
Seit 1. Januar setzen die Stadtwerke auf ein neues Bezahlsystem für den ÖPNV. SWeasy ist papier- und bargeldlos. Keine Tickets mehr beim Busfahrer, alles funktioniert digital. Wer in den Bus einsteigt, kein Deutschlandticket hat, hält seine Bank- oder Kreditkarte, Smartphone oder Smartwatch, oder seine Prepaidkarte an ein Bezahlterminal und wird eingecheckt.
Wer aussteigt, muss am Terminal wieder auschecken. Doch nicht immer funktioniert das Einchecken, berichten Fahrgäste. In den Sozialen Netzwerken gibt es Berichte, wonach nach einer Kontrolle der Fahrgast 60 Euro "Strafe" zahlen soll, obwohl er beim Einsteigen versucht hat, einzuchecken. Das habe aber nicht funktioniert. Wie verhält man sich in so einem Fall als Fahrgast? Wir haben bei den Stadtwerken nachgefragt. Im Folgenden die Antworten der Pressestelle der Stadtwerke.
Was sollen Fahrgäste tun, wenn die Karte, egal welche, nicht funktioniert?
Fahrgäste, die feststellen, dass ihre „Bezahl“-Karte nicht funktioniert, sollten sich bitte beim jeweiligen Busfahrer/in melden. So hat der/die Busfahrer/in im Vorfeld einer Fahrscheinkontrolle Kenntnis über die Fehlfunktion. Anschließend sollten diese Fahrgäste ihre Karte selbst prüfen oder von ihrer Hausbank prüfen lassen, ob diese bereits für das kontaktlose Bezahlen mit erstmaliger PIN-Eingabe genutzt und somit aktiviert wurde.
Wie können Fahrgäste beweisen, dass sie bezahlen wollten, aber das Terminal nicht funktioniert hat?
Über Funktionsstörungen des Terminals sollte immer der/die Busfahrer/in informiert werden.
Was soll ein Fahrgast tun, wenn er seiner Meinung nach zu Unrecht des Schwarzfahrens bezichtigt wird?
Fahrgäste, die ihrer Meinung nach zu Unrecht ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ bezahlen mussten, sollten sich zeitnah an die Mitarbeiter/innen im Kundencenter der Stadtwerke Schweinfurt wenden.
Eincheck-Probleme scheint es öfter zu geben. Werden die Kontrolleure darauf hingewiesen?
Die Validatoren in den Bussen erfassen das „Einchecken“ problemlos. Lediglich ein Teil der Bankkarten eines Kreditinstitutes hat Schwierigkeiten mit dem Bezahlsystem in den Bussen. Das Kreditinstitut arbeitet an einer zeitnahen Lösung. Die Kontroll-Teams sind entsprechend informiert und sensibilisiert. Die Fahrgäste, die ein Problem feststellen, sind aufgefordert, den/die Busfahrer/in zu informieren.
Der Betreiber/Unternehmer handelt ordnungswidrig, wenn er Personen nicht befördert.
M.E. muss daher der Unternehmer sicherstellen, dass der Fahrgast in der Lage ist, die Beförderungsbedingungen einzuhalten
Wenn also das Bezahlsystem nicht funktioniert, müßte m.E. das Unternehmen in der Beweispflicht stehen.
Da das Unternehmen, soweit es hier in der MP steht, keine Fahrkartenautomaten an den Haltestellen bereithält und somit der Fahrgast in den Bus einsteigen muss, um ggf. bis zur nächsten Haltestelle "schwarz zu fahren", sollte man die Zahlung der 60 Euro verweigern und seinerseits Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen das Unternehmen wegen "Nichterfüllen der beförderungspflicht" stellen.
Das, was die Stadtwerke Schweinfurt hier mit ihren Fahrgästen "veranstaltet", sollte schnellsten unterbunden werden, bis alles ordnungsgemäß mit allen Bank- und Kreditkarten funktioniert.
Gerhard Fleischmann