Eine neue Baugenehmigung des Landratsamts Schweinfurt soll den Betrieb auf und rund um die Freilichtbühne Sömmersdorf regeln. Bei der Bürgerversammlung der Gemeinde Euerbach in der Sömmersdorfer Waldschenke des Sportvereins wurde sie der Bevölkerung erstmals vorgestellt. Unmut in der Versammlung über etliche künftige Einschränkungen blieb nicht aus, auch wenn Bürgermeisterin und Vereinsvorstand sich bemühten, die positiven Seiten zu betonen.
Bekanntlich waren die Klagen einzelner Anwohner wegen der von ihnen empfundenen Lärmbelästigung der Auslöser, den Betrieb und die Nutzung zu regeln. "Der Bescheid des Landratsamts bringt den Vereinen Rechtssicherheit", betonte Bürgermeisterin Simone Seufert. Zum einen werde die Passion wie bisher gesichert, zum anderen würden die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner berücksichtigt.
Ein Kulturprogramm und ein Dorfleben seien möglich, auch wenn die Vereine jetzt genaue Absprachen für alle Veranstaltungen treffen müssten, was die Gemeinde überwachen müsse. "Wenn es jemand schafft, dann Ihr Sömmersdorfer, Ihr habt es schon gezeigt", appellierte Seufert. "Ich hoffe jetzt auf Befriedung."
Zahl der Veranstaltungen wurde reduziert
Der 197 Seiten dicke Genehmigungsbescheid zum Tekturantrag, dem Nachtrag zum genehmigten Bauplan von 2012, beziffert nun die Anzahl der sogenannten seltenen Veranstaltungen auf der Bühne sowie im Umfeld, das als ein Ort wahrgenommen wird. Es geht also um bestimmte Veranstaltungen in der Robert Seemann-Halle, Veranstaltungen des Sportvereins, des Kindergartens, im Pfarrsaal sowie der Feuerwehr.
Bisher waren innerhalb des Fünf-Jahres-Turnus der Passionsspiele als seltene Ereignisse auf der Bühne 82 Veranstaltungen möglich (18 im Passionsspieljahr, 16 in den anderen vier Jahren) sowie neun weitere Veranstaltungen des Sportvereins im Umfeld, insgesamt also 91, trug Seufert vor. Keine Regelung gab es für den Probenbetrieb auf der Bühne, das Feuerwehrhaus und das Kindergartenfest.
Künftig dürfen für alle Orte (Freilichtbühne und Umfeld) maximal 70 solche Veranstaltungen innerhalb von fünf Jahren stattfinden. Erlaubt sind davon auf der Bühne im Passionsjahr 18 Vorstellungen plus fünf beschallte Proben. Im Jahr vor der Passion darf auf der Bühne gar keine seltene Veranstaltung stattfinden. Im Umfeld sind acht Veranstaltungen erlaubt, die die Richtwerte des Regelbetriebs nicht einhalten können.
Bei einer Eigenproduktion des Vereins in der Mitte des Spielturnus, also Aufführungen wie "Robin Hood" (2022) oder "Don Camillo" (2016), sind sechs Vorstellungen plus vier beschallte Proben im Jahr erlaubt sowie vier Veranstaltungen rund ums Areal. Darüber wurde ebenso Unmut laut wie über die Regelung, dass maximal an zwei aufeinander folgenden Wochenenden gespielt werden dürfe, somit eine Woche Pause zwischen den Vorstellungen liegen muss.
Für ein externes Kulturprogramm wie Kabarett sind nur je vier Vorstellungen pro Jahr möglich, plus acht Veranstaltungen im Umfeld.
Vorgaben zu Catering
Was das Catering anbelangt, so Seufert, muss bei der Abendvorstellung der Passion das Gelände eineinhalb Stunden nach Aufführungsende geräumt sein, spätestens um 1 Uhr, bei der Eigenproduktion und beim externen Kulturprogramm spätestens um 23.30 Uhr.
Weitere Auflagen des Landratsamts sind unter anderem Lärmmessungen, auch durch eine Fachfirma. Den eingebauten Limiter, den Schallbegrenzer, muss ebenfalls jeweils eine Fachfirma einpegeln.
"Aber nicht alle Veranstaltungen zählen zu den seltenen Veranstaltungen", erklärte die Bürgermeisterin, als dieser Begriff aus der Versammlung nachgefragt wurde. Abhängig seien diese von der Uhrzeit, ob sie draußen oder drinnen stattfänden, ob, welche und wie lange eine Beschallung stattfinde und an welchen Tagen.
Kritik am Landratsamt
Kritik am Bescheid des Landratsamtes äußerte als erster Klaus Büttner. Er ärgere sich über die Einschränkungen bei den Vereinsveranstaltungen und vor allem bei privaten Feiern mit Musik, etwa in der Halle oder der Waldschenke. "Erklär' das mal der Jugend", warf er in den Raum. Solche Feste würden doch auch das Dorfleben ausmachen.
Verständnis für den Unmut äußerte die Bürgermeisterin, warb aber dafür, Geburtstagsfeiern anzumelden und unter den Vereinen abzusprechen. "Aber wen lässt man dann rein?", lautete die rhetorische Frage von Gemeinderat Johannes Schäfer.
Kritik kam zum Catering-Ende bei Eigenproduktionen und Kulturprogramm, zur "Überregulierung" durch diverse Richtlinien und zur "Beschneidung des Ehrenamts".
Kein Verständnis gab es auch für die verordnete Wochenpause bei den eigenen Theaterstücken. Diese allgemeine Regelung für wiederkehrende Veranstaltungen gelte eben nur für zwei Wochenenden, erklärte Co-Vereinsvorsitzender Norbert Mergenthal, wovon auch traditionelle Feste betroffen seien.
"Wir haben einige Kröten schlucken müssen", meinte er. Aber man habe auch für die Passion eine Einstufung als "herausragende Veranstaltung" erreicht. Das übrige Vereinsleben sollte seiner Ansicht nach nicht leiden, es gebe noch den Regelbetrieb. Eine private Feier werde aber möglicherweise eingeschränkt.
Er habe Verständnis für kritische Reaktionen, so Mergenthal. Dennoch hoffe er, dass die Widerspruchsfrist zum Bescheid bis Ende Oktober verstreiche und endlich Ruhe einkehre. Es sei traurig, dass Verein und Gemeinde so viel Aufwand treiben und Geld verbrennen müssten. "Aber wir haben eine Verantwortung." Er sei mit der Bürgermeisterin zuversichtlich, dass die Dorfgemeinschaft gute Lösungen finden werde.
Anders kann ich es nicht sagen.
mir tun Vereine, Verwaltung und Bürgermeister leid. Diese nun Jahre andauernde Posse ist keine Werbung.
Aber Hauptsache man kann wenigstens ein Paar Veranstaltungen retten...seufz
Vieleicht regt sich dann aber das lärmgeplagte Bürgertum auch noch über das Totenglöckchen auf ,wenn es zweimal die Woche bimmelt.