
Eineinhalb Jahre Jugendstrafe auf Bewährung, 90 Stunden gemeinnützige Arbeit und die Auflage, sich psychotherapeutisch behandeln zu lassen: So endete ein Verfahren gegen einen 20-Jährigen aus der Region Schweinfurt, der sich wegen Vergewaltigung vor dem Jugendschöffengericht in Schweinfurt verantworten musste.
Es war kein einfacher Prozess für die Kammer, was vor allem am Verhalten des Angeklagten während des Prozesses lag. Der bestritt zunächst vehement die Vorwürfe in der Anklageschrift, dass er im Juli 2022 seine damals 15 Jahre alte Freundin aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld nach einem Filmabend in der Wohnung ihrer Eltern vergewaltigt haben soll. Zum Tatzeitpunkt war der Angeklagte 19 Jahre alt.
Erst nachdem die gut einstündige polizeiliche Aussage der Geschädigten unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt wurde und das Gericht klargemacht hatte, dass es an der Aussage der Geschädigten über die Vorfälle in dieser Nacht keinen Zweifel habe, lenkte der Angeklagte ein. Er ließ über seine Verteidigerin erklären, er räume die Tatvorwürfe ein. Dieses, wenn auch späte Geständnis ermöglichte der bereits im Vorraum anwesenden Geschädigten, nicht noch einmal das Geschehene im Gerichtssaal aussagen zu müssen.
Gutachter sieht keine Anzeichen für psychiatrische Diagnose
Der Prozess gegen den jungen Mann war nicht der erste in der Sache. Bereits vergangenes Jahr wurde vor dem Amtsgericht gegen ihn verhandelt, allerdings musste das Gericht damals ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag geben. Der Angeklagte hatte, wie auch in der jüngsten Verhandlung, angegeben, er leide unter Panikattacken und Wahnvorstellungen und habe zum Tatzeitpunkt geglaubt, von einem "Dämon" beherrscht zu sein.
Darüber hinaus könne er sich an den Verlauf des Abends nicht erinnern. Das hatte er dem Gutachter beim ersten Gespräch gesagt, in der Verhandlung nahm er aber detailliert Stellung, was an dem Abend aus seiner Sicht passiert sein soll. Dass die Geschädigte ihm mehrfach zu verstehen gegeben hatte, dass sie keinen Geschlechtsverkehr wünsche, habe er "meiner Wahrnehmung nach" so nicht empfunden.
Zu der Tat gibt es nicht nur die eindeutige Aussage der Geschädigten bei der Polizei, sondern auch mehrere Whats-App-Chats. Die Geschädigte hatte sich auch noch in der Tatnacht einer Freundin über WhatsApp anvertraut und das Geschehen geschildert. Der Angeklagte schrieb ihr mehrfach am nächsten Tag und hatte Kontakt mit der Mutter der Geschädigten. In diesen Chats, die das Gericht vorlas, äußert der Angeklagte zumindest sein großes Bedauern über den Verlauf des Abends, dass "die Lust mich verleitet hat" und er wisse und bedauere, was er ihr angetan habe.
In den Chats ist von seiner Seite die Rede davon, er glaube, er sei von einem Dämon besessen. Als Screenshot zu finden ist ein Eintrag von ihm auf der Internetseite "Gute-Frage.de", unter anderem mit der Empfehlung für einen Exorzismus als Antwort. Der Angeklagte bestritt, diese Nachrichten geschrieben zu haben und erklärte, das sei alles sehr leicht zu fälschen – eine Aussage, der das Gericht mit großer Skepsis begegnete.
Hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens
Der Gutachter attestierte zwar eine "hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens", stellte aber keine psychiatrische Diagnose und sah die Schuldfähigkeit als gegeben an. Der Angeklagte, der keinen Mittelschulabschluss hat und nach mehreren Kündigungen derzeit auf Arbeitssuche ist, verhalte sich nach dem Motto "Schuld sind immer die anderen", so der Gutachter. Er wie das Gericht appellierten an den 20-Jährigen, sich therapeutische Hilfe zu suchen, da die Gefahr bestehe, eine dissoziative Persönlichkeitsstörung zu entwickeln.
Mit dem Urteil lag das Gericht deutlich über der Forderung der Staatsanwaltschaft (neun Monate Jugendstrafe auf Bewährung), der sich auch die Verteidigung und die Nebenklage angeschlossen hatten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.