Der Öffentliche Nahverkehr im Landkreis Schweinfurt befindet sich mitten in einer riesengroßen Reform. An deren Ende soll der Beitritt zum Nahverkehrsverbund Mainfranken stehen mit dem Ziel: für jede Fahrt nur ein Ticket. Im Zuge der Veränderungen werden auch die Buslinien im Landkreis neu konzipiert und ihre Zahl verringert. Dort wo es keine fest Linie gibt, soll ein Bedarfsverkehr, den man buchen kann, den Transport sichern. Jedes Dorf, so das Ziel, soll per Bus erreichbar sein. Am 2. Mai startet ein Politversuch im Raum Gerolzhofen und im nördlichen Landkreis Kitzingen, wie die Landkreisverwaltung dem Kreistagsausschuss für Kreisentwicklung nun bestätigt hat.
Welche festen Buslinien wird es im südlichen Landkreis Schweinfurt nach der Reform geben?
Drei Linien sind vorgesehen: 220: Schweinfurt-Grettstadt-Sulzheim-Gerolzhofen-Volkach, 221: Schweinfurt-Gochsheim-Donnersdorf-Michelau-Gerolzhofen-Lülsfeld-Prichsenstadt, 223: Schweinfurt-Schwebheim-Stammheim-Kolitzheim-Volkach. Sie sollen mindestens im Stundentakt fahren und im August 2024 eingerichtet werden.
Wie werden die Dörfer abseits der Linien angebunden?
Im Bedarfsverkehr kann man von jedem Ort aus einen Bus für einen bestimmten Termin buchen, der die Fahrgäste zum Ziel bringt oder zu einer Bushaltestelle, wenn dort binnen 30 Minuten der nächste reguläre Bus zum Ziel fährt.
Wie bestellt man den Bus?
Der Landkreis beauftragt ein Callcenter, in dem die Bürgerinnen und Bürger ihre Buchung telefonisch hinterlassen können und weitere Auskünfte bekommen. Zudem soll eine App für Mobilfunkgeräte angeboten werden, über die ebenfalls bestellt werden kann. Der Bus kommt dann zum gewünschten Termin zur Haltestelle; man kann auch ganze Buchungsblöcke hinterlegen, zum Beispiel von Schichtarbeitenden. Auch spontan kann man einen Bus bestellen, muss aber mit bis zu 60 Minuten Wartezeit rechnen.
Wo hält der Bus?
Es werden so genannte "virtuelle Haltestellen" an prägnanten Stellen in den Orten installiert und zum Beispiel durch Tafeln an Lichtmasten gekennzeichnet. Dies kann der Dorfplatz, eine Straßenkreuzung, das Rathaus, das Pfarrheim, der Bäckerladen oder die Schule sein. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind derzeit aufgefordert, Vorschläge zu machen.
Wo und wann kann man den Bedarfsverkehr nutzen?
In den Pilotversuch sind die Orte südlich der gedachten Achse Heidenfeld-Donnersdorf eingeschlossen sowie der nördliche Landkreis Kitzingen. Im Nahverkehrsplan, den Kreistag und der Schweinfurter Stadtrat 2022 beschlossen haben, ist als Zeitfenster 5 bis 23 Uhr definiert; an Wochenenden und an Feiertagen zwischen 7 und 20 Uhr. Sollte der Pilotversuch erfolgreich sein, soll er mit dem Beitritt zum Verkehrsverbund Mainfranken auf den gesamten Landkreis Schweinfurt ausgedehnt werden.
Was kostet die Fahrt?
Auch wenn man den Bus für sich bestellt und darin einziger Fahrtgast ist, gilt der normale Bustarif – abhängig von Zusteige- und Zielort. Zu Beginn des Pilotversuchs, so Teresa Wunderlich aus dem Fachgebiet Kreisentwicklung im Kreistagsausschuss, sollen nur Einzelkarten verkauft werden. Das liegt an der Beteiligung Kitzingens, wo ein noch anderer Tarif gilt. Es soll aber die Möglichkeit eingeräumt werden, Monats-, Wochen- und Sechser-Karten zu nutzen, die vorab im Bus gekauft werden müssen. Später soll man in der App auch digital bezahlen können (Paypal, Kreditkarte).
Wie wird der Bedarfsverkehr finanziert?
Das System kann nicht kostendeckend betrieben werden. Das Landratsamt rechnet lediglich mit 152 Fahrgästen pro Tag. Das Modell ist aber genau für Bereiche mit geringer Nachfrage gedacht, um auch die Peripherie des Landkreises in den Nahverkehr einzubinden. Den Pilotversuch subventioniert der Landkreis Schweinfurt mit 134.000 Euro pro Jahr.
Wie viele Busse sind im Einsatz?
Der Landkreis plant mit vier Kleinbussen. Für Stoßzeiten stehen zwei so genannte "Verstärkerbusse" zur Verfügung.
Welche Fragen sind noch offen?
Geklärt werden muss unter anderem noch, wie die Mitnahme von Gegenständen oder Tieren geregelt wird. Ebenso die Frage, welcher Personenkreis womöglich vorrangige Beförderungsansprüche hat.