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Schweinfurt
Corona: Gegensätzliche Lage in Stadt und Landkreis Schweinfurt
Wie hoch sind Inzidenz und Impfquote? Wo gibt es Schnelltestmöglichkeiten? Welche Regeln gelten wo? Wir geben die wichtigsten Antworten.
Ein Screenshot der Deutschlandkarte des RKI am 14. Juni 2021 bezogen auf die Corona-Inzidenzwerte mit Fokus auf Stadt und Landkreis Schweinfurt. Je heller, desto niedriger ist die Inzidenz.
Foto: Nicolas Bettinger | Ein Screenshot der Deutschlandkarte des RKI am 14. Juni 2021 bezogen auf die Corona-Inzidenzwerte mit Fokus auf Stadt und Landkreis Schweinfurt. Je heller, desto niedriger ist die Inzidenz.
Horst Breunig
 und  Nicolas Bettinger
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:39 Uhr

In weiten Teilen Deutschlands sinken die Sieben-Tage-Inzidenzen immer weiter. Im Raum Schweinfurt gilt das derzeit nur für den Landkreis. Während der Wert dort mittlerweile unter zehn liegt, macht das Stadtgebiet erneut Schlagzeilen mit den bundesweit höchsten Zahlen. Durch die äußerst unterschiedlichen Werte gelten folglich im Landkreis andere Regeln als in der Stadt. Wo sind also welche Vorschriften zu beachten, wie kommen die Impfungen voran und wo kann man sich testen lassen? Die wichtigsten Antworten im Überblick.

Wie hoch ist die 7-Tage-Inzidenz?

Die 7-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner liegt den Berechnungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zufolge in der Stadt Schweinfurt bei 80,5 und im Landkreis bei 8,7 (Stand 15. Juni).

Wie ist die aktuelle Situation im Raum Schweinfurt?

Wie das Robert-Koch-Institut (RKI) am 15. Juni mitteilt, liegt die Gesamtzahl der positiv auf Covid-19 getesteten Personen in Stadt und Landkreis Schweinfurt bei 8237 (Landkreis 5109 (+1) / Stadt Schweinfurt 3128 (+3)). Derzeit (Stand 14. Juni) mit dem Coronavirus infiziert sind laut Angaben des Staatlichen Gesundheitsamts Schweinfurt 141 Personen (Landkreis 64 / Stadt Schweinfurt 77). Sechs Personen müssen in Krankenhäusern behandelt werden. Die Zahl der Todesfälle liegt bei insgesamt 228 (Landkreis 134 / Stadt Schweinfurt 94). Zudem gelten 177 Menschen (Landkreis 97 / Stadt Schweinfurt 80) als enge Kontaktpersonen und sind derzeit in Quarantäne. 

Welche wichtigen Regeln gelten derzeit in der Stadt Schweinfurt?

  • Kontakte: Private Treffen sind auf zehn Menschen aus drei Haushalten begrenzt - plus vollständig Geimpfte und Genesene. Für Geburtstagsfeste und andere Veranstaltungen wie Hochzeiten, Beerdigungen oder auch Vereinssitzungen dürfen sich bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 unter freiem Himmel maximal 50 Menschen treffen, die allerdings getestet sein müssen. In Innenräumen ist die Beschränkung 25 Teilnehmer.
  • Gastronomie: Für die Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 24 Uhr, ein negativer Corona-Test ist erforderlich, wenn man sich mit Personen an einen Tisch setzt, die nicht dem eigenen Hausstand angehören.
  • Einzelhandel: Im Handel gibt es keine Testpflicht, auch eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Allerdings gelten weiterhin Beschränkungen bezüglich einer maximalen Zahl von Kunden. Auf jeweils zehn Quadratmeter darf nur ein Kunde kommen.
  • Freizeit: Für den Besuch von Freizeiteinrichtungen, etwa in Freizeitparks, Saunabetrieben, Bädern, Indoorspielplätzen oder Solarien, ist ein negativer Test erforderlich. Im Freien entfällt die Maskenpflicht. 
  • Kultur: An Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel dürfen künftig bis zu 500 Zuschauer teilnehmen. Sie sind nicht nur auf festen Bühnen, sondern auch in Hallen und Stadien möglich, sofern diese genug Platz bieten. Laienensembles dürfen wieder ohne Beschränkungen proben. In Musikschulen gibt es wieder Gruppenunterricht.
  • Sport: Alle Arten von Sport sind im Freien und in der Halle wieder möglich. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 brauchen die Teilnehmer einen negativen Test. Bei Amateursportveranstaltungen dürfen bis zu 500 Zuschauer dabei sein, sofern es eine feste Bestuhlung gibt.
  • Schule: Präsenzunterricht kann an allen Schularten und in allen Jahrgangsstufen stattfinden, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann, ansonsten Wechselunterricht.

Welche wichtigen Regeln gelten derzeit im Kreis Schweinfurt?

  • Kontakte: Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen sich zehn Menschen aus beliebig vielen Haushalten treffen. Zu Veranstaltungen wie Geburtstagsfesten, Hochzeiten, Beerdigungen aber auch Vereinssitzungen dürfen sich unter freiem Himmel maximal 100 Menschen treffen, in Innenräumen ist die Beschränkung 50 Teilnehmer. Zudem sind keine Tests nötig.
  • Gastronomie: Für die Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 24 Uhr, ein negativer Corona-Test ist nicht mehr erforderlich (also auch nicht für Personen, die aus unterschiedlichen Haushalten an einem gemeinsamen Tisch sitzen).
  • Einzelhandel: Im Handel gibt es keine Testpflicht, auch eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Allerdings gelten weiterhin Beschränkungen bezüglich einer maximalen Zahl von Kunden. Auf jeweils zehn Quadratmeter darf nur ein Kunde kommen.
  • Freizeit: Für den Besuch von Freizeiteinrichtungen, etwa in Freizeitparks, Saunabetrieben, Bädern, Indoorspielplätzen oder Solarien, ist kein negativer Test mehr erforderlich. Im Freien entfällt die Maskenpflicht.
  • Kultur: An Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel dürfen künftig bis zu 500 Zuschauer teilnehmen. Sie sind nicht nur auf festen Bühnen, sondern auch in Hallen und Stadien möglich, sofern diese genug Platz bieten. Laienensembles dürfen wieder ohne Beschränkungen proben. In Musikschulen gibt es wieder Gruppenunterricht.
  • Sport: Alle Arten von Sport sind im Freien und in der Halle wieder möglich, wobei die Teilnehmer keinen Corona-Test benötigen. Bei Amateursportveranstaltungen dürfen bis zu 500 Zuschauer dabei sein, sofern es eine feste Bestuhlung gibt.
  • Schule: An Schulen mit Standort im Landkreis Schweinfurt findet Präsenzunterricht für alle Schularten statt.

Wann könnte es in Stadt oder Land frühestens zu weiteren Lockerungen kommen?

Der Landkreis Schweinfurt befindet sich im Inzidenz-Bereich "bis 50" und kann somit derzeit keine weiteren Lockerungen mehr erreichen. Die Stadt Schweinfurt hingegen muss mit einer Inzidenz von 80,5 (Stand 15. Juni) weiter hoffen, möglichst bald unter die 50er-Marke zu rutschen. Dafür müsste der Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert 50 liegen. Erst dann könnten zwei Tage später Lockerungen eintreten. Bestenfalls, so Berechnungen der Redaktion, könnte die Stadt Schweinfurt frühestens ab diesem Donnerstag, 17. Juni, unter den Inzidenzwert 50 rutschen. Erleichterungen gäbe es daher frühestens ab Mittwoch, 23. Juni. Sollte die Inzidenz dagegen an drei Tagen in Folge über 100 liegen, würde zwei Tage später die Bundesnotbremse greifen.

Wo kann man sich testen lassen, auch wenn man Erkrankungssymtome hat?

Bei den Hausärzten und den kommunalen Schnelltestzentren. Die gibt es inzwischen in Schweinfurt, Dittelbrunn, Donnersdorf, Gerolzhofen, Hesselbach und Waigolshausen.

Wo kann man sich testen lassen, wenn man keine Erkrankungssymtome hat?

Antigen-Schnelltests gibt es inzwischen an vielen Orten. Eine Liste für Stadt und Landkreis bietet die Internetseite des Landratsamtes an. In Schweinfurt gibt es solche Stellen beispielsweise bei den Stadtwerken am Roßmarkt, am Marktplatz und in vielen Apotheken in Stadt und Landkreis.

Gibt es auch die Möglichkeit des Spucktests?

Ja, den gibt es. Ein privat betriebener Testbus bietet diese Möglichkeit an. Unter www.schnelltest-schweinfurt.de finden sich Termine, Anmeldemöglichkeit und weitere Details.

Wie weit ist die Region beim Impfen?

Am 14. Juni lag die Impfquote für Stadt und Kreis bei den Erstimpfungen bei 41,44 Prozent (Vorwoche 40,38 Prozent). Hierbei ist die einmalige Johnson & Johnson-Sonderimpfung bereits berücksichtigt. Die Quote bei den Zweitimpfungen lag bei 28,05 Prozent (Vorwoche 23,47 Prozent). Von den bisherigen Erstimpfungen entfielen 27 540 auf das Impfzentrum, 12 829 auf mobile Impfteams, 2204 auf Krankenhäuser und 24 421 auf niedergelassene Ärzte.

Gibt es Erleichterungen für geimpfte und genesene Personen?

Ja, sie werden bei den Kontaktbeschränkungen nicht mitgezählt. Voraussetzung: Es müssen mindestens 14 Tage seit der vollständigen Impfung vergangen sein. Genesene müssen einen positiven PCR-Test vorweisen, der zwischen 28 Tagen und sechs Monaten alt ist. Auch die entsprechende Testpflicht für diverse Aktivitäten entfällt für Geimpfte und Genesene.

Was kann ich tun, um den Impffortschritt zu unterstützen?

Sollten Sie bereits vom Hausarzt geimpft worden sein, dann löschen Sie bitte Ihre Registrierung im Impfportal.

 
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Kommentare
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  • juerwer@gmx.de
    ... wenn man die Beschreibung auf der Karte dazu liest, dann wird der Unterschied auch klar. Dazwischen ist die Grenze zwischen Stadt und Landkreis Schweinfurt. Die Grenze ist sogar klar eingezeichnet. Oder wurde Schwebheim schon zu Schweinfurt eingemeindet?
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  • Adams1947
    Hallo..,
    Ich frage hier jetzt nochmal
    Wieso ist der Status der Verantwortlichen Personseit gefült einer Ewigkeit
    kom·mis·sa·risch
    Probezeit
    Wenn dann nicht bestanden
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  • schlumpf100100@aol.com
    Oh, heute +10 neue dazu, bei 84..... war wohl diese Feier mit Schlägerei...?
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  • Walger14591609
    Wenn auf 77 akut Infizierte gerade mal 80 enge Kontaktpersonen kommen sollen, wundert mich so langsam gar nichts mehr. Oder sind das alles kontaktscheue Singles, in Isolation befindliche Alters- und Pflegeheimbewohner sowie Häftlinge in Einzelhaft?
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  • Reinshagen153@t-online.de
    SEHEN SIE SICH DAS AN !!!

    https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/?zoom=12&lang=de&topic=ba&bgLayer=tk&E=588862.95&N=5543394.62&catalogNodes=122&layers=KML%7C%7Chttps:%2F%2Fgeoportal.bayern.de%2Fba-backend%2Ffiles%2Ff_8355e0c0-ce24-11eb-8f9a-f7a30b4874ed_6016aa2e-fd01-450a-84b4-d0e07bf6de43%7C%7Ctrue

    In den selben Straßenzügen ist laut RKI im Westteil die Inzidenz neunmal höher als im Ostteil. Die "Gebietsreform" macht's möglich!
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  • ba.stark@web.de
    Richtig. Und wenn die völlig sinnbefreite Kreisfreiheit der Stadt im Rahmen einer Gebietsreform beendet und diese auf das Maß ihrer eigentlichen Bedeutung als (höchstens) große Kreisstadt herabgestuft würde, wäre die Inzidenz auch im Westteil des Straßenzugs deutlich niedriger.
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  • Reinshagen153@t-online.de
    @redakteur:

    "auf das Maß ihrer eigentlichen Bedeutung als (höchstens) große Kreisstadt herabgestuft würde." Wenn man die wichtigste Industriestadt Nordbayernes als große Kreisstadt herabstuft und die beschaulich-verträumte Beamtenstadt Würzburg als kreisangehörige Stadt zurückstuft, dann passte das wieder prima zusammen.
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