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Schweinfurt
Inzidenzwert unter 100: Wie lange gilt im Landkreis Schweinfurt die Bundesnotbremse?
Die Corona-Inzidenzen in Stadt und Landkreis Schweinfurt sind über das Wochenende stark gesunken. Ab wann ändern sich die Regeln fürs Einkaufen und die Schulen?
Die Maskenpflicht in der Schweinfurter Innenstadt bleibt weiter bestehen, auch wenn die Inzidenzwerte in den letzten beiden Tagen wieder deutlich gesunken sind.
Foto: Martina Müller | Die Maskenpflicht in der Schweinfurter Innenstadt bleibt weiter bestehen, auch wenn die Inzidenzwerte in den letzten beiden Tagen wieder deutlich gesunken sind.
Oliver Schikora
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:46 Uhr

Die Zahl der Infizierten pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tage war in den vergangenen Tagen in Stadt und Landkreis Schweinfurt einer regelrechten Achterbahnfahrt unterworfen. Sie schwankte innerhalb zehn Tagen im Landkreis zwischen 178,4 und 94,4 (am Sonntag, 25. April). In der Stadt war sie am Freitag, 23. April, mit 241,5 am höchsten und sinkt seither, Stand Sonntag lag die Sieben-Tage-Inzidenz in Schweinfurt bei 172,2.

Wie lange gilt die Bundesnotbremse noch im Landkreis Schweinfurt?

Im Moment gilt in Stadt und Landkreis die bundeseinheitliche Notbremse bei Werten über 100. Erst wenn die Inzidenz fünf Tage hintereinander unter 100 liegt, ergeben sich in Bayern Änderungen der Maßnahmen für den übernächsten Tag. Das bedeutet, dass sich frühestens am 2. Mai im Landkreis Schweinfurt Lockerungen ergeben, wenn bis dahin die Inzidenz an jedem Tag unter 100 liegt. Da der 2. Mai ein Sonntag ist, würden sich bei anhaltender Inzidenz unter 100 ab Montag, 3. Mai, neue Lockerungen für den Einzelhandel und die Schulen ergeben.

Stand Sonntag, 25. April, meldete das Robert-Koch-Institut für den Landkreis Schweinfurt acht neue Coronafälle (insgesamt 4251 seit Beginn der Pandemie), 121 Todesfälle und eine Inzidenz von 94,4. Auffällig im Landkreis ist, dass die Zahlen seit dem 22. April kontinuierlich sinken, von einer Inzidenz von 140,3 auf nun 94,4.

In der Stadt Schweinfurt sinken die Corona-Inzidenzen ähnlich stark, unterliegen aber auch großen Schwankungen. Am 20. April betrug die Inzidenz 153,5, am 23. April 241,5, am 25. April 172,2. Für Sonntag meldete das RKI drei neue Corona-Infektionen in der Stadt, 2414 insgesamt seit Beginn der Pandemie und weiter 72 Todesfälle.

Wie erklären sich Gesundheitsamt und Politik die Inzidenzzahlen?

Die Frage, warum die Zahlen teilweise so hoch sind, erklären Gesundheitsamt und Stadtverwaltung weiterhin mit "diffusem Infektionsgeschehen". Einen regelrechten Hotspot, auf den sich mehrere Dutzend Infektionen zurückführen lassen würden, gebe es nicht.

Auf Anfrage dieser Redaktion erklärte Oberbürgermeister Sebastian Remelé (CSU): "Nach wie vor haben wir in der Stadt Schweinfurt ein diffuses Infektionsgeschehen. Es können keine konkreten Brennpunkte ausgemacht werden. Es zeigt sich jetzt, dass das Virus infektiöser geworden ist und wir uns inmitten der dritten Welle befinden." Bayern, so der OB, bleibe zu Recht bei seinen verschärften Maßnahmen, die zum Teil noch konsequenter seien, als es die Bundesnotbremse jetzt für ganz Deutschland regele.

Die Stadtverwaltung werde das Infektionsgeschehen weiter genau beobachten und eventuell auch weitere Maßnahmen ergreifen müssen. "Ich appelliere daher dringend erneut an die gesamte Bevölkerung, dieses Virus ernst zu nehmen, die Regelungen einzuhalten, auch Kontakte soweit es geht zu reduzieren und sich registrieren und impfen zu lassen", so der OB.

Inzidenzwert unter 100: Wie lange gilt im Landkreis Schweinfurt die Bundesnotbremse?

Was gilt derzeit bei Kontaktbeschränkungen?

Weiterhin sind nur Treffen eines Hausstandes mit einer weiteren Person erlaubt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Die Kontaktbeschränkung gilt nicht für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts. Bei Todesfällen maximal 15 Personen.

Was gilt derzeit in Sachen Ausgangssperre?

In Bayern gilt bei einer örtlichen Inzidenz über 100 weiter eine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. Begründete Ausnahmen (Beruf, medizinische Versorgung, Gassi gehen) sind möglich. Anders als in der Bundesnotbremse ist Spazierengehen oder Joggen (allein) zwischen 22 und 24 Uhr nicht erlaubt.

Gibt es Änderungen für die Schulen in Stadt und Landkreis?

Nein, denn die Vorgabe aus dem Bundesgesetz, erst ab einem Inzidenzwert von 165 Schulen komplett zu schließen, greift in Bayern nicht. Hier wird wie bisher bereits ab 100 komplett auf Distanzunterricht geschaltet. Ausnahmen bleiben Abschlussklassen, 11. Klassen Gymnasium und Fachoberschule sowie 4. Klassen Grundschulen. Weiterhin müssen Schüler mindestens zwei Corona-Selbsttests pro Woche in der Schule durchführen. Das heißt, sowohl in der Stadt als auch im Landkreis ist derzeit Distanzunterricht angesagt.

Was gilt im Moment für den Einzelhandel und die Gastronomie?

Click & Meet in den Geschäften ist nur noch bis zu einer Inzidenz von 150 erlaubt – mit einem negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Diese Regel gilt für den Landkreis. In der Stadt darf wegen der Inzidenz über 150 bei den Händlern nur vorbestellte Ware abgeholt werden (Click & Collect). In den Geschäften im Landkreis darf maximal ein Kunde pro 20 Quadratmeter kommen (für die ersten 800 Quadratmeter – darüber hinausgehend 40 Quadratmeter pro Kunde). Die Regelungen gelten auch für Buchläden, Gartencenter und Blumengeschäfte. Sie zählen in Bayern – abweichend von der Bundesnotbremse – nicht zum erweiterten täglichen Bedarf. 

Außerdem gilt ab Montag, dass Friseure und Fußpfleger nur mit negativem Corona-Test besucht werden dürfen. Das Tragen einer FFP2-Maske ist weiterhin Pflicht in Geschäften, in Kirchen und im ÖPNV.

Gastronomiebetriebe und Kantinen bleiben geschlossen. Die Abholung von Speisen und Getränken zum Mitnehmen ist weiter möglich, ebenso Auslieferung. Kulturelle Einrichtungen wie Theater, Kinos und Museen bleiben geschlossen, Veranstaltungen sind untersagt. Auch Diskotheken, Fitnessstudios, Schwimmbäder und Saunen bleiben dicht.

 
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  • poetry2000@web.de
    Die Inzidenzregelung, die nach Bundesnotbremse für die Schulen gelten sollen, versteht nun endgültig kein Mensch mehr und ist auch nicht nachvollziehbar. War die Freitags-Inzidenz zu einfach? Und wer soll am Sonntag dann die Eltern informieren, dass ab Montag wieder eine Änderung gilt? Ich hoffe das macht unsere Bayerische Staatsregierung persönlich. Es ist einfach nur noch zum Heulen!
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  • tabima
    Die Zahlen für SW sind alles andere als nachvollziehbar und logisch....Inzidenzen von fast 250 und 4 Tage später dann 150 können ebenso wenig richtig sein, wie die allgemeinen Zahlen, die das Gesundheitsamt täglich meldet.
    So gab es am 24.4. - 765- aktiv Infizierte. Am 25.4. mit 11 neu gemeldeten Fällen waren es dann - 820 -
    So leid es mir tut, aber die Rechnung verstehe ich ebenso wenig, wie die plötzlich wieder massiv fallenden Zahlen....und dies ist kein Einzelfall.

    Während in anderen Landkreisen die Zahlen des RKI oder LGL nachvollziehbar sind, blickt man in SW absolut nicht mehr durch. Viele Fälle werden jetzt, wohl absichtlich, erst gemeldet, wenn diese nach spätestens 2 Tagen wieder aus der Inzidenz verschwinden. Da werden mehrmals die Woche über 100 Neuinfektionen gemeldet, aber diese erscheinen kaum noch in der Inzidenz....alles sehr seltsam und solche Vorfälle sind ein gefundenes Fressen für Querdenker....
    SW die Wahrheit und Offenheit wäre so wichtig!!!
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