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Schweinfurt
Vor Gericht: Geständnis und Kooperation mit der Polizei zahlen sich für Schweinfurter Cannabis-Dealer aus
Der Handel mit "Gras" und Haschisch im Kilobereich bedeutet in Schweinfurt meistens Freiheitsverlust. Warum es in einem aktuellen Fall anders ist.
Ein 24-Jähriger aus dem Landkreis Schweinfurt soll einen 'schwunghaften Handel' mit Betäubungsmitteln betrieben haben.
Foto: Anand Anders | Ein 24-Jähriger aus dem Landkreis Schweinfurt soll einen "schwunghaften Handel" mit Betäubungsmitteln betrieben haben.
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:49 Uhr

"Schwunghafter Handel mit Betäubungsmitteln." Wenn die Anklageschrift so beginnt, heißt das für Betroffene im Falle einer Verurteilung meistens nichts Gutes. Dann haben die Ermittler im Landgerichtsbezirk Schweinfurt keine Konsumenten mit ein paar Gramm Marihuana beim Kiffen ertappt, sondern jene Dealer, die ihre Kundschaft unter 50 bis 100 Gramm oder mehr erst gar nicht beliefern. Und wiederum deren Quellen, die ihnen das Cannabis kiloweise beschaffen.

Nun saß ein 24-jähriger Fliesenleger aus dem Landkreis Schweinfurt vor der 4. Großen Strafkammer, dem von Mai bis September 2021 "schwunghafter Handel" mit sechseinhalb Kilo Cannabis zur Last gelegt wurde. In neun Geschäften habe er diese Menge Marihuana und Haschisch von einem Offenbacher Händler bezogen, hatte er bei seiner polizeilichen Vernehmung gesagt.

90 Prozent von dem Stoff habe er weiterverkauft, den Rest selbst konsumiert. Gefunden wurden bei der Durchsuchung seiner Wohnung nur 700 Gramm "Gras", 200 Gramm Haschisch und 920 Euro – offenbar Drogengeld. Den größten Batzen räumte der 24-Jährige demnach ohne Not ein. Fünfeinhalb Kilo wären nicht nachzuweisen gewesen.

Dealer nannte Bezugsquelle

Und: Der Fliesenleger gab auch seine hessische Bezugsquelle preis, wie der Staatsanwalt und ein Polizeizeuge sagten – was im Drogengeschäft völlig außergewöhnlich ist. Ein Lieferant sei bei einem Unfall gestorben, gegen den anderen hätten hessische Beamte Ermittlungen eingeleitet, hieß es nun. Diese Kooperation mit Polizei und Staatsanwalt ist der Grund, warum die Untersuchungshaft gegen den 24-Jährigen nach drei Wochen bereits außer Vollzug gesetzt wurde und dieser – trotz Dealerei mit mehreren Kilogramm Drogen – als freier Mann in den Gerichtssaal kam und nicht von Polizisten in Handschellen vorgeführt wurde.

Aus den sechseinhalb Kilogramm Cannabis – die der Angeklagte im Laufe eines Jahres bezogen haben will – wurden für das Verfahren schnell nur zweieinhalb Kilo für den Anklagezeitraum. Dieser Umstand und die Kooperation mit der Polizei führte für die Prozessparteien zu einem vorstellbaren Strafmaß im bewährungsfähigen Bereich von maximal zwei Jahren. Der psychiatrische Sachverständige attestierte dem Angeklagten volle Steuerungs- und Schuldfähigkeit. Weil dieser selbst zum Teil erheblich Cannabis konsumiert habe, sei zur Vermeidung künftiger Straftaten eine Therapie erforderlich. Diese könne unter strengen Auflagen aber auch ambulant erfolgen.

Vorsitzender sieht Risiko in Online-Zockerei

Der 24-Jährige arbeitet wieder als Fliesenleger, hat noch einen Nebenjob. Er werde von der Familie gut unterstützt und konsumiere keine Drogen mehr, hieß es weiter. Als Risiko für eine positive Sozialprognose sieht der Vorsitzende die Online-Zockerei des jungen Mannes. Einige zehntausend Euro Schulden will er an Internet-Kasinos verloren haben. Sollte er damit erneut Schulden aufbauen, könne die Versuchung groß werden, wieder mit Dealerei zu Geld zu kommen, so der Richter.

Die Bewährungschance aber – wie auch vom Staatsanwalt und dem Verteidiger beantragt – gab ihm die Kammer. Sie verurteilte ihn wegen Drogenhandels und -besitzes zu zwei Jahren Haft auf Bewährung, ordnete seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an und setzte auch diese zur Bewährung (drei Jahre) aus. Er muss sich einer ambulanten suchttherapeutischen Behandlung und regelmäßigen Drogenscreenings unterziehen, bekommt einen Bewährungshelfer und steht unter Führungsaufsicht. Die vorgefundenen 920 Euro Drogengeld werden eingezogen, ebenso 8740 Euro Wertersatz für die verkauften Drogen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

 
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  • G. W.
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  • G. W.
    Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

    ist das, was mir dazu einfällt.

    Zuerst dachte ich,
    die Schweinfurter Justiz wäre
    zur Besinnung gekommen,
    aber anscheinend ist hier
    die Denunziation weiter
    ein hohes Rechtsgut.

    Trotzdem hat der Fliesenleger
    'Schwein gehabt',
    vielen Leuten wird wegen weniger
    irgendwelcher Pflanzen ja weiterhin
    das Leben gründlich ver🐖t.
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