
Schuhgeschäfte in Bayern dürfen seit diesem Donnerstag nach einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) wieder öffnen. Hintergrund ist der Protest von Schuhhändler Axel Schöll aus Schweinfurt: Der Kreisvorsitzende des bayerischen Handelsverbands hatte bereits im Februar im Eilverfahren gegen die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geklagt und beantragt, sie für seine Branche außer Vollzug zu setzten.
Parallel dazu hatten die ANWR-Schuh-Einkaufsgenossenschaft und die in Schweinfurt ansässige Schuhhändlerkette Mücke eine Normenkontrollklage vor dem VGH angestrengt, über die nun am Mittwoch vorrangig entschieden wurde. Die Richter stellten demnach fest, dass Schuhhändler als "sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte" einzustufen sind und somit ab sofort wieder öffnen dürfen. Und zwar auch in Gebieten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100.
Richter: Schuhgeschäfte fallen in die Kategorie "unverzichtbar"
Zur Begründung führen die Richter an, dass mittlerweile auch Garten- und Baumärkte sowie Buchhandlungen und Versicherungsbüros unter die Kategorie "unverzichtbar" fallen und ausdrücklich geöffnet sein dürfen. Außerdem diene "die Versorgung mit (passenden) Schuhen einem Grundbedürfnis".
Der "täglichen Versorgung" dienten Ladengeschäfte "nicht erst dann, wenn sie der Deckung eines im eigentlichen Wortsinn 'täglich' auftretenden Bedarfs jedes einzelnen dienen, sondern vielmehr schon dann, wenn sie einen individuellen Bedarf abdecken, der jederzeit und damit 'täglich' eintreten kann", erläuterten die Richter.
Schuhe seien nicht nur Voraussetzung für zahlreiche berufliche Tätigkeiten, sondern auch für Sport im Freien, hieß es weiter. Vor allem bei Kindern und Jugendlichen, deren Wachstum nicht abgeschlossen sei und bei denen sich ein Bedarf somit sehr kurzfristig stellen könne, gehe es auch um eine gesunde Entwicklung des Bewegungsapparats. Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel.
Axel Schöll freut sich über den Erfolg der Verbandsklage: "Wichtig ist, dass wir wieder öffnen dürfen, egal wessen Klage hier erfolgreich war." Die Schließung der Schuhfachgeschäfte über mehr als drei Monate gefährde die Versorgung der Bevölkerung mit gutem und richtigem Schuhwerk, hatte er argumentiert. In Schweinfurt sind folglich seit Donnerstag die Schuhgeschäfte wieder geöffnet. Einkaufen ist ohne Termin zu den üblichen Öffnungszeiten möglich.
Das Anprobieren sei wichtig, weil es dabei auch um die Gesundheit der Füße gehe, sagte Ullrich Lüke, Sprecher des Mutterunternehmens ANWR GROUP, zu dem Schölls Geschäft gehört. "Insbesondere das Thema Kinderschuhe liegt uns am Herzen, da eine besondere Anpassung notwendig ist."
Die richterliche Entscheidung gilt allerdings nur für Schuhhändler im Freistaat. Sie könnte damit in anderen Bundesländern für Unmut sorgen – und die Verwirrung um die geltenden Corona-Regeln verstärken. Schöll geht aber davon aus, dass der Urteilsspruch "Signalwirkung" haben wird und auf ganz Deutschland ausstrahlen wird.
Laut ANWR gehören rund 5000 selbstständige Unternehmen der Schuh-, Sport- und Lederwarenbranche mit über 10 000 Geschäften der Gruppe an. "Da rollt jetzt was an", prognostiziert der Schweinfurter Schuhhändler. Er erwartet, dass auch andere Händler die Öffnung ihrer Geschäfte einfordern werden.
Mit Informationen von dpa
Gebe Ihnen absolut recht.
Es geht um die Gesamtmobilität der Menschen und diese ist soweit wie möglich zu reduzieren.
Das Schuhe einkaufen genauso gefährlich oder ungefährlich ist wie der Einkauf im Supermarkt das wissen unsere Politiker auch.
Wenn Sie aber alles zulassen werden wir das Virus nie in den Griff bekommen.
Der Handel ist mehr als Schuhe und Baumarkt!
Schade dass da nicht an andere gedacht wurde in dieser Funktion!
Kapieren die Menschen und Firmen nicht das dieses Öffnen in der jetzigen Situation mehr Geld kostet als ein 4 wöchiger strikter Lockdown.
Mit solchen Urteilen wird die Mobilität der Menschen immer weiter erhöht. Deswegen wird uns das Virus noch das ganze Jahr beschäftigen.
Und diese lange Zeit wird den Geschäften wesentlich mehr Umsatz kosten.
Ich kenne keinen der sich in der momentanen diffusen Infektionslage groß zum Shoppen geht. Geschweige den Kino oder ähnliches.
Gut wir sind alle um die Vierzig, jüngere mögen das anders sehen.
Aber an deren Stelle wäre ich auch vorsichtig weil selbst die Langzeitfolgen einer Corona Infektion noch nicht erforscht sind.
Aber die "4 Wochen" sind halt schon Monate! Und ich kann die Menschen verstehen, die öffnen wollen um Ihre Existenz zu sichern. Wer hingeht kann sein Risiko ja selbst einschätzen, sicherlich geringer als sich zuhause im stillen Kämmerchen mit 5 Leuten zu treffen.
Wenn Sie Schuhe brauchen müssen Sie jedoch ins Schuhgeschäft denn Schuhe sind eines der Dinge, die man zwangsweise anprobieren muss. Das hat mit gemütlich shoppen gehen nichts zu tun!
Auch bei Kleidung ist anprobieren sinnvoller als unzählige Internet-Bestellungen die, sofern überhaut möglich, wieder zurück gehen weil nichts passt. Kostet Geld (Transportkosten), bringt erhöhte Kapazität (Speditionen und Auslieferer) und schafft vermehrt Müll (Verpackung).
Was Langzeitfolgen von Corona angeht haben Sie natürlich recht, erforscht ist da im Grunde nichts. Genauso wenig wie bei den Impfstoffen! AstraZenica macht gerade vor wie es nicht sein soll. Ich lasse mich mit Sicherheit nicht damit impfen, jeder in meinem Bekanntenkreis lehnt die Impfung damit ab.