Der 30. Prozesstag gegen Kai K. am Landgericht Schweinfurt endete mit lautem Wortwechsel. Der Vorsitzenden Richterin Claudia Guba war an diesem Montag anzumerken, dass ihre Geduld mit den Verteidigern des 42-Jährigen zu Ende ist.
Bereits während der Verhandlung bescheinigte Guba Anwalt Hubertus Werner: "Ihr ganzes Benehmen ist völlig respektlos." Er nutze seine Stellungnahmen, um andere Dinge anzusprechen. Der Verteidiger gab sich am Ende mit Guba einen Schlagabtausch. Staatsanwältin Melanie Roth war diesmal nicht das Ziel seiner konfrontativen Art.
Seit Mitte Februar sitzt Kai K., der Kopf der in Lülsfeld (Lkr. Schweinfurt) ansässigen umstrittenen Gemeinschaft "Go&Change", auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Mai 2023 eine junge Frau, mit der er einst verlobt war, geschlagen, vergewaltigt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben.
Längst sollten in diesem Prozess Plädoyers gehalten werden. Doch die Verteidigung stellte fortlaufend Beweisanträge. So auch beim 29. Verhandlungstermin in der vergangenen Woche. Stundenlang wurden deshalb am Montag unter anderem viele Audionachrichten gehört und Videos gesichtet, die auf dem Telefon der Nebenklägerin gefunden worden waren. Sie reichen bis ins Jahr 2019 zurück, viele stammen von 2022. Die Verteidigung hält sie für tatrelevant.
Verteidiger Mörtl: Nebenklägerin stellt sich in den Mittelpunkt
Zusammenfassend meinte Verteidiger Helmut Mörtl, die Nebenklägerin stelle sich in den Mittelpunkt, ihre Stimmung ginge in den Aufnahmen "rauf und runter". Sie tue alles, um im Zentrum des Universums zu bleiben.
Verteidiger Werner wies darauf hin, dass die Frau sich selbst eine Psychose und Narzissmus diagnostiziert habe. Auch von Borderline habe sie gesprochen und dass sie Stimmen höre. Die Frau habe Schizophrenie, so Werner. Die Verteidigung stellte ihre Glaubhaftigkeit infrage und regte eine Begutachtung an.
Gericht lehnt erneute Vorladung der Nebenklägerin ab
Den Antrag, die Nebenklägerin noch einmal vorzuladen, lehnte das Gericht ab. Ebenso wie die beantragte forensische Auswertung ihres Mobiltelefons. Für die Vorsitzende Richterin ist die Beweisaufnahme abgeschlossen. Rechtsanwalt Werner wies jedoch auf die ihm erst spät gewährte Akteneinsicht hin.
Deshalb beraumte das Gericht eine neue Frist an – bis zum nächsten Verhandlungstermin am 17. Oktober.
Am Ende des 30. Prozesstages wurde es laut - als es hieß, am 29. Oktober seien weder die beiden Pflichtverteidiger noch die beiden Wahlverteidiger da. Wann die Plädoyers stattfinden und ob am 4. November, dem 33. Prozesstag, das Urteil fällt, ist offen.