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Schwebheim
Illegale Tiertransporte: "Nothilfefonds wäre enorme Hilfe"
Wer muss die Kosten tragen, wenn Tiere beschlagnahmt und ins Tierheim gebracht werden? Jüngst musste das Gericht dies klären, doch eigentlich gibt es eine Regelung.
Wer zahlt für die Versorgung und Pflege von Welpen, die bei illegalen Tiertransporten beschlagnahmt werden? Das Landratsamt Schweinfurt und das Tierheim Schwebheim ließen dies nach fünfjährigem Streit gerichtlich klären. Vom Urteil erhofft man sich nun eine klare Regelung für künftige Fälle.
Foto: Tierheim | Wer zahlt für die Versorgung und Pflege von Welpen, die bei illegalen Tiertransporten beschlagnahmt werden? Das Landratsamt Schweinfurt und das Tierheim Schwebheim ließen dies nach fünfjährigem Streit gerichtlich ...
Irene Spiegel
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:17 Uhr

Es ist kein Einzelfall, dass Hundewelpen aus illegalen Tiertransporten ins Schwebheimer Tierheim (Lkrs. Schweinfurt) vermittelt werden. Im Dezember vergangenen Jahres wurden 13 Welpen aus einem solchen Transport aufgenommen. Im Dezember 2016 waren es 22 aus einer Fracht mit 200 Tieren, die ein Tierhändler aus der Slowakei nach Spanien bringen wollte.

Und aktuell ins Rampenlicht gerückt ist noch einmal die Hilfsaktion des Tierheims aus dem Jahr 2013. Die Bundespolizei hatte damals auf der A 70 bei Werneck eine Schmuggelfahrt mit insgesamt 78 Tieren gestoppt, die in Gemüsekisten eingepfercht waren.25 Welpen nahm das Schwebheimer Tierheim damals auf. Und erst jetzt wurde entschieden, wer für die Unterbringung der Tiere aufkommen muss.

Immer wieder sind die Kosten, die dem Tierheim durch solche Hilfsaktionen entstehen, ein leidiges Thema. Der Tierarzt muss bezahlt werden, die Pflege kostet Geld, und Futter muss auch gekauft werden. Da kommen schnell hohe Beträge zusammen. Im Fall der 25 Welpen fast 30 000 Euro.Diese musste das Schwebheimer Tierheim  vor Gericht einklagen, weil sich das Landratsamt Schweinfurt hartnäckig geweigert hat, die Rechnung in dieser Höhe zu begleichen. Nach fünfjährigem Streit wurden den Tierschützern nun exakt 18 576,99 Euro zugesprochen.

Anfrage an die Staatsregierung

Wer hat in solchen Fällen grundsätzlich die Kosten zu tragen? Landtagsabgeordnete Kerstin Celina von Bündnis 90/Die Grünen wollte das mal geklärt wissen und startete eine schriftliche Anfrage an die Staatsregierung. Die Antwort klingt einfach: der Verursacher, also der Eigentümer der Tiere. Doch die Umsetzung ist schwer, wenn sich – wie im Fall der 25 Welpen – der Hundezüchter im Ausland befindet oder nicht greifbar ist. Tritt dieser Fall ein, geht die Rechnung an die Behörde, die die Tiere beschlagnahmt (in der Regel die Staatsanwaltschaft) oder die Unterbringung angeordnet hat. Wörtlich heißt es im Antwortschreiben der Staatsregierung: "Erfolgt die Unterbringungsanordnung durch die Kreisverwaltungsbehörde, hat der jeweilige Landkreis als Sachaufwandsträger des staatlichen Landratsamtes die Kosten zu tragen." Die Landkreise und kreisfreien Städte würden dafür sogar Pauschalzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz und gegebenenfalls auch Bedarfszuweisungen erhalten, informiert die Staatsregierung.

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Zurück zu den 25 Welpen: Das Landratsamt Schweinfurt hatte sich entsprechend des Verursacherprinzips erst einmal nicht zuständig gesehen und dem Schwebheimer Tierheim nahegelegt, seine Ansprüche doch gegenüber dem Eigentümer der Welpen in Tschechien geltend zu machen. Dieser wurde wohl auch angeschrieben, Geld aus Tschechien aber kam nicht, weshalb das Tierheim das Landratsamt zur Kasse bat und nach fünfjährigem Streit nun endlich sein Geld bekommen hat. Warum die Kreisbehörde erst gerichtlich gezwungen werden musste, den Tierschützern die entstanden Kosten zu begleichen, das erklärt Landrat Florian Töpper auf Anfrage in einer schriftlichen Stellungnahme.   

Landrat Florian Töpper rechtfertigt die Vorgehensweise

Grundsätzlich habe sich das Landratsamt Schweinfurt nie einer Zahlung an das Tierheim verweigert, heißt es. "Vielmehr ging und geht es hier um eine klare gerichtliche Entscheidung, anhand derer staatliche Mittel und somit Steuergelder in nicht unerheblichem Umfang ausgezahlt werden", verweist Töpper auf die Verpflichtung der Behörde, sorgsam mit Steuergeldern umzugehen. In seinen Augen steht der gerichtliche Prozess nicht im Widerspruch zur Wertschätzung, die man der Arbeit des Tierheims und der dort ehrenamtlich Tätigen entgegenbringe. Aus dem Gerichtsurteil, das noch nicht schriftlich vorliegt, erhofft sich der Landrat eine rechtliche Grundlage, wie die Behörde in künftigen Fällen zu verfahren hat. "Eine klare bayernweite Gesetzesregelung wäre im Übrigen im Interesse aller Beteiligter, Behörden wie Tierheime“, so Töpper.

Seitens der Staatsregierung wurde bereits 2016 auf einer schriftlichen Anfrage der beiden SPD-Landtagsabgeordneten Herbert Woerlein und Susann Biedefeld eine Prüfung zugesagt, ob für grenznahe Landkreise, die von illegalen Tiertransporten besonders betroffen sind, mehr Mittel aus dem Finanzausgleich zur Verfügung gestellt werden können. Landtagsabgeordnete Kerstin Celina indes verweist auf andere Bundesländer, die einen sogenannten Nothilfefonds haben. "Für solch große, unerwartete Ausgaben wie diese, wäre das eine enorme Hilfe." 

 
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