
Es ist ein denkbar komplizierter Prozess für die 1. Große Jugendkammer am Landgericht Schweinfurt. Drei Tage sind angesetzt, um darüber zu verhandeln, ob ein 28-Jähriger und ein 21-Jähriger aus Schweinfurt im Sommer vor einem Jahr eine damals 15-Jährige vergewaltigt und die mutmaßliche Tat gefilmt haben.
Die Details der Vorwürfe in der Anklageschrift spielen aus Schutz der Geschädigten keine Rolle. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, Mitte Juni 2023 in die Wohnung des Vaters der 15-Jährigen, der im Landkreis Schweinfurt lebt, gegangen zu sein. Dort soll die Jugendliche nicht nur vergewaltigt, sondern auch geschlagen worden sein. Außerdem sollen durch den 28-Jährigen Fotos und Videos gefertigt worden sein, um später die 15-Jährige zu erpressen.
Das wiederum soll laut Anklageschrift auch die Grundlage für die zweite Tat wenige Wochen später gewesen sein, als die junge Frau erneut geschlagen und vergewaltigt worden sein soll. Sie sollen gewusst haben, dass sie minderjährig ist. Angeklagt sind beide Männer unter anderem wegen Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch und gefährlicher Körperverletzung.
Einer der Angeklagten seit mehreren Monaten in Untersuchungshaft
Der Ältere der beiden Angeklagten ist seit einigen Monaten in Schweinfurt in Untersuchungshaft und wurde mit Hand- und Fußfesseln in den Gerichtssaal gebracht. Der Haftbefehl gegen den jüngeren Angeklagten wurde wieder außer Vollzug gesetzt.
Was geschah wirklich an jenem Juni-Abend 2023? Die 15-Jährige sagte vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus, außerdem wird das Gericht ihre gut dreistündige polizeiliche Vernehmung nicht-öffentlich anschauen. Eine Zeugin hatte vor Gericht erklärt, die Jugendliche habe sich ihr gegenüber geöffnet. "Sie hat bis heute Angst", so die Zeugin. Sie habe sich wegen der Fotos und Videos unter Druck gesetzt gefühlt und sich vor der eigenen Familie geschämt. Die Vorwürfe gegen die Angeklagten seien ihr, so die Zeugin, von der Geschädigten so beschrieben worden.
Die Aussagen der beiden Angeklagten widersprechen hingegen nicht nur der Version der Jugendlichen, sondern sich auch gegenseitig. Im Kern stritten beide die Vorwürfe vehement ab. Dass es sexuelle Kontakte mit der 15-Jährigen gegeben habe, räumten die beiden jeweils ein, allerdings soll es in beiden Fällen einvernehmlich gewesen sein.
Angeklagte belasten sich vor Gericht gegenseitig
Die Aussagen waren teilweise kompliziert, liefen aber darauf hinaus, dass sich die Angeklagten gegenseitig belasteten. Der 28-Jährige erklärte, er sei bei dem Vorfall Mitte Juni 2023 nicht mit in der Wohnung gewesen, sondern davor und habe mit einer Freundin im Ausland telefoniert. Der 21-Jährige sei der Freund der Geschädigten gewesen und habe ihn gefragt, ob er mitkommen wolle und er solle auch Kondome mitnehmen. Er bestritt vehement, die junge Frau vergewaltigt oder geschlagen oder, wie in der Anklage geschildert, in dieser Situation Fotos und Videos gemacht zu haben. Der sexuelle Kontakt zwischen ihnen sei erst Wochen später in einer anderen Situation gewesen.
Das Gegenteil dieser Version erklärte der 21-Jährige. Er sagte aus, nicht er, sondern der 28-Jährige habe eine Beziehung mit der Geschädigten gehabt. Diese sei nicht sehr herzlich gewesen. Bei dem Vorfall Mitte Juni hätte er auch kurz sexuellen Kontakt mit der Jugendlichen gehabt, allerdings sei dies einvernehmlich gewesen. Er habe geglaubt, sie sei 18 gewesen.
Für den Prozess sind zwei weitere Verhandlungstage angesetzt. Er soll am 7. Juni mit dem Urteil enden.