Als die beiden Männer am 29. Mai 2023 den Zaun eines Sportheims im oberfränkischen Lauf mit einer Kabelschere aufschneiden, haben sie schon mehrere Einbrüche hinter sich. Haben unter anderem schon Bargeld, Elektroartikel, Fanartikel der Würzburger Kickers und 168 Bratwürste erbeutet, einen erheblichen Sachschaden angerichtet. Dieses Mal gehen sie allerdings leer aus, werden von Zeugen gesehen – und später festgenommen.
Fast ein Jahr nach den Vorfällen musste sich das Duo, 20 und 27 Jahre alt, nun vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Schweinfurt verantworten. Der Vorwurf: Diebstahl, versuchter Diebstahl und Sachbeschädigung. Von den 13 Einbrüchen zwischen März und Mai 2023 waren überwiegend Sportheime in der Region betroffen – unter anderem in Oberlauringen, Ballingshausen, Ebertshausen und Unterpreppach. Auch eine soziale Einrichtung mit Fan-Artikeln der Würzburger Kickers war das Ziel.
Einbrüche als Ausgleich?
Die beiden Männer zeigten sich reumütig und räumten die vorgeworfenen Taten vor Gericht ein. Auf die Frage des Richters, nach dem Warum, antwortete der Ältere der Beiden: "Dummheit, ist klar." Wie es genau dazu gekommen sei und wessen Idee es war, könne er nicht sagen. Er habe "einige Probleme privater Natur" gehabt und "einen Ausgleich" gesucht. Gekannt habe er seinen jüngeren Kumpel aus dem Nachbarort.
Die Auswahl ihrer Ziele war zufällig, wie die Beiden bestätigten. Der Ältere sei gefahren, der Jüngere habe navigiert. Über Google-Maps hätten sie sich die Sportheime ausgesucht. Dort entstanden Schäden in Höhe von 20.000 Euro. Der Wert der Beute fiel deutlich geringer aus: Geringe Mengen Bargeld, ein Kühlschrank sowie ein Fernseher, vier Kästen alkoholfreie Getränke und eine Geldtasche mit unbekanntem Inhalt, deren Wert auf etwa fünf Euro geschätzt wird, waren einige der erbeuteten Stücke.
Und die Bratwürste? "Probleme im Leben löst man so offenbar nicht", sagte der Richter. "Dass man Bratwürste für die nächsten Wochen hat und nicht mehr einkaufen muss?" Er gab auch den nicht ganz ernst gemeinten Tipp: "Wenn man nichts findet, sollte man die leere Brieftasche liegen lassen und nicht mitnehmen."
Ob es ihnen nach den ersten Einbrüchen nicht in den Sinn gekommen sei, dass es sich nicht lohne, fragte er die zwei Angeklagten. Der Jüngere sagte, sie hätten darüber nachgedacht aufzuhören, hatten jedoch die Hoffnung, dass es sich doch mal lohnen könne. Bei der Frage, ob sie die Serie fortgesetzt hätten, wären sie nicht festgenommen worden, sagte der 20-Jährige, er habe sich darüber Gedanken gemacht. "Aber dann kam es so, wie es kommen musste."
Die Sachlage war eindeutig
Ein Polizeibeamter im Zeugenstand berichtete, man habe über eine Funkzellenauswertung auch einige Einbrüche vor dem 29. Mai 2023 den jungen Männern zuordnen können. Der 27-Jährige habe sich kooperativ gezeigt und bei der Aufklärung der Taten geholfen. Er selbst sagte, er habe Angst vor einer weiteren Inhaftierung gehabt. Außerdem habe er seinen Komplizen genannt und die Polizei über weitere Einbrüche informiert, die mit den beiden Angeklagten zuvor nicht in Verbindung gebracht werden konnten.
Ein Punkt, den auch die Staatsanwältin dem 27-Jährigen besonders zugutehielt. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Seine Anwältin plädierte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. Bei dem 20-Jährigen war der Fall schwieriger: Während die Staatsanwaltschaft ihn nach Erwachsenenstrafrecht (zwei Jahre und acht Monate) verurteilen wollte, regte sein Anwalt eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht an. Beide Männer sind vorbestraft.
Was den 27-Jährigen angeht, folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwalt und verurteilte ihn wegen Diebstahls, versuchten Diebstahls und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einer Geldauflage von 1500 Euro. Den 20-Jährigen verurteilte das Gericht – eine andere Verurteilung mit einbezogen – zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren nach Jugendstrafrecht wegen einer Reifeverzögerung. "Die Brüche im Lebenslauf springen einen förmlich an", erklärte der Richter die Entscheidung. Außerdem muss er 50 Arbeitsstunden ableisten. Die Strafen setzte das Gericht wegen einer guten Sozialprognose zur Bewährung aus. Auf die Männer kommt noch der finanzielle Ausgleich der Schäden zu.
Der 27-Jährige akzeptierte das Urteil. Der 20-Jährige kann binnen einer Woche noch Rechtsmittel einlegen.