Im AfD-Bezirksverband Unterfranken sorgt seit Monaten ein Streit, der in einem parteiinternen Chat eskalierte, für Unruhe – und beschäftigt nun in zweiter Instanz die Gerichte. Es begann mit einer Audio-Datei, die ein 61-jähriges AfD-Mitglied an Weihnachten 2017 in eine WhatsApp-Gruppe gestellt hatte.
Darauf war eine Stimme zu hören, die Adolf Hitler imitieren sollte und den „Kameraden (...) fröhliche und friedliche Weihnachten“ wünscht. Als ein damaliger AfD-Funktionär und aktueller Kandidat die 14 Sekunden lange Tonspur als „braune Absonderung“ und „Schande für die AfD“ bezeichnete, wurde dieser von dem 61-Jährigen massiv beleidigt. Inzwischen liegt der Fall beim Landgericht Schweinfurt.
In Richtung des AfD-Funktionärs hatte der 61-Jährige geschrieben: „Dein krankes Hirn haben wohl schon die Maden angefressen (...) Empfehle Dir dringend, eine Therapie zu machen, bevor die Maden kotzen.“ Der AfD-Funktionär zeigte seinen Parteifreund daraufhin an. Bereits im Mai wurde der 61-Jährige vom Amtsgericht Bad Kissingen wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt: 50 Tagessätze zu je 25 Euro. Nun haben sowohl der 61-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft Schweinfurt Berufung gegen das Urteil eingelegt, wie das Amtsgericht bestätigt. Die Staatsanwaltschaft erklärte, sie wolle vor dem Landgericht „eine höhere Strafe“ erreichen.
„Entmadungsprogramm in einer Gaskammer“
Was in dem Verfahren bislang allerdings keine Rolle spielte, ist der weitere Verlauf des Chats, der dieser Redaktion vorliegt. Darin legte der 61-Jährige gegen seinen Parteifreund nach: „Schlage ein Entnazifizierungs-, Entlausungs-, Entmadungsprogramm in einer Gaskammer vor!“, schrieb er. Auch diese Äußerung „war im Rahmen des Verfahrens bekannt“, wie die Staatsanwaltschaft erklärt. Warum sie in der Verhandlung von Bad Kissingen keine Rolle gespielt hatte, konnte weder die Anklagebehörde noch das Amtsgericht auf Nachfrage erklären.
In der AfD sorgten dagegen sowohl die „Weihnachtsgrüße“ als auch der Gaskammer-Kommentar für Aufregung. In der WhatsApp-Gruppe warnten einige davor, dass „Außenstehende wie die Regierungspresse Wind von solchem braunen Müll in AfD Gruppen“ bekommen könnten und es „Lauscher“ gebe, „die nur auf solche Entgleisungen warten, um uns und die AfD wieder in die Nazi-Ecke zu stellen“. Andere sahen zumindest die „Weihnachtsgrüße“ weniger kritisch. Ein Mitglied des Bezirksvorstands bezeichnete sie als „schlechten Witz“, der nicht das Problem der AfD sei, „sondern derjenigen, die sich deswegen zerfleischen“.
Vorfall ist AfD-Landesvorstand seit dem Winter bekannt
Auch außerhalb des Chats waren die Äußerungen Thema in der Partei: Der von dem 61-Jährigen beleidigte AfD-Funktionär wandte sich zur Jahreswende in E-Mails an den für ihn zuständigen Kreisverband und forderte wegen der Gaskammer-Äußerung ein Parteiausschlussverfahren. Der Kreisvorstand lehnte den Antrag ab. Der daraufhin eingeschaltete AfD-Bezirksvorstand habe die Äußerungen „diskutiert und missbilligt“, so dessen Vorsitzender Christian Klingen. Er habe den Sachverhalt an den Landesvorstand weitergegeben. Bereits im Winter habe der wiederum „einstimmig eine Ordnungsmaßnahme gegen das Mitglied beschlossen“, erklärte AfD-Landeschef Martin Sichert gegenüber dieser Redaktion. Die Nachfrage, was sich hinter dieser Ordnungsmaßnahme konkret verbirgt, ließ der Bundestagsabgeordnete aus Nürnberg unbeantwortet.
Wie die Justiz die Auseinandersetzung abschließend bewertet, bleibt abzuwarten. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht bekannt.
Hier geht es auch darum die vielen moderaten, engagierten, heimatliebenden
AfD Wähler die aus den C Parteien , SPD usw. hinzugekommen sind und mithelfen nicht zu enttäuschen. Dankechön
Den man ja auch schon mal ausschließen wollte.
Klaren und Geschichtsbewussten leider noch eine Zeit lang klarkommen.
MMW