Weniger als 50 Tage vor der Landtagswahl steht der unterfränkische AfD-Chef und Spitzenkandidat Christian Klingen und mit ihm der gesamte Bezirksvorstand unter massiver Kritik – aus der eigenen Partei. Es geht um den Umgang des Gremiums mit Äußerungen mit Bezug zur Nazi-Zeit. Auslöser ist die Affäre um einen innerparteilichen WhatsApp-Chat, in dem ein 61-jähriges AfD-Mitglied Ende 2017 „Weihnachtsgrüße von Adolf Hitler“ postete, einen Parteifreund beleidigte und in dessen Richtung schrieb: „Schlage ein (…) Entmadungsprogramm in einer Gaskammer vor.“ In einer E-Mail an diese Redaktion wirft nun der AfD-Kreisvorsitzende von Main-Spessart/Miltenberg, Kurt Schreck, dem Bezirksvorstand um Klingen „völliges Versagen“ vor.
61-Jähriger wurde offenbar aus der Partei ausgeschlossen
Zum Hintergrund: Während das 61-jährige Parteimitglied wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt wurde und dagegen nun in Berufung geht, will die AfD die Sache zu den Akten gelegt. Der Bezirksvorstand habe die Äußerungen „diskutiert und missbilligt“, erklärte Klingen. Er selbst habe den Landesvorstand informiert. Laut Landeschef Martin Sichert sei daraufhin bereits im Winter eine „Ordnungsmaßnahme gegen das Mitglied beschlossen“ worden. Wie diese konkret aussah? „Meines Wissens nach“, so der Bundestagsabgeordnete aus Nürnberg, sei der Mann „inzwischen aus der Partei ausgeschlossen“.
Alles in Ordnung also? Nicht für Schreck, der auf Platz sechs der unterfränkischen AfD-Liste für den Landtag kandidiert. Sein Vorwurf: Die unterfränkische AfD-Spitze habe den Vorfall unter den Teppich kehren wollen. Schreck habe Mitte März von den Äußerungen des 61-jährigen AfD-Mitglieds erfahren. Wenige Tage nach der Aufstellung der Wahllisten habe er den Bezirksvorstand „aufgefordert, ein sofortiges Parteiausschlussverfahren gegen die betreffende Person einzuleiten“. Gleichzeitig habe er „den Bezirksvorstand ultimativ aufgefordert geschlossen zurückzutreten“, falls seinem Antrag nicht entsprochen wird.
Bezirksvorstand: „Keine parteischädigende Außenwirkung“, weil Öffentlichkeit nichts wusste
Das Gremium um Klingen und dessen Stellvertreter, darunter der Schweinfurter Stadtrat Richard Graupner, habe allerdings keine Notwendigkeit gesehen, tätig zu werden. Stattdessen habe die unterfränkische AfD-Spitze erklärt, nicht zuständig zu sein, da es sich bei den Äußerungen um „private Beleidigungen“ gehandelt habe, die nicht im Rahmen einer offiziellen Parteiaktivität gefallen seien.
Laut Schreck argumentierte der Bezirksvorstand in einer schriftlichen Stellungnahme an ihn weiter, „die Ordnung in der Partei“ sei „nicht tangiert“ worden, insbesondere, da die Aussagen „nicht in der Öffentlichkeit bekannt“ wurden und somit „keine parteischädigende Außenwirkung entstand“. Und außerdem habe der damalige AfD-Funktionär und aktuelle Kandidat, der von seinem 61-jährigen Parteifreund in der WhatsApp-Gruppe beleidigt worden war, die Angelegenheit inzwischen selbst an den Landesvorstand weitergeleitet.
Schreck: „Versuch, die Probleme auszusitzen“
Ein Widerspruch zu der Darstellung Christian Klingens, der gegenüber dieser Redaktion wiederholt angab: „Der Sachverhalt wurde durch mich in den Landesvorstand eingebracht.“ Wer auch immer den Vorfall an Sichert und die AfD-Landesleitung weitergegeben hat – für Schreck, der bis Ende 2017 selbst Mitglied des Landesvorstands war, wäre der Bezirksvorstand in der Pflicht gewesen, tätig zu werden. „Wenn erkennbar ist, dass ein AfD-Mitglied durch Beleidigungen, persönliche Verunglimpfungen und das Verbreiten von Hetzparolen auffällt, muss ein Führungsorgan handeln und nicht den Versuch unternehmen, die Probleme auszusitzen“, schreibt er.
Wie Landeschef Sichert auf Nachfrage bestätigt, könne grundsätzlich „der Vorstand jeder Gliederung einen Parteiausschluss in die Wege leiten, wenn der Betroffene nicht Mitglied im Vorstand der Gliederung oder einer Gliederung darüber ist“. Jeder Vorstand sei „dabei autonom und kann das ohne Rücksprache und Abwarten“, ob andere Gremien agieren, in die Wege leiten.
Beispielhaft ist der Rücktritt von Brandenburgs Gesundheitsministerin Frau Golze im
Medikamentenskandal; Näheres Main-Post 28.08.2018 -Potsdam-
Für diesen Schritt ebenso ein Kompliment.
Ich finde es richtig, wenn 1 Parteimitglied so richtig Mist baut wie in diesem Fall dafür rausgeschmissen zu werden, hier gibt es keine Alternative und die Partei hat richtig gehandelt, ein Rausschmiss geht aber nicht von heute auf morgen, das entscheidet ein internes Schiedsgericht.
Ich finde aber man darf jetzt nicht wegen dem Fehlverhalten von 1 Person alle anderen Parteimitglieder verunglimpfen.
Mit dem Entschluss eine Straftat anzuzeigen, geht eine Partei automatisch in die Öffentlichkeit, da die Verhandlung ja dann am Strafgericht öffentlich verhandelt wird.
Mehr kann eine Partei nicht tun. Die strafrechtliche Beurteilung liegt in der Hand der Staatsanwaltschaft und des Richters.
Es ist und war die Tat einer einzelnen Person und nicht der Mitglieder und haftbar dafür ist auch nur das ehemalige Mitglied und sonst keiner.
Und wenn das ständig passiert, bzw. notwendig ist, dann wird's bedenklich!