Die bundesweite Teil-Legalisierung von Cannabis scheint Bayern quasi zurückdrehen zu wollen. In den weiß-blauen Himmel sollen nicht nur auf Volksfesten keine süßlichen Schwaden ziehen dürfen. Am Dienstag beschloss das Kabinett der Staatsregierung auch, dass Kiffen in bayerischen Biergärten verboten sein soll. Und: Gemeinden und Städte sollen selbst festlegen können, wo überall nicht gekifft werden darf, obwohl es nach den bundeseinheitlichen Regelungen eigentlich erlaubt wäre. Schweinfurts Ordnungsreferent Jan von Lackum findet das gut.
Denn: die angekündigten Klarstellungen machten vieles eindeutiger und einfacher. Auch für Konsumenten. Er und die Stadt würden diese Klarstellungen begrüßen, sagt von Lackum auf Nachfrage der Redaktion. Wie umsetzbar die jetzt angekündigten Beschlüsse seien, komme auf die gesetzliche Konkretisierung an, so der Ordnungsreferent. Die gelte es abzuwarten.
Was das Volksfest betrifft, bei dem die Stadt Schweinfurt Veranstalterin ist, wäre der Konsum von Cannabis nach den bundeseinheitlichen Regelungen ohnehin eingeschränkt gewesen. Denn: der Konsum von Cannabis ist im Beisein von Minderjährigen nicht erlaubt – und die sind schließlich bis in die späten Abendstunden auf dem Volksfest. Trotzdem, so von Lackum: Die Nachweisführung für ein Bußgeldverfahren werde durch eine klarstellende Regelung deutlich vereinfacht.
Die Stadt Schweinfurt und die Polizei stehen bei dem Thema in engem Kontakt
"Für die Überwachung und Ahndung sind grundsätzliche Regelungen deutlich effektiver als situationsbezogene Vorschriften. Dies schafft auch für die Konsumenten eine größere Rechtssicherheit", so der Ordnungsreferent. Die Regelung im Konsumcannabisgesetz zum Konsumverbot bei Gegenwart Minderjähriger sei "wenig glücklich, weder für die Betroffenen noch für die Vollzugsbehörden".
Was die Umsetzung der Verbote betrifft, stünden Stadt und Polizeiinspektion Schweinfurt in engem Kontakt. Denn: Eine Umsetzung betreffe sowohl den Ordnungsdienst der Stadt als auch in hohem Maß die Polizei. "Grundsätzlich schätzen wir ein solches Verbot auch als durchsetzbar ein, sowohl auf einem Volksfest als auch in Biergärten." Er gehe davon aus, so von Lackum, dass viele Gastronomen schon über ihr Hausrecht Regelungen zum Cannabiskonsum in ihren Biergärten getroffen hätten oder dies noch tun.
Wann sind Betreiber von Biergärten verantwortlich und wann nicht?
Eine hoheitliche Regelung, eben durch den Freistaat, schaffe aber andere Ahndungsmöglichkeiten. Von Lackum: "Ich rechne damit, dass der Betreiber der Gastronomie nur dann als verantwortlich anzusehen ist, wenn er Cannabiskonsum in seinem Biergarten wissentlich toleriert. Die Verantwortung wird also grundsätzlich beim Konsumenten bleiben. Das wird das entsprechende Gesetz regeln müssen."
Von Baggersee bis Grünanlagen: Weitere Verbotszonen sind denkbar
Dass es weitere Verbotszonen in der Stadt geben wird, davon ist auszugehen. Nach dem 1. April ist der Cannabiskonsum in Bereichen wie dem Baggersee oder städtischen Grünflächen im Grunde erlaubt. Nachdem Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgenommen worden ist, greift die städtische Satzung nicht mehr, die diese Bereiche generell vor "Drogenkonsum schützt", so der Ordnungsreferent.
Trotzdem möchte die Stadt bestimmte Bereiche "frei vom Konsum berauschender Mittel halten", auch von Cannabis. Das aber gehe nur auf Basis einer gesetzlichen Grundlage, die das Kabinett nun angekündigt hat. Durch das Bundesgesetz sei eine große Rechtsunsicherheit entstanden, die hoffentlich beseitigt werde, so der Ordnungsreferent. Es mache keinen Sinn, wenn in manchen Teilen eines Parks nach dem Konsumcannabisgesetz Kiffen erlaubt wäre, in anderen aber nicht. "Das wäre schwer zu vollziehen und auch vom Betroffenen schwer einzuhalten." Eine klare Regelung sei besser.
Von Lackum will dem Stadtrat eine Änderung der Satzungen vorschlagen, wenn die gesetzliche Regelung des Freistaats vorliege. Allerdings, so der Referent: "Wenn die Anforderungen vom Gesetzgeber ähnlich hoch gestaltet werden, wie es beim Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen der Fall ist, dann liefe die Regelung ins Leere."
Kiffen auf dem Volksfest geht gar nicht.
Wenn Papi nach der vierten Maß der Bedienung in den Schritt fasst gehört das schliesslich zum imaginären UNESCO-Weltkulturerbe PUNKT
Merkt euch das ihr spinnerten Grünen!