassung von bis zu 3400 Personen war das Ministerium nicht eingebunden.
In Weißrussland landeten die Demonstranten im Folterknast!
Bei uns werden sie mit Samthandschuhen angefasst.
Erkennen Sie den Unterschied?
Besonders die "Leerdenker".
Bei linken oder grünen Demonstranten zögern die Polizeikräfte ja nicht mit dem Einsatz von Wasserwerfern und Tränengas. Siehe den Unterschied zwischen "Leerdenker-Demo" in Stuttgart.und der gegen den unsinnigen unterirdischen Bahnhof.
Diese 'Bewegung' versucht andauernd, in Anspruch zu nehmen, was ihr keineswegs zusteht. Neben Querdenker wären das Anne Frank, weiße Rosen, gelbe Judensterne.
Was die neuen polizeilichen Erkenntnisse anbelangt, finden Sie seit Kurzem solche in dieser Zeitung bzgl. des dreisten Anmelders dieses asozialen Spektakels. Und von Lukaschenko haben Sie erkennbar nicht den Hauch einer Ahnung. Auch diese Inanspruchnahme ist unverschämt, böswillig und zugleich lächerlich.
Fast möchte man sich dazu versteigen, Ihresgleichen eine ganz persönliche, fatale Begegnung mit dem Virus als rein erzieherische und womöglich gar charakterfördernde Erfahrung zu wünschen, was man aber selbstverständlich ausdrücklich niemals tun würde.
Es ist ihre Sorte Mitläufer, die aus ärgerlichen, hässlichen gesellschaftlichen Eiterbeulen irgendwann eine ernste Blutvergiftung werden lassen könnten. Darum muss ihnen unbedingt Einhalt geboten werden.