Zwei Zeugen sind an diesem dritten Verhandlungstag noch zu hören: ein früherer Schulkamerad und ein 24-jähriger Ex-Freund. Beiden hatte die 23-jährige Studentin vor etlichen Jahren mitgeteilt, dass sie als Kind im Alter von sieben bis zehn Jahren im Elternhaus im Landkreis Schweinfurt von einem "Verwandten" sexuell missbraucht worden sei.
Das sagen sie nun auch vor der 4. Großen Strafkammer. Laut dem Ex-Freund hat die junge Frau bei einer bestimmten intimen Handlung plötzlich geweint, weil der heute 58-jährige Angeklagte genau diese auch bei ihr als Kind ausgeführt habe, als er auf sie aufpassen sollte.
Wie diesen beiden, hatte die junge Frau von den Jahre zurückliegenden schweren sexuellen Übergriffen des "Onkels" noch weiteren gleichaltrigen Vertrauten erzählt – und als letztes schließlich ihren Eltern. Alle wurden als Zeugen gehört. Alle berichteten, dass die 23-Jährige – die als Nebenklägerin auftritt – ihnen meist gegen das Versprechen zu schweigen von sexuellen Übergriffen des "Verwandten" erzählt habe, ohne diese aber konkret zu benennen. Nur ihrer Mutter gegenüber hatte sie die Handlungen genauer beschrieben. Vor Gericht kamen sie zur Sprache.
Aussage steht gegen Aussage
Der Angeklagte bestritt bis zuletzt jede Schuld. Warum aber sollte die Nebenklägerin die Vorfälle erfinden, um ihn nach vielen Jahren derart schwer zu belasten? Wo läge ihr Motiv? "Keine Ahnung" hatte der 58-Jährige zum Prozessauftakt gesagt und seither konsequent geschwiegen. Die Strafkammer hatte über eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation zu befinden, in der sie am Ende einer Seite glauben muss – und der anderen folglich nicht.
Für den Staatsanwalt stand nach der Beweisaufnahme "ohne Zweifel fest", dass der Angeklagte die Geschädigte in ihrer Kindheit viele Male sexuell missbraucht habe. Einmal habe er ihr unters T-Shirt an die Brüste gegriffen und später in mindestens zehn Fällen seine Vertrauensstellung als Aufpasser, wenn die Eltern des Kindes unterwegs waren, missbraucht.
Er habe – zwar ohne Zwang und Drohungen – sexuelle Handlungen an dem Mädchen vorgenommen, um sich sexuell zu erregen. Zehn schwere Missbrauchsfälle seien ein Schätzwert der Geschädigten, "wahrscheinlich viel zu wenig, die Spitze des Eisberges", so der Anklagevertreter. Er forderte eine Haftstrafe von fünf Jahren. Der Nebenklagevertreter schloss sich an – und beantragte zusätzlich den Erlass eines Haftbefehls.
Verteidiger fordert Freispruch
Der Verteidiger wies auf lediglich "oberflächliche Schilderungen" der Nebenklägerin bezüglich des behaupteten Missbrauchs hin, ferner auf einige Erinnerungslücken und teils widersprüchliche Aussagen. "Es bleiben zu viele Fragen offen", so der Verteidiger, er sei nicht von der Schuld seines Mandanten überzeugt. Seine Forderung: "Freispruch."
Die Kammer folgte dem Staatsanwalt, auch im Strafmaß. Sie verurteilte den entfernt Verwandten der heute 23-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs in einem und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zehn Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren. Auch wenn die Geschädigte die Übergriffe, die sie als sechs bis zehnjähriges Kind erlebte, nicht in vielen Details, sondern mit Erinnerungslücken und auch Widersprüchen geschildert habe, seien ihre Kernaussagen glaubhaft. Nichts spreche für eine infame Falschbeschuldigung.
Wegen der Strafhöhe und weil der Angeklagte familiäre Wurzeln im Ausland hat, erließ der Vorsitzende Haftbefehl gegen ihn. Der Grund: Fluchtgefahr. Noch im Gerichtssaal wurde der 58-Jährige festgenommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, dagegen ist Revision möglich.
UPDATE 1.8.2023:
Gegen das Urteil legte der Angeklagte Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Was den Strafrahmen betrifft, hatte er damit Erfolg.
Ein Urteil muss Wirkung zeigen zum Positiven hin. (aber nicht gleich in die Psychiatrie, mit Wohlfühlkarrakter, denn jeder der etwas Böses macht ist „ krank“ ,psychisches Problem)
Wenn ein Richter in einer Gerichtsverhandlung sich vorstellt, ja es wäre mein Kind oder meine Frau oder ein Familienmitglied. Frage: wie würde er dann urteilen????
Diese Frage kann sich jeder selbst beantworten!!!!!!
„Auf einem Sinneswandel im DEUTSCHEN RECHTESSTAAT“
diese Urteile sind Karriere Urteile, auf keinen Fall eine Revision provozieren, es wird dadurch ein Stolperstein auf der Karriereleiter sein.
Wenn der Richterspruch erfolgt „ Im Namen des Volkes“ habe ich die größten Zweifel.
Mein Respekt zur deutschen Gerichtsbarkeit ist verloren gegangen nach 4-jähriger Schöffentätigkeit.
Die aktuelle Ungerechtigkeit in Deutschland ist so in Schieflage gekommen. Es wird nicht das „Problem“ diskutiert, sondern den Andersdenkenden verbal und tätlich zu vernichten.
Kein Respekt vor einem anderen Menschen: Es darf nur ein „GUT oder BÖSE“ geben, nicht die Farbe, Herkunft oder Aussehen ist entscheidend.
Meine Bitte an die Richter: helfen sie diesen armen Kindern und Menschen, um Sie vor diesen kranken Verbrechern zu schützen . Die Richter tragen die Verantwortung, wenn solche mega lasche Urteile gesprochen werden. Ein Urteil muss Wirkung zeigen zum Positiven hin.