Geflüchtete aus der Ukraine werden in Deutschland willkommen geheißen und mit offenen Armen empfangen. Die Hilfsbereitschaft ist groß, doch die Solidarität bekommt Risse. Es werden Stimmen laut, die Flüchtlinge würden besser behandelt als andere Geflüchtete - etwa aus Syrien -, sie würden mehr Geld erhalten und Sonderrechte genießen. Doch stimmt das? Diese Redaktion hat bei der Ausländerbehörde und dem Sozialamt im Landratsamt Schweinfurt nachgefragt, welche Regeln für geflüchtete Menschen aus der Ukraine gelten, welche Geldleistungen sie erhalten – und welche Unterschiede es zu Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aus anderen Ländern gibt.
Werden Geflüchtete aus der Ukraine finanziell besser gestellt als solche aus anderen Ländern?
Das Landratsamt dementiert das. Man verstehe sich als Behörde, die die Bedürfnisse und Anliegen aller geflüchteter beziehungsweise asylsuchender Personen gleichermaßen berücksichtige und bearbeite. Es finde keine Bevorzugung bestimmter Personengruppen statt. Ukrainische Geflüchtete erhielten aktuell Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Hilfen seien für alle geflüchteten Personen identisch.
Welche Voraussetzungen müssen geflüchtete Menschen erfüllen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten?
Um aktuell Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten zu können, müssen geflüchtete Personen aus der Ukraine - wie alle anderen Flüchtlinge auch - ausländerrechtlich registriert sein. Dafür sind mehrere Schritte nötig: Sofern die Geflüchteten nicht in der unterfränkischen Anker-Einrichtung bei Geldersheim (Lkr. Schweinfurt) ankommen, melden sie sich im Einwohnermeldeamt der jeweiligen Ankunftsgemeinde an. Gemeinsam wird dort ein Registrierungsbogen für jede Person ausgefüllt. Die Gemeinde macht dann einen Termin zur Registrierung in der Ausländerbehörde aus. Hier können nur Personen registriert werden, die bereits melderechtlich erfasst sind. Nach dem Termin im Ausländeramt können sich die Geflüchteten im Amt für Soziales – ebenfalls im Landratsamt Schweinfurt – die Antragsunterlagen für Asylbewerberleistungen abholen und erhalten hier bereits einen Termin eingebucht.
Ganz konkret: Welche finanzielle Unterstützung erhält beispielsweise eine Mutter aus der Ukraine, die mit zwei schulpflichtigen Kindern geflüchtet ist?
Aktuell fallen Geflüchtete aus der Ukraine als anerkannte Kriegsflüchtlinge noch unter das Asylbewerberleistungsgesetz und bekommen damit Zahlungen von den Sozialämtern. Die Höhe der Hilfe wird laut Landratsamt auf Grundlage des maßgebenden Regelsatzes berechnet, hinzu kommen ortsüblich angemessene Kosten für die Unterkunft.
Eine Beispielrechnung: Eine Frau mit zwei Kindern lebt in einer Privatunterkunft. Die Frau erhält 367 Euro im Monat, Kind eins (15 Jahre alt) erhält 326 Euro und Kind zwei (zehn Jahre alt) erhält 283 Euro im Monat. Außerdem haben die Kinder Anspruch auf ein Mittagessen in der Schule, auf persönlichen Schulbedarf in Höhe von 155 Euro pro Kind und auf Teilhabe (z.B. Sportverein, 15 Euro pro Kind). Zusätzlich gibt es noch Mietzuschüsse, die bei drei Personen bei 671,48 Euro im Landkreis Schweinfurt liegen.
Diese finanziellen Leistungen gelten, bis die Regelungen aus der Bund-Länder-Runde greifen. Ab 1. Juni sollen Geflüchtete aus der Ukraine dann wie anerkannte Asylbewerber unterstützt werden. Das bedeutet, dass sie staatliche Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II und in etwa die gleichen Leistungen wie Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger erhalten sollen. Mit dem Bund-Länder-Beschluss zur Aufnahme in die Grundsicherung erhalten die Geflüchteten höhere Bezüge, verbunden mit weiteren Vorteilen - etwa bei der gesundheitlichen Versorgung und beim Zugang zu Deutschkursen.
Bekommen Geflüchtete aus der Ukraine Kindergeld?
Ein Anspruch auf Kindergeld besteht derzeit nicht. Auch Wohngeld wird nicht gewährt, solange die Person nicht arbeitet und sie Leistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Ukraine-Flüchtlinge einer Arbeit nachgehen dürfen?
Nach erfolgter Registrierung erhalten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, soweit sie nach dem Beginn des russischen Überfalls am 24. Februar in das Bundesgebiet eingereist sind, auf Antrag einen Aufenthaltsstatus auf Rechtsgrundlage von Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes. Die Gültigkeit des Aufenthaltstitels soll zunächst zwei Jahre betragen und berechtigt zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Die Stellung eines Asylantrags ist hierzu ausdrücklich nicht erforderlich.
Gibt es Vergünstigungen bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel?
Zum Beispiel im Landkreis Schweinfurt können geflüchtete Personen aus der Ukraine seit Anfang März kostenlos alle Regionalbusse nutzen. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres und auf Widerruf. Berechtigt sind Ukrainerinnen und Ukrainer sowie Personen aus anderen Staaten, die in der Ukraine ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht besitzen.
Gelten diese Vergünstigungen auch dann noch, wenn Ukraine-Geflüchtete einer geregelten Arbeit nachgehen?
Diese Konstellationen werden derzeit vom Landratsamt geprüft.
Dürfen Geflüchtete aus der Ukraine kostenlos Taxi fahren?
Nein.
Gibt es Sonderzahlungen für Ukrainerinnen und Ukrainer, beispielsweise um die Wohnungseinrichtung zu finanzieren oder um den Start hierzulande zu erleichtern?
Bezahlt werden Pauschalbeträge für einzelne Gegenstände. Welche Beträge die Geflüchteten erhalten, hängt laut Landratsamt davon ab, was sie beantragen. Außerdem können sie auch unterschiedliche Ausstattung kostenlos in den Ausgabestellen des Roten Kreuzes, zum Beispiel in Schweinfurt, abholen.
Wie sieht es mit der ärztlichen Versorgung aus: Können sich Ukraine-Geflüchtete bei niedergelassenen Hausärzten behandeln lassen?
Zunächst sollte jede und jeder im akuten Notfall die 112 wählen. "Notfälle werden immer behandelt", versichert das Landratsamt. Sofern keine akute medizinische Behandlung notwendig ist, müsse die Person aber zunächst melderechtlich erfasst und dann ausländerrechtlich im Ausländeramt registriert werden. Dann sollte beim entsprechenden Arzt ein Termin vereinbart werden. In einem letzten Schritt müssen die Geflüchteten dem Amt für Soziales mitteilen, wann der Arzttermin ist und bei welchem Mediziner die Behandlung stattfindet. Der entsprechende Behandlungsschein wird direkt an die jeweilige Praxis gefaxt. Die betroffene Person benötigt für den Arzttermin dann noch den bei der Registrierung ausgestellten Ankunftsnachweis.
Wird bei ankommenden Ukraine-Geflüchteten der Corona-Impfstatus überprüft?
In den Notunterkünften im Landkreis Schweinfurt erfolgen nach Angaben des Landratsamtes Abfragen zum Corona-Impfstatus, zudem werde Impfaufklärung betrieben – sowohl von den Helferkreisen vor Ort als auch durch das Unterkunftsmanagement des Landratsamts selbst. Die Abfrage diene dem eigenen Überblick und bestimme die Impfberatungstätigkeiten vor Ort. Zum Beispiel werden die Notunterkünfte auch von mobilen Teams des Impfzentrums Schweinfurt aufgesucht. Die Entscheidung, eine Impfung anzunehmen, erfolge freiwillig.
Wie groß ist die Impfbereitschaft bei den Geflüchteten?
Über die Impfbereitschaft geflüchteter Ukrainerinnen und Ukrainer kann das Landratsamt Schweinfurt kein abschließendes Urteil treffen. In der ersten Zeit ginge es insbesondere darum, dass die Menschen nach sehr individuellen Fluchterfahrungen Ruhe und ausreichend Versorgung erhielten. Jedoch ist die Impfquote in der Ukraine gering und es kommen hauptsächlich Impfstoffe zum Einsatz, die in der EU nicht anerkannt sind.
Wie wird bei den Ukrainerinnen und Ukrainern für eine Corona-Impfung geworben?
Laut Landratsamt machen die Gemeinden und Helferinnen sowie Helfer vor Ort auf die Impfmöglichkeiten in Stadt und Landkreis aufmerksam. Sie könnten dafür auf bereits verfügbare Informationsmaterialen auf Ukrainisch zurückgreifen. Zudem seien Materialien speziell für Stadt und Landkreis übersetzt und diverse Dokumente zur Impfung auf Ukrainisch auf die Landkreis-Website (www.landkreis-schweinfurt.de/sofortimpfung) gestellt worden. Daneben seien Hinweise in den Sozialen Medien platziert worden. Seit 29. März gebe es außerdem neue Termine für das Mobile Impfen – insbesondere in den Landkreisgemeinden. Dieses Angebot richte sich auch an geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer.
Und vor lauter Verblendung merkt man es nicht mal selbst.
Zwar gibt es da auch Unterschiede, aber Syrien ist ein komplett andersartiger Kulturkreis.
„Zum Beispiel im Landkreis Schweinfurt können geflüchtete Personen aus der Ukraine seit Anfang März kostenlos alle Regionalbusse nutzen. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres und auf Widerruf. Berechtigt sind Ukrainerinnen und Ukrainer sowie Personen aus anderen Staaten, die in der Ukraine ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht besitzen.“
Ukrainer sind meiner Meinung nach trotzdem Flüchtlinge und sollten somit dem Asylbewerberleistungsgesetz angehören.
Aber Deutschland hat genug Geld, sollten lieber an die eigene Bevölkerung denken.
Die nächsten Wahlen kommen bestimmt, gell Ampelregierung.
Die Fluchtrouten sind auch nicht vergleichbar. Einfach mal gucken, wo auf der Weltkarte Syrien und die Ukraine sind und welche Länder man auf der Flucht nach Europa durchqueren muss. Dann mal überlegen, was das für Frauen/Kinder bedeutet, was die Flucht kostet und dann versteht man, warum die Männer alleine reisen und ihre Familien zurücklassen.
Ich würde nicht für einen Diktator kämpfen wollen oder Frau/Kinder unwägbaren Gefahren aussetzen (z.B. Hunger, sexuelle Gewalt, ...). Flucht ist keine Kaffeefahrt! Ich kenne noch die Geschichten meiner Großeltern...
Danke MP.
Und noch was: In einer vom Staat gestellten Gemeinschaftsunterkunft werden maximal 135 Euro im Monat ausgezahlt - bar und/oder in Wertgutscheinen.
https://www.dw.com/de/leistungen-f%C3%BCr-fl%C3%BCchtlinge-im-eu-vergleich/a-44287802