Schweinfurt
Landgericht Schweinfurt kann keinen versuchten Totschlag erkennen: Belastungszeugen "demontierten" sich selbst
Ein Streit zwischen Teenagern eskaliert, die Väter schalten sich ein. Vor Gericht geht es um ein versuchtes Tötungsdelikt. Die Kammer kommt zu einem anderen Ergebnis.
Da redet ein Jugendlicher beleidigend über ein 15-jähriges Mädchen, was ihr über Bekannte zugetragen wird. Sie ist verletzt, doch der 19-Jährige entschuldigt sich telefonisch. Damit hätte es sein Bewenden haben können. Was dann genau folgt, "wissen wir alles nicht", sagt die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung am dritten Prozesstag vor dem Landgericht Schweinfurt. Wahrscheinlich sei, dass der Vorschlag zur "Aussprache" über die Beleidigung von der Familie der 15-Jährigen gekommen sei.
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