In dem 550-Einwohner-Dorf im Kreis Rhön-Grabfeld, an der Grenze zu Thüringen, wuchsen 2021 in der Scheune eines alten Dreiseithofs ganz besondere Pflanzen heran. Sie benötigten Wärme, Licht, Wasser, Dünger, gute Pflege. Sie sollten ihren Erzeugern auch besonders gute Erträge bringen. Ihr süßlicher Geruch aber lenkte die Aufmerksamkeit der Polizei auf sie – und so stürmte diese am 1. Dezember 2021 mit einem Spezialeinsatzkommando den Hof.
Die Polizei fand 1650 nahezu erntereife Cannabispflanzen vor, die 50 Kilogramm Marihuana ergeben hätten – mit einem Marktwert von rund einer halben Million Euro. Vor Ort angetroffen und festgenommen wurde lediglich ein heute 39-jähriger studierter Ökonom aus Serbien, der von zwei Landsleuten gegen Bezahlung für Betreuung, Gießen und Aufsicht über die Pflanzen eingesetzt war.
Nach elf Monaten U-Haft hat ihn Anfang November letzten Jahres die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz derselben nach mehrtägigem Prozess zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte siebeneinhalb Jahre gefordert, die Verteidigung wegen der untergeordneten "Helferrolle" des Mannes nur zwei Jahre.
Um Schuld geht es nicht mehr
Gegen das Urteil legten der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Revision ein. Die des Angeklagten verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) als "offensichtlich unbegründet". Auf die Revision der Staatsanwaltschaft änderte der BGH den Schuldspruch des Landgerichts dahingehend ab, dass der Angeklagte neben der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Rauschgift nicht nur des Besitzes, sondern "des bandenmäßigen Anbaus von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge" schuldig sei. Bei dieser Würdigung könne eine höhere Strafe in Betracht kommen.
Mit dieser BGH-Vorgabe hatte sich nun die 1. Große Strafkammer des Landgerichts zu befassen. Um Schuld oder Unschuld ging es nicht mehr. "Die Taten stehen rechtskräftig fest", sagte die Vorsitzende, "über das Gärtnern müssen wir uns nicht mehr unterhalten." Die Frage sei, ob beim Tatbestand "bandenmäßiger Anbau" (anstatt Besitz), wie vom Erstgericht vorgenommen, ein minderschwerer Fall noch in Betracht komme – mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zehn Jahren.
Pflanzen hatten bombastischen THC-Gehalt
Für die Staatsanwältin auf gar keinen Fall. Bei allem, was auch für den Angeklagten spreche, komme nur der Regelstrafrahmen in Betracht (ab fünf bis 15 Jahre). Alleine durch die Riesenmenge von 51 Kilogramm erntereifem Marihuana, mit einem "bombastischen THC-Gehalt", seien der bandenmäßige Anbau und das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in einer Größenordnung des mehr als 600-Fachen der nicht geringen Menge verwirklicht. Ihr Antrag: sieben Jahre Haft.
"Er war nur zwei Monate da, es gab keine Ernte und was er gemacht hat, ist am unteren Rand des Möglichen", sagte der Wahlverteidiger. Bis auf die Menge seien alle Umstände besonders, zu einem minderschweren Fall könne man auch hier kommen. Das Strafmaß des Erstgerichts, viereinhalb Jahre, sei nicht zu beanstanden.
Das neue Urteil: sechs Jahre und drei Monate Haft. Alleine für den Anbau der großen Cannabis-Menge mit dem Vielhundertfachen des nicht geringen THC-Gehalts komme nur den Normalstrafrahmen mit fünf Jahren als Untergrenze in Betracht, so die Vorsitzende: "Sechs Jahre und drei Monate sind da nicht zu hoch gegriffen." Auch gegen dieses Urteil könne wieder Revision eingelegt werden.
Wie gesagt, Deutschland, das Paradies für viele Menschen aller Nationen.
Unsere "Wehrhaftigkeit" spricht sich herum, selbst Österreich sorgt sich um uns!