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Schweinfurt
Verwaltungsgericht: Schuhläden dürfen in Bayern ab sofort wieder öffnen
Der Schweinfurter Händler Axel Schöll klagte gegen die Corona-Regeln, jetzt entschied der VGH: Die Öffnung der Schuhgeschäfte im Freistaat wird erlaubt. Was ist die Begründung?
Der Schweinfurter Schuhhändler Axel Schöll freut sich: Seine Klage hatte Erfolg, Schuhläden dürfen in Bayern wieder öffnen. Der Verwaltungsgerichtshof entschied: Es sind für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte.
Foto: Nicolas Bettinger | Der Schweinfurter Schuhhändler Axel Schöll freut sich: Seine Klage hatte Erfolg, Schuhläden dürfen in Bayern wieder öffnen.
Irene Spiegel
,  und   Susanne Schmitt
 |  aktualisiert: 08.02.2024 13:09 Uhr

Schuhgeschäfte in Bayern dürfen seit diesem Donnerstag nach einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) wieder öffnen. Hintergrund ist der Protest von Schuhhändler Axel Schöll aus Schweinfurt: Der Kreisvorsitzende des bayerischen Handelsverbands hatte bereits im Februar im Eilverfahren gegen die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geklagt und beantragt, sie für seine Branche außer Vollzug zu setzten.

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