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Schweinfurt
E-Scooter in Schweinfurt: Gefahr für Menschen mit Behinderung?
Elektroroller sorgen für Gesprächsstoff. Nun kommt auch Kritik vom Beirat für Menschen mit Behinderung. Warum das Parken heikel ist und was Stadt und Betreiber sagen.
Die Beschwerden häufen sich: Immer wieder stehen die E-Scooter mitten auf dem Gehweg, wie hier in der Schweinfurter Franz-Liszt-Straße.
Foto: Helmut Glauch | Die Beschwerden häufen sich: Immer wieder stehen die E-Scooter mitten auf dem Gehweg, wie hier in der Schweinfurter Franz-Liszt-Straße.
Nicolas Bettinger, Volontär, Mediengruppe Main-Post
Nicolas Bettinger
 |  aktualisiert: 16.02.2024 22:40 Uhr

Sie sollen praktisch sein, kurze Strecken flott zurücklegen und vor allem der umweltfreundlichen Fortbewegung dienen. Als Citymanager Thomas Herrmann zusammen mit dem Betreiber Zeus – ein irisches Start-Up-Unternehmen – die E-Scooter Anfang Oktober in Schweinfurt vorstellte, war nicht klar, für wie viel Gesprächsstoff diese sorgen werden. Einige Wochen später wurde die Stückzahl bereits von 30 auf 50 erhöht, doch neben dem Bedarf wächst merklich auch die Kritik an den Elektro-Rollern.

Denn ungünstig geparkt oder mitten auf dem Gehweg herumstehend werden die E-Scooter auch in Schweinfurt immer wieder gesichtet. Deshalb hat sich nun auch der Beirat für Menschen mit Behinderung zu Wort gemeldet. "Wir haben grundsätzlich überhaupt nichts gegen diese modernen Roller", sagt der Vorsitzende des Beirats, Manfred Neder. Dennoch könnten die Fahrzeuge früher oder später zur Gefahr werden. Alleine dadurch, dass sie falsch abgestellt werden, erklärt der Vorsitzende. "Menschen mit Behinderung, vor allem Menschen mit einer geistigen- oder einer Sehbehinderung könnten die Roller übersehen und darüber stolpern", so Neder.

Geparkte E-Scooter könnten übersehen werden

Gerade die dunkle Farbe könne dazu führen, dass herumstehende oder liegende Roller schlecht erkannbar sind. Deshalb wünscht sich Neder mehr Klarheit. "Wir treten gerne in einen Dialog mit dem Betreiber, denn unser Bestreben ist einfach, dass keiner darüber fällt." Für Neder ist das Thema deshalb so wichtig, da "38 Prozent der Schweinfurter Bevölkerung älter als 60 Jahre alt sind". Zudem hätten über 9000 Schweinfurter eine Behinderung, ein Großteil von ihnen sogar eine Schwerbehinderung. Um für sie die Gefahr durch ungeordnet abgestellte Roller zu reduzieren, schlägt Neder etwa feste Abstellstationen im Stadtgebiet vor, an denen die E-Scooter geparkt werden müssten.

"Das entspricht nicht dem eigentlichen Zweck der E-Scooter", sagt dazu Peter Verclas, Pressesprecher des Betreibers Zeus. Und tatsächlich leben die Elektroroller von der Möglichkeit, sie flexibel zu nutzen und an beliebigen Orten wieder abzustellen. Dass das Abstellen zu derartigen Problemen führe, überrascht den Anbieter. "Das Thema beschäftigt uns tatsächlich das erste Mal und wir hoffen nicht, dass in Schweinfurt Menschen mit Behinderung, vor allem mit Sehbehinderung, schlechte Erfahrungen gemacht haben", so Verclas.

Unklarheiten beim Parken der E-Scooter

Probleme mit herumliegenden Rollern gebe es demzufolge bei der dreirädrigen Zeus-Ausführung kaum. Für "mitten im Weg" geparkte Scooter habe man zudem Lösungen. "Die Sicherheit unserer Fahrer, Fußgänger und anderer Fahrzeuge ist für uns von größter Bedeutung", erklärt Verclas. Um sicheres Parken zu gewährleisten, sollen dem Nutzer deshalb schon beim Herunterladen der notwendigen Handy-App die Sicherheitsregeln und Park-Richtlinien angezeigt werden. Dabei würden die Park- und Nichtparkzonen klar aufgezeigt. Sollte der Roller dennoch in einer Nichtparkzone abgestellt werden, so ziehe das für den Benutzer eine Geldbuße nach sich. Laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen erhebt Zeus für das Parken an nicht öffentlich zugänglichen Orten eine Geldbuße von 50 Euro.

'Mitten im Weg': Auch dieser Elektroroller in der Schweinfurter Innenstadt wurde wohl nicht ganz ordnungsgemäß abgestellt.
Foto: Helmut Glauch | "Mitten im Weg": Auch dieser Elektroroller in der Schweinfurter Innenstadt wurde wohl nicht ganz ordnungsgemäß abgestellt.

Grundsätzlich schreibt der Betreiber vor, dass etwa die E-Scooter nicht in Fußgängerzonen, auf öffentlichen Grünflächen oder in öffentlichen Fahrrad-Abstellanlagen geparkt werden dürfen. Da es für E-Roller keine extra ausgewiesenen Parkplätze gebe, sollten sie in Bereichen geparkt werden, in denen sie keine Behinderung verursachen. Für Manfred Neder vom Beirat für Menschen mit Behinderung stellen jedoch Elektroroller, die auf Gehwegen "wahllos abgestellt" wurden, eine solche Behinderung dar. Doch ist das dortige Parken verboten?

"Das Thema beschäftigt uns tatsächlich das erste Mal und wir hoffen nicht, dass in Schweinfurt Menschen mit Behinderung schlechte Erfahrungen gemacht haben."
Peter Verclas, Pressesprecher von E-Scooter-Betreiber Zeus

"Für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen gelten die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechend", heißt es dazu in der deutschen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, auf die auch Ordnungsreferent Jan von Lackum verweist. Darin ist das Abstellen von E-Scootern auf Gehwegen nicht ausdrücklich untersagt. Dennoch müsse gewährleistet werden, dass dadurch weder Fußgänger noch Rollstuhlfahrer behindert werden.

Stadt sieht "keine besondere Beschwerdelage"

Und offensichtlich fühlen sich immer wieder Menschen dadurch behindert. Doch auch hier will der Betreiber Zeus Abhilfe schaffen. "Wenn jemand seinen Roller nicht richtig geparkt hat, alarmieren nahegelegene Fußgänger und andere Benutzer in der Regel unser Support-Team, und wir schicken sofort jemanden, um das Problem zu lösen", erklärt Peter Verclas. Außerdem werde der Benutzer, der diesen "Parkverstoß" verursacht hat, benachrichtigt, damit dieser die Regeln kennt. Für besagte Reklamationen stehe das lokale Unterstützer-Team umgehend zur Verfügung und parke die Scooter ordnungsgemäß in Parkzonen um.

"Im Übrigen", entgegnet Verclas dem Vorschlag für feste Roller-Depots, "gibt es aktuell ja auch keine feste Stationen für Fahrräder, die den Scootern von der Größe und auch den Verkehrsregeln am meisten ähneln". Und auch wenn Kritiker abgestellte Scooter vermehrt bemängeln, vermeldet das Schweinfurter Ordnungsamt "keine besondere Beschwerdelage". Sicherlich gebe es hin und wieder achtlos abgestellte oder mutwillig abgelegte Roller, erklärt Kristina Dietz, Pressesprecherin der Stadt Schweinfurt. "Das ist aber nach der bisherigen Beobachtung ausdrücklich nicht die Regel."

Insofern gehe von den Scootern "unserer Einschätzung nach" auch für Menschen mit Behinderung keine größere Gefahr aus als beispielsweise von einem auf dem Gehweg abgestellten oder umgefallenen Fahrrad, so Dietz.

Wer deshalb denkt, er könne mit dem E-Scooter fast überall parken, der irrt. Verboten ist das Abstellen der Elektroroller laut Zeus nämlich beispielsweise an Bäumen, Verkehrsschildern, Ampeln, Parkuhren, Automaten, vor oder in der Nähe von Notausgängen und Feuerwachen, vor Ein- und Ausfahrten, in Parkverbotszonen oder auch in Hinterhöfen.

Die Auto-Parkplätze im Bereich der Heilig-Geist-Kirche sind nicht als Scooter-Stellplätze vorgesehen.
Foto: Horst Breunig | Die Auto-Parkplätze im Bereich der Heilig-Geist-Kirche sind nicht als Scooter-Stellplätze vorgesehen.
 
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  • flyarcus@gmx.de
    ressourcenverschwendung....nichts anderes ist dieser Müll!
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  • lapporten
    Dieser Elektroschrott gehört weg.
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    das Problem sind nicht die Scooter an sich sondern die Rücksichtslosigkteit und "Dummheit" der Personen die sie nutzen!
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  • kej0018@aol.com
    einFranke

    Stimmt nicht ganz. Die nahezu immer gleiche Aufstellung der Roller mitten auf den Gehwegen, bei eingeschaltetem Rücklicht in bestem Sichtwinkel, lässt darauf schliessen, daß diese Abstellweise aus Promotionsgründen vom Verleih gewollt ist und vorgegeben wird.

    Ansonstern bin auch ich der Meinung, daß die Dinger schon aus Umweltschutzgründen (die Haltbarkeit der Batterien sind ein schlechter Witz!) nicht zugelassen werden sollten. Nebenbei: die Größe des Nummernschildes (soll ja eigentlich dazu da sein, im Falle eines Falles den Fahrer ausfindig machen zu können) ist eine briefmarkengroße Lachnummer.
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