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Schweinfurt
Die "Pandemie der Ungeimpften" im Raum Schweinfurt
Was wurde aus den Infektionsfällen, die bei einer Party im August auftauchten und welche Altersgruppen sind derzeit besonders von Corona-Erkrankungen betroffen?
Auch im Raum Schweinfurt werden durch Tests immer wieder Corona-Infektionen festgestellt.
Foto: Hendrik Schmidt, dpa | Auch im Raum Schweinfurt werden durch Tests immer wieder Corona-Infektionen festgestellt.
Nicolas Bettinger, Volontär, Mediengruppe Main-Post
Nicolas Bettinger
 |  aktualisiert: 09.02.2024 04:26 Uhr

Trotz einer deutschlandweiten Impfquote von über 60 Prozent bleiben die Corona-Infektionszahlen in Stadt und Landkreis Schweinfurt vergleichsweise hoch. Laut Informationen des Schweinfurter Gesundheitsamtes führen derzeit vor allem private Feierlichkeiten und größere Zusammenkünfte zu steigenden Inzidenzwerten. Für Aufsehen und zahlreiche Neuinfektionen sorgte Mitte August etwa eine private Garten-Feier in Oberndorf, bei der rund 150 Menschen anwesend gewesen sein sollen. Dabei war von mindestens 19 Neuinfektionen die Rede. Das Gesundheitsamt Schweinfurt erklärte nun auf Nachfrage der Redaktion, was aus den Infektionsfällen geworden ist.

Laut neuestem Stand hätten sich demnach in Zusammenhang mit der Party in Oberndorf "insgesamt 20 Personen mit dem Coronavirus infiziert", es sei also nur noch ein weiterer Fall zusätzlich ermittelt worden. Das Gesundheitsamt habe die Infizierten kontaktiert und in Quarantäne gesetzt. Zuletzt befand sich jedoch nur noch eine Person bis zum 9. September in Quarantäne, weshalb das Ereignis als abgeschlossen erklärt wurde, so das Gesundheitsamt. "Die zusätzlichen Testslots, die für die Kontaktpersonen organisiert wurden, wurden nachweislich von 24 Partyteilnehmern genutzt", erklärte ein Sprecher. Da es aber eine Vielzahl an Teststellen in Stadt und Landkreis Schweinfurt gibt, könne aus dieser Zahl nicht abgeleitet werden, dass die Partyteilnehmer sich nicht freiwillig woanders haben testen lassen.

Große Inzidenz-Unterschiede zwischen Geimpften und Ungeimpften

Generell zeigt sich auch im Raum Schweinfurt überwiegend eine "Pandemie der Ungeimpften", weshalb auch das Landratsamt Schweinfurt erneut für eine Corona-Impfung wirbt. So zeigen die aktuellen Zahlen, dass sich ungleich weniger geimpfte Personen mit dem Virus anstecken, als Menschen ohne Impfschutz. Zudem, so das Landratsamt, erlebten Infizierte mit Impfschutz in der Regel einen deutlich harmloseren Krankheitsverlauf. Stationäre Behandlungen seien demnach meist nur bei Ungeimpften erforderlich, auch wenn es dafür natürlich keine Garantie gebe.

Noch klarer wird es beim Blick auf die Sieben-Tage-Inzidenz. Unter den geimpften Schweinfurtern betrug der Wert laut Gesundheitsamt jüngst (Stand 7. September) 34,4, unter den ungeimpften Infizierten 257,9. Im Landkreis steht eine Inzidenz von 36,0 einem Wert von 164,3 gegenüber. Demnach haben sich innerhalb von einer Woche im gesamten Raum Schweinfurt 36 Geimpfte neuinfiziert, ungeimpft erkrankten 131 Menschen neu in diesem Zeitraum. 

Viele junge Menschen von Corona-Erkrankungen betroffen

Außerdem auffällig: In Stadt und Landkreis Schweinfurt sind Infektionen mit dem Coronavirus verstärkt auf die Altersgruppe der 15- bis 29-Jährigen zurückzuführen. Im Monat August gab es in dieser Altersgruppe 190 Covid-19 Fälle, wohingegen in der Altersgruppe der über 60-Jährigen nur 33 Neuinfektionen im Gesundheitsamt registriert wurden. Die genaue Aufteilung nach Altersgruppen im August 2021: 0-14 Jahre: 71 Fälle; 15-29 Jahre: 190 Fälle; 30-44 Jahre: 114 Fälle; 45-59 Jahre: 67  Fälle; Über 60 Jahre: 33 Fälle. 

Laut Angaben des Schweinfurter Gesundheitsamtes gibt es derzeit keine Auflistung der Impfzahlen nach Altersgruppen für Stadt und Landkreis. Statistiken des Robert Koch-Instituts zeigen jedoch auf, dass die jüngeren Menschen aus Bayern (12 bis 17 Jahre) lediglich zu 23,7 Prozent geimpft sind, dagegen weisen die über 60-Jährigen eine Impfquote von 81 Prozent auf.

 
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  • G. A.
    Marder/Andy
    Wir haben eine Pandemie, weltweit.
    Die Vergleiche mit Rauchern, Gleitschirmspringern, Alkoholikern etc. hinkt.
    Lasst uns sicher durch diese Krise kommen, jeder sollte sich und seinen Nächsten schützen. Da geht für mich die Nächstenliebe vor das Grundgesetz. Wir leben in Freiheit im Katastrophenfall. Alle müssen mithelfen. Kommen Sie gut durch den Winter.
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  • A. H.
    In DE ist bisher (meines Wissens) nur jemand für eine Handlung verantwortlich, wenn diese vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig erfolgt ist.
    Sich nicht impfen zu lassen ist sicher vorsätzlich, führt aber nicht direkt zu einer Ansteckung einer anderen Person, somit fällt die Verantwortung des ungeimpften wohl schon mal raus.
    Sich nicht impfen zu lassen ist (m.E.) nicht grob fahrlässig, schließlich entscheidet immer noch jeder selbst darüber, ob er sich impfen lässt oder nicht.
    Es fehlt mir bei GG Art. 2 (2) deshalb am Zusammenhang Ursache / Wirkung.
    Nur weil sich jemand nicht impfen lässt, gefährdet er Sie nicht.
    Sonst müssten auch alle Autofahrer, Motorradfahrer, Gleitschirmflieger, Raucher, Alkoholiker und sonstige für ihr Tun verantwortlich gemacht werden. Und das tut die Gesellschaft eben nicht.
    Anstecken können sich alle sowohl an ungeimpften als auch an geimpften.
    Verraten Sie mir deshalb doch bitte, wo Ihr Schaden durch einen ungeimpften ist.
    Übrigens: Ich bin geimpft!
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  • S. K.
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  • M. B.
    Das Gesundheitsamt hat keine Auflistung der Infektionsfälle nach Alter....komisch hier gibt es eine https://semohr.github.io/risikogebiete_deutschland/?fbclid=IwAR0ppuim6CHKqIyGg6EMsswkKXYBYV4zHOZ-Ro0XUr8uZLIIVPfM0nUwPUE
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Nur sind die Ungeimpften in einem Alter, wo eine Schwere der Krankheit schon immer unproblematisch war. Die Risikogruppen (Mortalität erhöht) sind ja quasi durchgeimpft. Alle anderen tragen ihr eigenes Risiko und sind für sich verantwortlich (wie wenn sie rauchen oder im Übermaß Alkohol konsumieren). Das muss eine "liberale" Gesellschaft aushalten. Unimpfbare, Risikogruppen müssen kürzer treten, statt Millionen (40 % Ungeimpfte) in den Bann zu ziehen. Das sieht das GG nicht vor. Jedenfalls nicht für 1,5 Jahre. Das wäre denkbar für einen kurzen definierbaren Zeitraum (erster Lockdown April 2020). Alle Lockdown danach sind meiner Ansicht nach derart rechtswidrig, dass es schon nichtig wird.
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  • S. K.
    Dann beziehen Sie auch mal GG Art. 2 (2) mit ein. Auch da ist Grundrecht geregelt. Auch das ist zu achten und zu schützen. Aber ich glaub dass hab ich Ihnen schon mehrmals geschrieben. Interessant, warum Sie es immer noch nicht berücksichtigen. An was liegt das?
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