
Man kann es gar nicht oft genug betonen, wenn es um Leerstände in Städten und Dörfern geht: Eigentum verpflichtet. Zwei Worte mit großer Bedeutung, nicht nur, weil diese beiden Worte Teil eines eigenen Artikels, Nummer 14, im Grundgesetz sind. Wichtig dabei ist der zweite Teil: "Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Womit man beim Kern der Debatte über die Sanierung der zwei Häuser Keßlergasse 5 und 7 mitten in Schweinfurts Innenstadt ist, deren Zustand marode zu nennen, auch der Eigentümer so sieht.
Natürlich sind es sehr gute Nachrichten, dass es jetzt einen genehmigten Bauantrag gibt, mit dem der Investor genauso wie die Denkmalpflege leben können. Der Belebung der Innenstadt an dieser wichtigen Stelle steht nichts mehr im Weg, auch wenn der Um- und Neubau naturgemäß frühestens 2027 fertig ist.
Wer hatte nun recht in diesem mehr als eineinhalb Jahre dauernden Streit über die Baugenehmigung, mit dem unrühmlichen Höhepunkt, dass der Stadtrat auf Anweisung der Regierung von Unterfranken die widerrechtlich erteilte erste Baugenehmigung wieder zurücknehmen musste? Ganz klar Oberbürgermeister Sebastian Remelé und die Bauverwaltung. Es war, wie es der OB richtig sagte, ganz bestimmt "kein Heldenstück" des Stadtrates. Es war völlig richtig, in der Sache nicht nachzugeben, denn jetzt ist es ein Kompromiss, der diesen Namen verdient. Der gelang ausschließlich, weil die Bauverwaltung und die Denkmalpflege immer wieder das Gespräch mit dem Investor suchten. Und dafür gebührt ihnen aller Respekt.