Ein "ekliger" Fall wie der Angeklagte selbst eingestand, zwang die Richterin am Amtsgericht von Bad Neustadt mehrfach zum Kopfschütteln. Vor ihr saß ein jugendlich wirkender junger Mann, der im Internet pornographische Fotos von Kindern verbreitet hatte.
Fotos von entblößten Mädchen unter 14 Jahren
Dem 26-Jährigen wurde vorgeworfen, im Jahr 2017 eine Whatsapp-Gruppe gegründet zu haben, deren Mitglieder Fotos von nackten Frauen und Jugendlichen zeigen können. Zunächst seien auch nur die Altersgruppen betroffen gewesen, doch dann tauchten auch Bilder von Kindern auf. Aus dem später sicher gestellten Nachrichtenverkehr ging hervor, dass der Angeklagte als Administrator erst noch gegen die Veröffentlichung war, dann aber zuließ, dass auch Kinderfotos erschienen. Die Fotos zeigten entblößte Mädchen unter 14 Jahren in eindeutigen Positionen. Nach einer Durchsuchung wurden auf dem Mobilfunkgerät des Angeklagten mehr als 20 strafbare Bilddateien und Videos gefunden, von denen er Teile selbst in die Gruppe eingestellt hatte.
Er sei über Facebook von einem älteren Mann aufgefordert worden, eine Whatsapp-Gruppe aufzumachen, in der Frauen und Jugendliche in Unterwäsche gezeigt werden sollten, erklärte der Angeklagte bei der Verhandlung. Dann aber im weiteren Verlauf habe er als Administrator die illegalen Fotos zugelassen und dann auch selbst eingestellt, die er zuvor im Internet zusammengesucht hatte, räumte der junge Mann unumwunden ein. Jetzt schäme er sich dafür. Die Gruppe war mittlerweile auf über 100 Teilnehmer angewachsen.
Keine pädophilen Neigungen, sondern "gewisse Unreife"
Ein mit den Ermittlungen betrauter Polizeibeamter unterstellte dem Angeklagten jedoch keine pädophilen Neigungen, sondern eher eine "gewisse Unreife". Der vom Beamten auch als "unstrukturiert" bezeichnete junge Mann, der nach der 9. Klasse eine Förderschule verlassen hatte, sei seiner Ansicht nach sich seines Verhaltens nicht richtig bewusst.
Die Staatsanwältin bezweifelte die Naivität des Angeklagten und forderte einen Freiheitsentzug von neun Monaten auf Bewährung, da der Mann bisher vollkommen unbescholten war. Letztendlich erhöhte die Richterin das Strafmaß auf zehn Monate mit Bewährung und eine Geldauflage von 1000 Euro.