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Sömmersdorf
Freilichtbühne Sömmersdorf: Gericht beendet Klageverfahren gegen den Betrieb der Passionsspielbühne
Die klagende Anwohnerschaft hat den vor Gericht geschlossenen Vergleich nicht widerrufen. Jetzt ist das Landratsamt Schweinfurt am Zug.
Die Passionsspiele können wie geplant weiterlaufen: Das Klageverfahren ist beendet, nachdem der am 18. Juni geschlossene Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Würzburg nicht widerrufen wurde.
Foto: Silvia Gralla | Die Passionsspiele können wie geplant weiterlaufen: Das Klageverfahren ist beendet, nachdem der am 18. Juni geschlossene Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Würzburg nicht widerrufen wurde.
Irene Spiegel
 |  aktualisiert: 13.07.2024 02:34 Uhr

Die Sömmersdorfer Passions-Schauspieler können aufatmen: Die gerichtlichen Klageverfahren von Nachbarn der Freilichtbühne sind beendet. Den aktuell laufenden Passionsspielen mit noch 13 bevorstehenden Aufführungen bis Mitte August droht kein Ungemach mehr. Die klagenden Anwohner haben den am 18. Juni geschlossenen Vergleich in den jeweiligen Verfahren nicht widerrufen. "Die gerichtlichen Verfahren sind durch den Vergleich beendet worden", teilt die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg in einer Presseinformation mit.

Anwohner der Freilichtbühne hatten drei Klagen beim Verwaltungsgericht Würzburg eingereicht. Sie forderten, dass das Landratsamt Schweinfurt gegen den Betrieb der Freilichtbühne bauaufsichtlich einschreitet, weil die Bühne über das genehmigte Maß von 16 Veranstaltungen im Jahr hinaus genutzt werde. Wegen der dadurch entstehenden Lärmbelästigungen werde das Rücksichtnahmegebot verletzt, so die Begründung.

Bei der Verhandlung der Klagen am 18. Juni vor der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg konnten sich die Beteiligten auf Anraten des Gerichts gütlich einigen. Es wurde ein Vergleich geschlossen, wonach sich der Verein Fränkische Passionsspiele Sömmersdorf verpflichtete, bei vier Abendveranstaltungen der Passionsspiele 2024 nach 24 Uhr keinen Cateringbetrieb mehr durchzuführen und das Gelände bis 0.30 Uhr zu räumen.

Dem eigentlich beklagten Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Schweinfurt, hatte das Gericht gleichzeitig auferlegt, seine Hausaufgaben zu machen. Die Behörde muss bis spätestens 30. September über den bereits im Dezember 2023 eingereichten Baugenehmigungsantrag des Passionsspielvereins entscheiden, mit dem der bislang nicht geregelte Betrieb der Freilichtbühne auf rechtliche sichere Füße gestellt werden soll.

Bis zum 5. Juli hatte die Klägerseite die Möglichkeit, den Vergleich zu widerrufen. Dies ist nicht geschehen, somit sind die jeweiligen gerichtlichen Verfahren beendet.

 
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  • Frank Stößel
    Dem Catering nach dem Leidensspiel zu Verrat und öffentlicher Ermordung eines gegen die damalige römische Diktatur eingestellten Menschen bis zum Abwinken über Mitternacht hinaus ist
    un Einhalt geboten. Das ist ein Akt von Vernunft, Verhältnismäßigkeit und, wenn das ehrlich gemeint ist und auch akzeptiert wird, vielleicht sogar der so oft beschworenen Nächsten-Liebe geschuldet. Ob damit die Frage beantwortet ist, worum es bei diesem "Spiel" in der heutigen Zeit überhaupt noch geht "Glaube oder Geschäft mit einer fragwürdigen Schau?" ist damit trotzdem nicht beantwortet. Am wichtigsten ist doch, dass der aktuelle Vergleich vor Gericht nun zu etwas mehr Frieden, Ruhe und Stille für das Dorf bringt. Jedem Recht getan ist eine Kunst, die niemand kann, eine andere ist: Allseitige Akzeptanz des gefundenen Kompromisses. Das nennen wir hoffentlich noch immer Rücksichtnahme, z.B. auf berechtigte Interessen anderer, oder ganz einfach bodenständige, wahre und praktizierte Nächstenliebe.
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