Bundesweit gehen Menschen auf die Straße, um gegen Impfpflicht und Corona-Regeln zu demonstrieren. Am Mittwoch versammelten sich auf dem Würzburger Marktplatz rund 100 Menschen zu einer unangemeldeten Demonstration. In Schweinfurt hatte es am vergangenen Sonntag einen Massenprotest mit 1200 Menschen gegeben, der ebenfalls nicht angemeldet war. Auch für dieses Wochenende wird in den einschlägigen Netzwerken wieder zum Protest aufgerufen. Die Taktik ist immer dieselbe: Die Demonstrierenden organisieren sich übers Netz, so dass ihre Zahl im Unklaren bleibt. Worauf stellt sich die Polizei in Schweinfurt an diesem Wochenende ein? Fragen an Polizeidirektor Markus Hack und den Pressesprecher des Polizeipräsidiums Unterfranken, Björn Schmitt.
Frage: In den Sozialen Netzwerken wird fürs Wochenende wieder ein sogenannter "spontaner Spaziergang" gegen die Corona-Regeln angekündigt. Worauf stellt sich die Polizeiinspektion Schweinfurt ein?
Polizeidirektor Markus Hack: Es sind in mehreren Städten in Unterfranken Veranstaltungen geplant. Wir gehen davon aus, dass auch in Schweinfurt eine Veranstaltung stattfinden wird und werden mit Einsatzkräften vor Ort sein.
Die Demonstrierenden in Schweinfurt organisieren sich übers Netz. Verfolgt die Polizei diese Chats?
Hack: Was öffentlich zugänglich ist, das schauen wir uns an. Vieles läuft aber im Verborgenen und konspirativ.
Die "Grundrechteinitiative Schweinfurt" gibt sich als Sprachrohr der Demonstrierenden gegen die Corona-Regeln aus. Wer steckt dahinter?
Hack: Wir kennen diese Organisation nicht.
Die Initiative sagt, die Veranstaltung war nicht organisiert, sondern ein "spontaner Spaziergang" und damit auch nicht anzeigepflichtig. Stuft die Polizei den Massenprotest mit 1200 Menschen ebenfalls als "spontane" Veranstaltung ein?
Polizeipressesprecher Björn Schmitt: In Schweinfurt gibt es eindeutige Hinweise darauf, dass die Aktion im Vorfeld geplant war. Zum Beispiel die zum Teil mitgeführten Transparente. Auch dass sich eine Vielzahl an Menschen zur gleichen Uhrzeit auf dem Marktplatz getroffen hat, spricht für eine geplante Versammlung. Deshalb ermitteln wir auch in diese Richtung.
Hätte die Polizei die Veranstaltung dann nicht auflösen müssen?
Hack: Nein. Versammlungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz nicht verboten. Bloß weil diese Veranstaltung beim Ordnungsamt nicht angezeigt war, darf sie noch lange nicht von der Polizei aufgelöst werden. Das wäre nicht verhältnismäßig gewesen, denn das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut.
Schmitt: Die Polizei wird niemals eine friedliche Versammlung auflösen.
Dann kann man sich mit der Flashmob-Taktik am Versammlungsgesetz vorbeimogeln?
Schmitt: Nein, so einfach geht das nicht. Wenn organisierte Versammlungen nicht rechtzeitig angezeigt werden, dann ist das eine Ordnungswidrigkeit. Möglicherweise trifft dies auf Schweinfurt zu. Die Ermittlungen dahingehend laufen noch.
Die Videos und Fotoaufnahmen von der Veranstaltung am 5. Dezember zeigen, dass die Abstände unter den Demonstrierenden nicht eingehalten wurden. Wie greift die Polizei ein, wenn Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz erkennbar sind?
Hack: Wir sprechen die Betroffenen an, prüfen ob es sich um einen gemeinsamen Haushalt handelt und ahnden Verstöße. Bei über 1000 Menschen ist es aber unmöglich, jede Person einzeln anzusprechen. Wir haben deshalb am Sonntag mit Lautsprecherdurchsagen auf die Abstandsregeln hingewiesen. Wir setzen auch Kommunikationsteams ein. Das sind Polizeikräfte in Zivil, die gezielt durch die Menge laufen und Menschen auf Verstöße hinweisen.
Darf der Betroffene dann weiter mitdemonstrieren?
Hack: Wenn er die Hinweise befolgt, ja. Bei so vielen Menschen ist es aber schwierig, jeden einzelnen im Blick zu haben.
Weihnachtsmärkte sind abgesagt, in den Fußballstadien gibt es wieder Geisterspiele: Welche Verstöße müssen gegeben sein, damit die Polizei einschreiten darf?
Schmitt: In ein laufendes Versammlungsgeschehen greift die unterfränkische Polizei dann ein, wenn es erforderlich ist, unvertretbare Infektionsgefahren zu unterbinden. Darüber hinaus werden Straftaten aller Art von der unterfränkischen Polizei nicht geduldet und konsequent verfolgt. Sollte ein polizeiliches Einschreiten entweder aus einsatztaktischen Gründen oder aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht möglich sein, werden Verstöße beweissicher dokumentiert, um eine Beanstandung gegebenenfalls nach Beendigung der Versammlung zu ermöglichen.
Teilnehmer an der Demonstration haben sich im Netz lustig über die Polizei gemacht und sich abschätzend über Beamte in Uniform geäußert. Werden die Einsatzkräfte vorgeführt?
Hack: Glücklich sind wir darüber nicht.
Wo sind die Grenzen für solche Demonstrationen?
Hack: Die Grenze ist spätestens dann überschritten, wenn es zu Straftaten kommt.
Keine Beachtung.
Es kostet dann mal ne Runde Schnaps.