Wenn er könnte, würde er sofort wieder den Kontakt zu Kindern suchen. Das räumte ein 24-Jähriger, der sich am Mittwoch wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern vor Gericht in Schweinfurt verantworten musste, unverblümt ein. Was war passiert?
Nicht zum ersten Mal vor Gericht
Bereits im März 2018 war der Angeklagte aus Bad Kissingen vor Gericht gestanden, weil er Kinder in Online-Chats dazu aufgefordert hatte, ihm Nacktfotos schicken. Außerdem hatte er ihnen Bilder seines erigierten Glieds geschickt. Ein Jahr und sechs Monate hatte das Gericht ihm dafür aufgebrummt, wogegen er Berufung eingelegt hatte. Nicht, weil er die Strafe nicht akzeptieren wollte, sondern, weil er seine Handys und Spielekonsolen nicht abgeben wollte.
Laut der neuen Anklage soll er direkt im Anschluss wieder Kontakt zu Jungen im Alter zwischen acht und elf Jahren aufgenommen und ihnen sexuelle Avancen über den Nachrichtendienst WhatsApp gemacht haben. Seine Masche soll dabei stets die gleiche gewesen sein: Schmeicheleien, dann die Bitte um Nacktfotos und Videos von sexuellen Handlungen, die die Kinder an sich selbst vollziehen sollten. Erneut soll er auch eindeutige Fotos von sich an seine Opfer verschickt haben.
Angeklagter soll Minderjährige zu Sex vor Kamera gedrängt haben
Doch er ging noch weiter, so der Vorwurf: So soll er zwei Jungen im Alter von zehn und elf Jahren dazu gebracht haben, vor laufender Kamera Geschlechtsverkehr zu haben. Die Jungen sollen ihm die Aufnahmen dann aus Zuneigung geschickt haben. Aufgedeckt wurden die Vergehen durch eine besorgte Mutter, die verdächtige WhatsApp-Nachrichten auf dem Handy ihres Sohnes entdeckt und dann die Polizei verständigt hatte.
"Ich bin geschockt. Ich hätte das nie von mir gedacht", sagte der 24-Jährige der bislang als Service-Kraft in einem Fast-Food-Restaurant gearbeitet hatte und voll geständig war. Er hätte sich von den Kindern Freundschaft und Zuneigung gewünscht.
Unterdurchschnittliche Intelligenz des Angeklagten
Sein Geständnis und seine Entschuldigung hielt der Richter dem Angeschuldigten zugute, stellte jedoch deren Aussagekraft in Frage. Er stützte sich dabei auf die Aussage eines Gutachters, der dem Angeklagten eine "unterdurchschnittliche Intelligenz" sowie eine ausgeprägte pädophile Neigung, die in den vergangenen Jahren zugenommen habe, unterstellte.
Zusammen mit dem Unverständnis des Angeklagten, der sich zwar wortreich entschuldigte, jedoch kein sichtliches Verständnis für die Problematik seiner Taten zeigte, war dies für den Richter Grund genug, das Strafmaß streng auszulegen: "Nach einer ersten Verurteilung muss man sich doch mal Gedanken machen und nicht einfach weitermachen."
Wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen in sieben Fällen verurteilte er den Angeklagten zu drei Jahren und sechs Monaten Haft. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich.