Der Einspruch gegen einen Strafbefehl hat sich für einen AfDler nicht gelohnt. Das Gericht erhöhte die Strafe wegen Beleidigung eines Parteigenossen sogar noch.
Der 61-Jährige hatte nach Überzeugung des Gerichts in einer WhatsApp-Gruppe für Aktive des AfD-Bezirksverbands ein anderes Mitglied der Partei heftig beleidigt. „Dein krankes Hirn“, hieß es da an die Adresse des anderen, „haben wohl schon die Maden angefressen“. Und: „Empfehle Dir dringend, eine Therapie zu machen, bevor die Maden kotzen.“
Braune Weihnachtsgrüße
Hintergrund waren nach Einschätzung des Gerichts vorangegangene Auseinandersetzungen in der WhatsApp-Gruppe. Das später mit der Beleidigung bedachte Parteimitglied hatte da unter anderem einen dem Angeklagten zugeschriebenen Weihnachtsgruß kritisiert. Dieser Gruß imitierte Stimme und Sprachgestus von Adolf Hitler und war in der Gruppe als Audiodatei zu Weihnachten 2017 gepostet worden. Solche „braunen Absonderungen“ seien „eine Schande für die AfD“, so der Kritiker des Angeklagten in einer damaligen Reaktion auf WhatsApp. Die Partei wolle nicht in Skandale hineingezogen werden, „wenn Außenstehende, wie die Regierungspresse Wind von solchem braunen Müll in AfD-Gruppe“ bekämen.
Angeklagter: Bin völlig unschuldig
Der Angeklagte bestritt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe pauschal. Deswegen habe er auch gegen einen zuvor ergangenen Strafbefehl Einspruch eingelegt. Er könne sich überhaupt nicht erklären, wie man ihm so etwas vorwerfen könne. In der AfD sei er nur, weil er als aufrechter Demokrat darauf achten wolle, dass in der Partei demokratische Anforderungen erfüllt werden.
In der Sache sei er völlig unschuldig. Den Parteigenossen, der ihn angezeigt hatte, kenne er kaum. Und vor allem habe er überhaupt keine Möglichkeit, sich an WhatsApp-Gruppen zu beteiligen. Mit seinem Handy sei das technisch gar nicht möglich.
Gericht: Weiteres Mobiltelefon
Das Mobiltelefon, das er daraufhin auf Wunsch des Gerichts vorzeigte, ist nach dessen Einschätzung in der Tat nicht für WhatsApp geeignet. Aus den auf dem Telefon des als Zeuge geladenen jüngeren Parteigenossen nachvollziehbaren Kontakten mit dem Angeklagten schloss das Gericht dann aber, dass der 61-Jährige noch ein anderes Mobiltelefon als das vorgezeigte haben müsse. Das gleiche ergebe sich auch aus Gesprächen am Telefon und einer WhatsApp-Nachricht an den Angeklagten in Bezug rund um eine missglückte Einladung zu einer Mitgliederversammlung.
Anregungen von Staatsanwalt und Richterin, den Einspruch gegen den Strafbefehl zum eigenen Vorteil zurückzuziehen, schlug der Angeklagte in den Wind. Er vermutete eine Verwechslung. Andere könnten seinen Namen auch einfach ohne sein Wissen und Zutun verwendet haben. Der jüngere Parteigenosse sei doch sogar Administrator der betreffenden Gruppe. Was der aber bestritt. Er habe keine Administratorenrechte in der Gruppe.
Gericht: Vieles nicht wahr
Staatsanwalt und Richterin sahen ohnehin jeweils keinen Grund, an der Darstellung des AfDlers zu zweifeln, der sich vom anderen beleidigt gefühlt hatte. Es sei überhaupt nicht ersichtlich, warum der „sowas erfinden sollte“. Umgekehrt habe sich viel von dem, was der Angeklagte vorgetragen habe, als nicht wahr erwiesen. Das bezog die Richterin nicht nur auf die telefonischen Möglichkeiten des Angeklagten. Es stimme auch nicht, dass er mit dem Jüngeren keinen Kontakt gehabt habe.
Mehr Tagessätze als im Strafbefehl
Am Ende bedeutete das für den Angeklagten, dass sich durch den Einspruch gegen den Strafbefehl seine Strafe sogar erhöhte. Die Richterin verhängte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen je 25 Euro. Damit liegt die Zahl der Tagessätze um 20 über der im Strafbefehl. Die Tagessatzhöhe ließ sie unverändert, weil der Mann Frührentner, geschieden sowie insolvent ist und meist weder seinen Unterhaltsverpflichtungen noch den Verpflichtungen aus der Insolvenz nachkommen kann.
Ob er Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen werde, erklärte der 61-Jährige nicht ausdrücklich. Zwischen den Zeilen deutete er aber ein „nächstes Verfahren“ an.
Ordnungsverfahren der Partei
Wegen der Vorgänge muss sich der 61-Jährige übrigens auch in seiner Partei verantworten. Wie es vor Gericht hieß, läuft gegen ihn ein Ordnungsverfahren.