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Gerolzhofen
Nachträglich genehmigt: Gerolzhöfer Stadtrat lässt bei Brandsanierung eines Wohnhauses Gnade walten
Ende September 2022 brannte dieses Wohnhaus in der Schallfelder Straße in Gerolzhofen. Die beim Wiederaufbau errichteten Dachgauben fallen größer aus als die vormaligen. Der Stadtrat genehmigte dies nun nachträglich.
Foto: Michael Mößlein (Archivfoto) | Ende September 2022 brannte dieses Wohnhaus in der Schallfelder Straße in Gerolzhofen. Die beim Wiederaufbau errichteten Dachgauben fallen größer aus als die vormaligen. Der Stadtrat genehmigte dies nun nachträglich.
Michael Mößlein
 |  aktualisiert: 21.07.2024 02:34 Uhr

Aller guten Dinge sind drei: Der Gerolzhöfer Stadtrat durfte sich am Montagabend nochmals mit der vierten Änderung des Bebauungsplans "An der Bahnlinie" befassen. Zwei bisherige Anläufe haben nicht ausgereicht, um die vorgesehene kleine Änderung formgerecht und juristisch wasserdicht zu beschließen.

Wie Bürgermeister Thorsten Wozniak erläuterte, habe eine nachmalige Rücksprache mit dem Landratsamt ergeben, dass auch die am 8. Juli beschlossene redaktionelle Änderung des geltenden Bebauungsplans nicht ausreicht, um dem bereits Mitte Mai beschlossenen Umzug des Gerolzhöfer Spiel- und Bastelwarenladens Dittmeier in das seit Jahren leerstehende Gebäude des früheren Rewe-Marktes an der Kreuzung Dreimühlenstraße/Andreas-Hippler-Straße den Weg zu ebnen.

Erlaubnis zum Betrieb eines Versandhandels

Korrekterweise müsse sich das vorgesehene vereinfachte Änderungsverfahren auf die Innenentwicklung im Stadtgebiet beziehen, was der jüngste Änderungsentwurf nicht berücksichtigt hat. Dem korrigierten Entwurf stimmte der Stadtrat erneut ohne Einwand zu. Damit geht auch die Erlaubnis für das Unternehmen einher, auf seinem zum Kauf vorgesehenen Grundstück neben einem großflächigen Einzelhandelsbetrieb einen Versandhandel zu betreiben.

Bedachte Kritik mischte sich in die Abstimmung über ein privates Sanierungsvorhaben in der Schallfelder Straße in Gerolzhofen. Dort hatte im Herbst 2022 ein Brand ein Einfamilienhaus stark beschädigt. Bereits kurze Zeit später hat die Besitzerfamilie begonnen, ihr Heim wiederaufzubauen. Die Sanierung ist zwischenzeitlich, so der äußere Eindruck, abgeschlossen.

Im Zuge der Sanierung wurden die vormaligen Dachgauben durch zwei große Schleppgauben beidseits des Satteldaches ersetzt. Für diese Maßnahme sowie für die Errichtung von Nebengebäuden hätte es eigentlich einer vorherigen Baugenehmigung bedurft. Diese gewährte der Stadtrat am Montag nachträglich einstimmig.

Stadtrat vor vollendete Tatsachen gesetzt

Dass es sich bei der Zustimmung zu diesem zeitlich "etwas durcheinander geratenen" Vorgehen um einen Ausnahmefall handle, machte Arnulf Koch (CSU) klar. Denn grundsätzlich habe der Stadtrat in vorangegangenen vergleichbaren Fällen, in denen Bauherren das Gremium quasi vor vollendete Tatsachen gesetzt und dann erst nötige Bauanträge eingereicht haben, seine Genehmigung verweigert.

In diesem Fall, stimmte auch der Bürgermeister bei, sei das Vorhaben an sich auf jeden Fall begrüßenswert, und die betroffene Familie durch den immensen Brandschaden ohnehin stark gefordert gewesen. So reiche es aus, das Vorgehen "nur etwas zu rügen", wie Wozniak meinte.

Vielleicht, baute Koch seiner eigenen Argumentationslinie noch eine goldene Brücke, seien bei dem Brand ja auch manche Bauunterlagen abhandengekommen. Auch dies könne den unpassenden zeitlichen Ablauf im Genehmigungsverfahren erklären.

 
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Kommentare
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  • Manfred Englert
    Aber gerügt wird!
    Solche Besserwisser sollten sich mal in die Lage der betroffenen Familie versetzen.
    Gaube, Schleppgaube, so etwas nenne ich Bürokratismus
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