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Schweinfurt
Verwaltungsgericht: Schuhläden dürfen in Bayern ab sofort wieder öffnen
Der Schweinfurter Händler Axel Schöll klagte gegen die Corona-Regeln, jetzt entschied der VGH: Die Öffnung der Schuhgeschäfte im Freistaat wird erlaubt. Was ist die Begründung?
Der Schweinfurter Schuhhändler Axel Schöll freut sich: Seine Klage hatte Erfolg, Schuhläden dürfen in Bayern wieder öffnen. Der Verwaltungsgerichtshof entschied: Es sind für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte.
Foto: Nicolas Bettinger | Der Schweinfurter Schuhhändler Axel Schöll freut sich: Seine Klage hatte Erfolg, Schuhläden dürfen in Bayern wieder öffnen.
Irene Spiegel
 und  Susanne Schmitt
 |  aktualisiert: 08.02.2024 13:09 Uhr

Schuhgeschäfte in Bayern dürfen seit diesem Donnerstag nach einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) wieder öffnen. Hintergrund ist der Protest von Schuhhändler Axel Schöll aus Schweinfurt: Der Kreisvorsitzende des bayerischen Handelsverbands hatte bereits im Februar im Eilverfahren gegen die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geklagt und beantragt, sie für seine Branche außer Vollzug zu setzten.

Parallel dazu hatten die ANWR-Schuh-Einkaufsgenossenschaft und die in Schweinfurt ansässige Schuhhändlerkette Mücke eine Normenkontrollklage vor dem VGH angestrengt, über die nun am Mittwoch vorrangig entschieden wurde. Die Richter stellten demnach fest, dass Schuhhändler als "sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte" einzustufen sind und somit ab sofort wieder öffnen dürfen. Und zwar auch in Gebieten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100.

Richter: Schuhgeschäfte fallen in die Kategorie "unverzichtbar"

Zur Begründung führen die Richter an, dass mittlerweile auch Garten- und Baumärkte sowie Buchhandlungen und Versicherungsbüros unter die Kategorie "unverzichtbar" fallen und ausdrücklich geöffnet sein dürfen. Außerdem diene "die Versorgung mit (passenden) Schuhen einem Grundbedürfnis". 

Der "täglichen Versorgung" dienten Ladengeschäfte "nicht erst dann, wenn sie der Deckung eines im eigentlichen Wortsinn 'täglich' auftretenden Bedarfs jedes einzelnen dienen, sondern vielmehr schon dann, wenn sie einen individuellen Bedarf abdecken, der jederzeit und damit 'täglich' eintreten kann", erläuterten die Richter.

Schuhe seien nicht nur Voraussetzung für zahlreiche berufliche Tätigkeiten, sondern auch für Sport im Freien, hieß es weiter. Vor allem bei Kindern und Jugendlichen, deren Wachstum nicht abgeschlossen sei und bei denen sich ein Bedarf somit sehr kurzfristig stellen könne, gehe es auch um eine gesunde Entwicklung des Bewegungsapparats. Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel. 

"Wir haben viele Anrufe bekommen, die dachten das wäre ein Aprilscherz. Aber es ist kein Aprilscherz."
Bernd Ohlmann, Geschäftsführer des Handelsverbandes Bayern

Axel Schöll freut sich über den Erfolg der Verbandsklage: "Wichtig ist, dass wir wieder öffnen dürfen, egal wessen Klage hier erfolgreich war." Die Schließung der Schuhfachgeschäfte über mehr als drei Monate gefährde die Versorgung der Bevölkerung mit gutem und richtigem Schuhwerk, hatte er argumentiert. In Schweinfurt sind folglich seit Donnerstag die Schuhgeschäfte wieder geöffnet. Einkaufen ist ohne Termin zu den üblichen Öffnungszeiten möglich.

Das Anprobieren sei wichtig, weil es dabei auch um die Gesundheit der Füße gehe, sagte Ullrich Lüke, Sprecher des Mutterunternehmens ANWR GROUP, zu dem Schölls  Geschäft gehört. "Insbesondere das Thema Kinderschuhe liegt uns am Herzen, da eine besondere Anpassung notwendig ist." 

Die richterliche Entscheidung gilt allerdings nur für Schuhhändler im Freistaat. Sie könnte damit in anderen Bundesländern für Unmut sorgen – und die Verwirrung um die geltenden Corona-Regeln verstärken. Schöll geht aber davon aus, dass der Urteilsspruch "Signalwirkung" haben wird und auf ganz Deutschland ausstrahlen wird.

Laut ANWR gehören rund 5000 selbstständige Unternehmen der Schuh-, Sport- und Lederwarenbranche mit über 10 000 Geschäften der Gruppe an. "Da rollt jetzt was an", prognostiziert der Schweinfurter Schuhhändler. Er erwartet, dass auch andere Händler die Öffnung ihrer Geschäfte einfordern werden.   

Mit Informationen von dpa

 
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  • M. B.
    Schuhe einzukaufen unter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen ist genauso sicher wie Brot, Wurst und Käse bei Edeka zu kaufen. Immer nur schließen und runterfahren ist keine Lösung. Es wäre halt alles viel einfacher, wenn sich die Unvernünftigen auch an Regeln halten würden.
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  • K. B.
    Alles runterfahren ist keine langfristige Strategie, jedoch zwingend nötig in der selbstverschuldeten aktuellen Situation. Und hierbei gehts nicht um ein abwägen im Sinne von „wenn das geht, dann geht das doch auch“. Kontakte minimieren ist das Stichwort und dabei sind alle nicht zwingend notwendigen Dinge wichtig. Essen ist lebensnotwendig, shoppen nicht...so einfach
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  • J. B.
    @wuerum
    Gebe Ihnen absolut recht.
    Es geht um die Gesamtmobilität der Menschen und diese ist soweit wie möglich zu reduzieren.
    Das Schuhe einkaufen genauso gefährlich oder ungefährlich ist wie der Einkauf im Supermarkt das wissen unsere Politiker auch.
    Wenn Sie aber alles zulassen werden wir das Virus nie in den Griff bekommen.
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    Was für eine kurzsichtige, ja verantwortungslose Entscheidung!
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  • H. E.
    Wenn sich Herr Schöll so für seinen Schuhladen einsetzt ist das in seiner ehrenamtlichen Funktion im Handelsausschuss der IHK rein egoistisch zu sehen! Wo ist die Solidarität und der Einsatz für alle seiner Kollegen?
    Der Handel ist mehr als Schuhe und Baumarkt!
    Schade dass da nicht an andere gedacht wurde in dieser Funktion!
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  • R. A.
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
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  • H. E.
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  • J. G.
    Eine richtige Entscheidung. Wieso durften Baumärkte öffnen und diese Läden nicht? Ganz einfach: Weil mit Schwarzarbeit mehr Geld zu verdienen ist zwinkern nee im Ernst: Die potenzielle Gefahr ist doch im Baumatkt oder Supermarkt größer als in einem Schuh-oder Bekleidungladen. Eigentlich gibt es keine Handhabung, den Handel weiter geschlossen zu lassen.
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  • T. F.
    Wahrscheinlich braucht der Richter dringend neue Schuhe... jetzt bleibt nur noch abzuwarten, wann er neue Klamotten braucht?
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  • D. E.
    Naja, wahrscheinlich hat er sich gedacht, wenn keiner mehr funktionierende Schuhe hat, kann auch keiner mehr rausgehen, weswegen eine weitere Schließung von Schuhgeschäften einer Ausgangssperre "durch die Hintertüre" gleichkäme - und das geht nun wirklich nicht zwinkern
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  • N. K.
    "Dann kommt der nächste der auf Öffnung klagt" - na hoffentlich
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  • J. B.
    Dann kommt der nächste der auf Öffnung klagt usw.
    Kapieren die Menschen und Firmen nicht das dieses Öffnen in der jetzigen Situation mehr Geld kostet als ein 4 wöchiger strikter Lockdown.
    Mit solchen Urteilen wird die Mobilität der Menschen immer weiter erhöht. Deswegen wird uns das Virus noch das ganze Jahr beschäftigen.
    Und diese lange Zeit wird den Geschäften wesentlich mehr Umsatz kosten.
    Ich kenne keinen der sich in der momentanen diffusen Infektionslage groß zum Shoppen geht. Geschweige den Kino oder ähnliches.
    Gut wir sind alle um die Vierzig, jüngere mögen das anders sehen.
    Aber an deren Stelle wäre ich auch vorsichtig weil selbst die Langzeitfolgen einer Corona Infektion noch nicht erforscht sind.
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  • E. D.
    Ich gebe Ihnen grundsätzlich vollkommen recht!!!
    Aber die "4 Wochen" sind halt schon Monate! Und ich kann die Menschen verstehen, die öffnen wollen um Ihre Existenz zu sichern. Wer hingeht kann sein Risiko ja selbst einschätzen, sicherlich geringer als sich zuhause im stillen Kämmerchen mit 5 Leuten zu treffen.
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  • K. B.
    Wie gut das mit der Eigenverantwortung klappt konnten wir ja lang genug beobachten. Wir brauchen einen konsequenten Lockdown landesweit und nicht das rumgeiere wie in den letzten Monaten.
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  • J. B.
    Wer hingeht und sein Risiko selbst einschätzt der geht aber auch auf die Arbeit und infiziert dann Kollegen.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Auf eigenen Wunsch entfernt.
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  • K. B.
    Wir hatten nie nen konsequenten Lockdown, den bräuchte es jedoch so schnell wie möglich!
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  • U. S.
    Nur weil Schuhgeschäfte öffnen (dürfen) geht man noch lange nicht ins Kino! Wobei auch diese Branche inzwischen tief in den Roten steckt, wie unzählige andere die es nach Corona nicht mehr geben wird.

    Wenn Sie Schuhe brauchen müssen Sie jedoch ins Schuhgeschäft denn Schuhe sind eines der Dinge, die man zwangsweise anprobieren muss. Das hat mit gemütlich shoppen gehen nichts zu tun!

    Auch bei Kleidung ist anprobieren sinnvoller als unzählige Internet-Bestellungen die, sofern überhaut möglich, wieder zurück gehen weil nichts passt. Kostet Geld (Transportkosten), bringt erhöhte Kapazität (Speditionen und Auslieferer) und schafft vermehrt Müll (Verpackung).

    Was Langzeitfolgen von Corona angeht haben Sie natürlich recht, erforscht ist da im Grunde nichts. Genauso wenig wie bei den Impfstoffen! AstraZenica macht gerade vor wie es nicht sein soll. Ich lasse mich mit Sicherheit nicht damit impfen, jeder in meinem Bekanntenkreis lehnt die Impfung damit ab.
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  • U. A.
    Aprilscherz oder richterliche Narrenfreiheit???
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Im CSU regierten Bayern weiß keiner mehr was coronabedingt Sache ist.
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